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Was passiert nach der Trennung / Scheidung (Gelesen: 2.623 mal)
Freemoon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was passiert nach der Trennung / Scheidung
10.10.2020 um 19:43:02
 
Hallo liebe Community,

Ich bin weiblich, 40 Jahre alt und seit 6 Jahren mit meinem indischen Ehemann verheiratet. Wir waren  fast 10 Jahre zusammen und konnten nach vielen stolpersteinen heiraten und er kam aufgrund der Familienzusammenführung vor genau 5 Jahren nach Deutschland.
Damals dachte ich, juhu geschafft. Leider entwickelte sich unsere Vereinigung nur zum negativen. Er verbrachte überhaupt keine Zeit mit mir und meiner Tochter (sie ist aus einer früheren Beziehung). Er lehnte jegliche Art der familiärer Unternehmungen ab und mir ging es dadurch sehr schlecht. Ich landete irgendwann sogar in der tagesklinik. Irgendwann kam auch noch Gewalt mit ins Spiel. Seit ca 4 Jahren "haust" er nun im Zimmer meiner Tochter. Dort isst er, das Zimmer ist absolut verwahrlost. Er hat noch nie in den vergangenen 5 Jahren in irgendeiner Art und Weise aufgeräumt, geschweige denn sonst irgendetwas getan, dass an ein Familienleben erinnert.
Er arbeitet seit ca 2,5 Jahren und hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Nun habe ich entgültig die Trennung ausgesprochen. Schon an Ostern bat ich ihn darum, aber es kam immer eine ausrede. Nun habe ich ihn ein Ultimatum gesetzt, dass er zum Ende diesen Monats ausziehen muss. Ich ertrage es einfach nicht mehr. Ich bin die alleinige Mieterin und er steht NICHT im Mietvertrag. Seine einzige Sorge ist nun, dass er die Niederlassungserlaubnis nun nicht mehr bekommt, er hat aber seinen Aufenthaltstitel für die nächsten 2,5 Jahre. Er behauptet, dass er nicht in D bleiben darf, wenn ich mich nun trennen würde, was ich ja definitiv tun werde, außerdem möchte ich definitiv die Scheidung.
Meine Fragen dazu wären:
- kann er trotzdem in D bleiben, oder würde er tatsächlich ausgewiesen werden?
- muß ich der ABH bescheid geben, sobald er ausgezogen ist?
- Was muss ich noch beachten?
Ich möchte ihm keine Steine in den Weg legen, ich möchte nur meinen Seelenfrieden für meine Tochter und mich.
Danke schon mal für die Hilfe...
Liebe Grüße
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uwe1122
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Antwort #1 - 10.10.2020 um 21:07:25
 
Freemoon schrieb am 10.10.2020 um 19:43:02:
muß ich der ABH bescheid geben, sobald er ausgezogen ist?


Hallo,
nein das musst Du nicht.In Deutschland gibt es eine Meldepflicht,wenn er auszieht ,muss er sich an seiner neuen Adresse anmelden,dann erfährt die ABH automatisch ,das er nicht mehr mit Dir zusammen lebt.

Aber im Grunde genommen hast Du dann mit ihm und seinem AT nichts mehr zu tun.Um den AT muss er sich dann selber kümmern.
Wenn denn ein Anrecht darauf besteht.

Zu Deinen anderen Fragen werden sich sicher noch andere Member zu Wort melden.
Gruß

Uwe





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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.10.2020 um 00:38:55
 
Freemoon schrieb am 10.10.2020 um 19:43:02:
Meine Fragen dazu wären:
- kann er trotzdem in D bleiben, oder würde er tatsächlich ausgewiesen werden?


Er kann mindestens für die Dauer seiner bestehenden AE in Deutschland bleiben, solange diese nicht verkürzt oder widerrufen wird (und das ist nicht zwingend zu erwarten).

Zitat:
- muß ich der ABH bescheid geben, sobald er ausgezogen ist?


Wie schon geschrieben - das musst Du nicht. Du kannst es aber machen, ich persönlich würde es auch machen.

