Heyitsme schrieb am 12.10.2020 um 23:55:42:1. bekommt sie durch die Beziehung zu mir (Paar und ohne Heirat) das Recht nach Deutschland ziehen zu können ?
Das hängt von der Ausgestaltung des Brexit ab, da durch diesen auch die Freizügigkeit geregelt wird.
Zu erwarten ist es meiner Meinung nach nicht.
Also eher "nein", es wird für sie normales nationales Aufenthaltsrecht gelten.
Zitat:2. Falls nein, bekommt sie das recht durch die Heirat ?
Ja.
Zitat:2. Wo bekomme ich verlässliche Auskunft über dieses Thema, da es ALG II und Ausländerrecht betrifft.
ALGII-Anspruch: Jobcenter.
Aufenthaltsrecht: Ausländerbehörde.
Zitat:3. Was müssen wir beachten ?
Vieles. Da müsste Deine Frage etwas mehr spezifiziert werden.
Gruß