Onur81 schrieb am 13.02.2021 um 16:50:47:Ich bin mir stark davon sicher, dass ich selbst einen Anspuch auf die Zahlung einer niedrigen Gebühr habe aber mir ist nicht klar, ob mein Kind auch ihn hat, aus dem Grund, dass sie meine Familienangehörige ist.
Du kommst über zwei Wege an die Gebührenermäßigung für deine Tochter:
1) Der Aufenthalt deiner Tochter selbst ist ordnungsgemäß im Sinne von Artikel 13
ARB 1/80 und somit kann sie sich selbst auf die Priviligierung berufen, da das Assoziationsabkommen auf sie Anwendung findet.
2) Dein Aufenthalt ist zweifellos von Artikel 13
ARB 1/80 gedeckt, die regulären Kosten für eine
AE für dein Kind sind eine neue Beschränkung und daher ein Eingriff in deine Rechte, der auch nicht gerechtfertigt ist (anders verhält es sich bei der Frage, ob dein Kind eine
AE braucht).
Beides kommt zum gleichen Ergebnis.