Zitat:
- Was muss ich noch beachten?


Du solltest die Trennung dokumentieren, z.B. mittels "Trennungserklärung" (-> Google). Das erleichtert später die Scheidung und verkürzt ggf. Dauer eines zu zahlenden Trennungsunterhalts und Dauer / Höhe eines möglichen späteren nachehelichen Unterhalts.

Gruß


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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reinhard
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Antwort #3 - 11.10.2020 um 14:22:30
 
... und danach wird er sich (ohne Dich) über die Bestimmungen im Aufenthaltsrecht informieren müssen.

Es gibt da Möglichkeiten, eine Niederlassungserlaubnis ist ohne deutsche Ehefrau etwas schwerer als mit, aber das sollte nicht mehr Dein Problem sein.

Falls er (warum auch immer) am Trennungsdatum rumdeuteln will, solltest Du Dich wehren. Schreib schon mal auf, wer Zeugin oder Zeuge der Trennung ist.
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Freemoon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.10.2020 um 20:23:05
 
Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten.

Eigentlich können meine komplette Familie und meine Freunde bezeugen, dass er seit Jahren in dem Zimmer ist und auch kein Interesse an irgendwelchen Unternehmungen usw. hat/hatte. Ich habe auch genug "Beweise" dafür.
Momentan ist es so, dass er mich emotional erpresst, indem er mir vorwürft, dass ich ihn nun hängen lasse, indem ich mich trenne. Er könne in Indien schlichtweg nicht mehr existieren und würde dort "vor die Hunde" gehen. Ich möchte ihm nichts Schlechtes, mich würde nur einfach interessieren, ob er hier bleiben kann. M.m.n. dachte ich immer, dass es nach 3 Jahren Ehe in D kein Problem wäre, permanent zu bleiben. Er ist ja nun 5 Jahre hier. Im Grunde genommen kann es mir egal sein, aber ich würde darüber trotzdem gerne Klarheit erlangen. Wie auch immer, es würde nichts an meiner Entscheidung ändern.
Ich möchte auf jeden Fall, dass er am 31.10. meine Wohnung verlässt, aber ich glaube da werde ich noch mit enormer Gegenwehr rechnen müssen.  Griesgrämig
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reinhard
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Antwort #5 - 11.10.2020 um 22:15:06
 
Was er macht und wie er ist, spielt keine Rolle. Dafür braucht Du keine Zeugen.

Wichtig ist der Tag der Trennung.

Wenn das klar ist, bist Du raus.

Wenn er in Indien nicht leben will, kann er ja hier leben. Die wichtigste Voraussetzung für den neuen Aufenthaltstitel erfüllt er, und die Voraussetzungen für die spätere Verlängerung kann er einfach in Erfahrung bringen und muss sie dann erfüllen – oder auch nicht. Damit solltest Du Dich nicht belasten.
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blubb


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Antwort #6 - 11.10.2020 um 23:16:59
 
Freemoon schrieb am 11.10.2020 um 20:23:05:
Ich möchte auf jeden Fall, dass er am 31.10. meine Wohnung verlässt, aber ich glaube da werde ich noch mit enormer Gegenwehr rechnen müssen.


Du bist Alleinmieterin.
Fordere ihne jetzt schriftlich auf, die Wohnung zu spätestens zum 31.10. zu verlassen. Das hilft, damit er nicht von einer "Überraschung" sprechen kann.
Verlässt er die Wohnung am 31.10. nicht entgegen Deiner Aufforderung, rufst Du die Polizei zu Hilfe.

