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Fragen zu meiner Freundin/Frau aus England (ALG II) (Gelesen: 1.570 mal)
Heyitsme
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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12.10.2020 um 23:55:42
 
Hallo alle zusammen :smile:

ich (deutsch 30m) wohne in Deutschland und beziehe ALG 2 und bin seit ca. 4 Jahren in einer Beziehung mit meiner Freundin (25w) aus England (sie lebt dort bei ihren Eltern und hat aus medizinischen Gründen momentan keinen Job). Wir haben uns nun endlich dazu entschlossen, dass wir zusammen in Deutschland wohnen möchten. Dies soll 2021 passieren also nach dem Austritt Englands aus der EU. Nun habe ich einige Fragen für die ich leider keine eindeutigen Antworten online finden kann.

1. bekommt sie durch die Beziehung zu mir (Paar und ohne Heirat) das Recht nach Deutschland ziehen zu können ?
2. Falls nein, bekommt sie das recht durch die Heirat ?
2. Wo bekomme ich verlässliche Auskunft über dieses Thema, da es ALG II und Ausländerrecht betrifft.
3. Was müssen wir beachten ?

Falls Ihr hier Erfahrungen mit dem zuziehen von Ehepartnern habt helft mir bitte ich bin echt am verzweifeln.
Danke im vorraus !
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Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.10.2020 um 10:18:49
 
Hallo,
das ist mit dem Austritt und den bekannten Verlängerungen und Verschiebungen natürlich so eine Sache. Hier hat niemand eine Glaskugel...
Ich denke das beste wäre in dem deutschen Generalkonsulat in England-> https://uk.diplo.de/uk-de/02/visa nachzufragen oder allgemein beim Auswärtigen Amt nachzulesen https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt und vor allem viel, viel Geduld ...

Alles Gute!
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.10.2020 um 14:19:36
 
Heyitsme schrieb am 12.10.2020 um 23:55:42:
1. bekommt sie durch die Beziehung zu mir (Paar und ohne Heirat) das Recht nach Deutschland ziehen zu können ?


Das hängt von der Ausgestaltung des Brexit ab, da durch diesen auch die Freizügigkeit geregelt wird.
Zu erwarten ist es meiner Meinung nach nicht.
Also eher "nein", es wird für sie normales nationales Aufenthaltsrecht gelten.

Zitat:
2. Falls nein, bekommt sie das recht durch die Heirat ?


Ja.

Zitat:
2. Wo bekomme ich verlässliche Auskunft über dieses Thema, da es ALG II und Ausländerrecht betrifft.


ALGII-Anspruch: Jobcenter.
Aufenthaltsrecht: Ausländerbehörde.

Zitat:
3. Was müssen wir beachten ?


Vieles. Da müsste Deine Frage etwas mehr spezifiziert werden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Heyitsme
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.10.2020 um 15:16:54
 
also auf deutsch gesagt müssen wir abwarten bis der Brexit durch ist Zwinkernd Die momentanen fragen waren die, die am pressenden waren. Durch die Hochzeit würde sie einen Aufenthaltstitel bekommen und das ist momentan am wichtigsten in meinen Augen. Wenn ich etwas total übersehe, das nicht so ganz einfach ist dann bitte aufmerksam machen  Laut lachend

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.10.2020 um 15:57:07
 
Im Moment kann sie (noch) kommen. Es könnte sein, dass die Grundlage für ihr Aufenthaltsrecht am 31.12.2020 endet.

Sie bekommt ein anderes Aufenthaltsrecht durch Heirat.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Aufenthaltsrecht durch Studium oder Ausbildung, Sprachkurs oder Arbeit zu bekommen. Das hängt von ihren Voraussetzungen ab, teils auch von ihrem Geld (weil sie nachweisen müsste, dass sie nicht auf öffentliche Hilfe angewiesen ist).
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 14.10.2020 um 11:28:03
 
Heyitsme schrieb am 12.10.2020 um 23:55:42:
2. Falls nein, bekommt sie das recht durch die Heirat ?


eine weitere Voraussetzung dafür: Einfache Deutschkenntnisse, nachzuweisen mit einem A1 Zertifikat von einer zertifizierten Sprachschule
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