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Aufenthaltstitel für Rentner (kein Arbeitsaufenthalt) (Gelesen: 1.043 mal)
Unidentified Mysterious Dude
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.10.2020 um 12:14:35
 
Hi mal wieder,

ein Rentner-Ehepaar aus einem Drittstaat spielt mit den Gedanken ihren Lebensabend hier in D zu verbringen.

Durch Rente und zusätzliches Mieteinkommen sollte deren Einkommen als gesichert betrachtet werden können. Sie müssten/würden in D keiner Arbeit nachgehen.

Einer Quelle zu Folge, können sie sich nicht gesetzlich versichern, haben aber die Möglichkeit sich privat zu versichern. (Die gleiche Quelle wirbt für private Versicherungen, so dass ich mich lieber absichern möchte)

Muss für sie sonst noch irgendetwas gegeben sein, damit sie einen Aufenthaltstitel kriegen? Muss irgend ein "Zweck" bestehen?

Die Infos, die ich beim BAMF o.ä. finde, gehen davon aus, dass man entweder für die Arbeit, fürs Studium oder als Flüchtling nach D kommt. Habe aber nichts über Rentner gefunden.

Danke für Eure Antworten im voraus!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.10.2020 um 14:02:09
 
In deinem Sachverhalt deutet nichts auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 37 Abs. 5 AufenthG hin, sodass kein Aufenthaltszweck nach dem AufenthG besteht und allenfalls eine AE § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ("begründete Fälle") in Frage käme. Erfolgsaussichten nicht konkret einschätzbar.

Für den Fall dürfte auch tatsächlich nur eine private KV in Frage kommen, mit entsprechenden Kosten (und Kostenentwicklung im Alter).
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Unidentified Mysterious Dude
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.10.2020 um 10:18:10
 
Danke für die Antwort.

Vielleicht nicht die erhoffte, aber wenigstens Klarheit. Augenrollen
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