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Independent residency after divorce ( EU karte) (Gelesen: 1.221 mal)
Alien999
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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22.10.2020 um 11:05:17
 
Hello, i need your take on an issue affecting a friend of mine.

He is a 3rd country national that got married to a polish girl in 1st October 2017 and at the time they lived in Germany but the marriage took place in Denmark.
They registered the marriage immediately in Germany in October 2017 but the ABH took almost a year to issue him an EU Karte ( issued August 2018 valid till 2023)

So having the following dates in mind, the polish girl started divorce proceedings 15th October 2020 and now i raise my question.

1) EU Case law says the 3rd country national has an independent right of residence if the marriage had existed for at least 3 years before the judicial divorce proceedings were initiated, at least one year in the federal territory.

So do they count from the day they got married (1st October 2017) to make it 3 years??  Or does it only count from the time he was issued the EU Aufenthaltskarte

2) If he manages to get an independent right to stay, does he retain the EU card or he now has to have an Aufenthaltstitel??

3) Will he still be able to get the permanent residency that is usually given after having the EU karte for 5 years

N/B; they are both working so fulfill the right to 'Freedom of Movement"
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Alien999
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.10.2020 um 11:37:58
 
Auf Deutsch

Hallo, ich brauche Ihre Meinung zu einem Problem, das einen Freund von mir betrifft.

Er ist ein Drittstaatsangehöriger, der am 1. Oktober 2017 ein polnisches Mädchen geheiratet hat. Zu der Zeit lebten sie in Deutschland, aber die Ehe fand in Dänemark statt.
Sie haben die Ehe im Oktober 2017 sofort in Deutschland registriert, aber die ABH hat fast ein Jahr gebraucht, um ihm eine EU-Karte auszustellen (ausgestellt im August 2018, gültig bis 2023).

In Anbetracht der folgenden Daten hat das polnische Mädchen am 15. Oktober 2020 ein Scheidungsverfahren eingeleitet, und jetzt stelle ich meine Frage.

1) Nach der EU-Rechtsprechung hat der Drittstaatsangehörige ein unabhängiges Aufenthaltsrecht, wenn die Ehe mindestens drei Jahre vor Einleitung des Scheidungsverfahrens bestanden hat, mindestens ein Jahr im Bundesgebiet.

Zählen sie also ab dem Tag ihrer Heirat (1. Oktober 2017), um 3 Jahre zu erreichen?  Oder zählt es nur ab dem Zeitpunkt, an dem ihm die EU-Aufenthaltskarte ausgestellt wurde

2) Wenn es ihm gelingt, ein unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten, behält er dann die EU-Karte oder muss er jetzt ein Aufenthaltsstitel haben?

3) Wird er weiterhin in der Lage sein, den ständigen Wohnsitz zu erhalten, der normalerweise nach 5 Jahren EU-Karte gewährt wird?

N / B;  Beide arbeiten, um das Recht auf "Bewegungsfreiheit" zu erfüllen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.10.2020 um 21:19:44
 
Die Ausstellung der Aufenthaltskarte hatte keinen rechtsbegründenden Charakter. Vielmehr begann die Frist mit der Eheschließung, sodass formal alle Voraussetzungen für eine Weiterführung des Aufenthaltsrechts bestehen.

Ich sage bewusst formal, weil bei einer Einleitung der Scheidung fast pünktlich nach drei Jahren durchaus Fragen über die Ernsthaftigkeit der Ehe aufkommen könnten.
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Alien999
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.10.2020 um 09:50:27
 
Thank you. I will update the forum later of the decision made
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