Gruß
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lottchen
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Antwort #7 - 12.10.2020 um 15:27:09
 
Er hat länger als 3 Jahre mit Dir in ehelicher Gemeinschaft gelebt. Wenn er arbeitet und seinen LU selber verdient bekommt er sein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Was hat er für einen Aufenthaltstitel zur Zeit? Eine AE (wie lange noch gültig?) oder eine NE?
Auch wenn er nicht im Mietvertrag steht kannst Du ihn nicht so ohne Weiteres rausschmeißen. Er hat seinen Wohnsitz bei Dir und er ist Dein Ehemann. Die Polizei kann Dir da nicht helfen, Du müsstest vor Gericht gehen und ein Urteil oder eine einstweilige Verfügung beantragen, dass er ausziehen muss wenn er von Dir gesetzte (machbare) Fristen zum Auszug nicht einhält. Wenn Du ihm nichts Böses willst kannst Du ihm doch helfen, eine Wohnung oder erst mal ein Zimmer zu finden. In München wirst Du ihm mehr Zeit geben müssen als in Chemnitz.
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Antwort #8 - 12.10.2020 um 21:44:07
 
lottchen schrieb am 12.10.2020 um 15:27:09:
Auch wenn er nicht im Mietvertrag steht kannst Du ihn nicht so ohne Weiteres rausschmeißen. Er hat seinen Wohnsitz bei Dir und er ist Dein Ehemann. Die Polizei kann Dir da nicht helfen,...


Zitat aus dem Ursprungsposting:

Zitat:
Irgendwann kam auch noch Gewalt mit ins Spiel.


Da kann sehr wohl die Polizei hilfreich sein, um gefahrenabwehrend eine Wegweisung mit Betretungsverbot auszusprechen.

Käme konkret dann z.B. darauf an, dass zeitlich unmittelbar nach einem gewalttätigen Verhalten die Polizei gerufen wird bzw. auf die Art der prognostizierten "Gegenwehr" an.
Und dann werden die Türschlösser ausgetauscht und die einstweilige Anordnung eingeholt.
Beraten hierzu kann auch eine FRauenberatungsstelle.

Wichtig ist es auf jeden Fall in diesem Zusammenhang, vernünftig zu dokumentieren und konsequent unzusetzen.
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Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #9 - 13.10.2020 um 10:37:46
 
Liebe Fragestellerin,

da ich auch Familienzusammenführung und all das durchgemacht habe, kann ich dich gut verstehen. Es tut mir sehr leid, was dir danach passiert ist.

Also versuche ich mal was motivierendes zu schreiben:
Und zwar:
Mach dir keine Gedanken über "seine Sorgen":
Freemoon schrieb am 10.10.2020 um 19:43:02:
Seine einzige Sorge ist nun, dass er die Niederlassungserlaubnis nun nicht mehr bekommt, er hat aber seinen Aufenthaltstitel für die nächsten 2,5 Jahre. Er behauptet, dass er nicht in D bleiben darf, wenn ich mich nun trennen würde, was ich ja definitiv tun werde, außerdem möchte ich definitiv die Scheidung. 


Wie ich gelesen habe, hast du genügend eigene Sorgen. Und mal ehrlich, das hätte er sich ja früher überlegen können und zumindest "bis die Papiere fertig sind" etwas unterstützend, entgegenkommend, freundlich etc. sein. Um seinen Teil zum Familienleben beitragen. Hat er aber nicht, also kann sein Interesse nicht so groß sein. Nun hast du dich entschieden. HErzlichen Glückwunsch!
In der Situation, denke ich, ist es wichtig, dass du es schaffst ihn "rauszuwerfen", das kann nicht nur dir, sondern auch seiner Selbstständigkeit nur helfen. Ich hoffe er hat es verstanden und du schaffst das es durchzuziehen! Wie schon von meinem Vorredner angesprochen, ist es bestimmt gut, da mal für diesen Themenbereich (auch erstmal anonym) nachzufragen oder mit jemand zu reden:
https://www.hilfetelefon.de/beratung-fuer-frauen.html
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/frauenberatungsstellen.html

Dazu gehört auch, entgegen dem, wie ich das so kenne und gemacht habe, nicht mehr bei den Papieren etc. zu helfen, oder nur sehr, sehr begrenzt, sonst wird das nichts, mit dem Trennen...

Zum Thema einfach nochmal hier stöbern: https://www.info4alien.de/mick/faq.htm#17


Liebe Grüße und du schaffst das!
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