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Niederlassungserlaubniss (Gelesen: 808 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassungserlaubniss familienzusammenführung
Ani
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i4a rocks!


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubniss
09.10.2020 um 18:15:33
 
Hallo,

Wenn man mit familienzusammenführung Visum eingereist ist und Ehegatte eines deutschen ist , bekommt man dann nach drei Jahren die Niederlassungserlaubniss?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen ?
Ich habe gelesen , dass man nicht gearbeitet haben muss um die Niederlassungserlaubniss zu erhalten nach drei Jahren.

Vielen Dank

Lg
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uwe1122
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Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniss
Antwort #1 - 09.10.2020 um 21:10:37
 
Familienangehörige einer deutschen Person
Sie erhalten Ihre Niederlassungserlaubnis, wenn Sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die familiäre Lebensgemeinschaft innerhalb Deutschlands fortbesteht und Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrath...


B1 und Grundkenntnisse der Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung,müssen vorhanden sein, bestandener Test "Leben in Deutschland"


Der LU muss gesichert sein,geht auch über den Ehepartner

Gruß
Uwe

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