Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Un (Gelesen: 1.697 mal)
BRINDE
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Dusseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dusseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Un
09.10.2020 um 11:06:02
 
Hallo

In dem Entwurf zur Aktualisierung des Gesetzes wurde vorgeschlagen, es mit der EU-Richtlinie über „erweiterte“ Familienmitglieder als abhängige Personen in Einklang zu bringen.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2020/0201-0300/0263-20.ht...

Meine Frage lautet: Wenn dieses Update zum Gesetz wird, gibt es ein Datum des Inkrafttretens dafür?

Ich frage dies, weil ich zuvor abgelehnt wurde, ein erweitertes Familienmitglied als unterhaltsberechtigt zu beanspruchen, da Deutschland zu diesem Zeitpunkt diese Klausel nicht einhielt.

Könnte ich meine Rechte "großväterlich" behandeln und darum bitten, dass dies überprüft wird? (Natürlich, wenn / wenn dieses Update zum Gesetz wird)

Würde jemand wissen?

Dankeschön
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Un
Antwort #1 - 09.10.2020 um 11:12:23
 
Wenn das Gesetz verabschiedet wird, enthält es (meistens im letzten Punkt) einen Tag, an dem es in Kraft tritt.

Auf der Seite vom Bundestag kannst Du auch den Vorgang suchen, dann findest Du regelmäßig die Schritte, die der Gesetzentwurf passiert hat.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
BRINDE
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Dusseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dusseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Un
Antwort #2 - 09.10.2020 um 11:18:02
 
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
BRINDE
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Dusseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dusseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Un
Antwort #3 - 01.12.2020 um 10:52:10
 
Hallo, Auf der Seite vom Bundestag  das Datum des Inkrafttretens ist 24.11.2020

Glauben Sie, dass es Hoffnung gibt, gegen negative Entscheidungen, die vor diesem Datum getroffen wurden, Berufung einzulegen?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Un
Antwort #4 - 01.12.2020 um 11:11:47
 
Ein neuer Antrag würde dann auch nach der neuen Rechtslage bearbeitet werden. Liegen die Voraussetzungen vor, dann kann auch Freizügigkeitsrecht für erweiterte Familienangehörige gem. § 3a Abs. 1 FreizügG/EU erteilt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema