Menschlich ist das alles verständlich. Aber die Gesetze sagen eben was anderes. Er hat kein Anrecht darauf eine
AE zu erhalten wenn er mit einem C-Visum eingereist ist. Es steht eindeutig im Gesetz, dass er mit dem richtigen Visum (dem zur FZF) einreisen muss wenn er dafür eine
AE haben möchte. Das ist jetzt nun mal nicht der Fall. Jetzt haben wir aber auch Corona, alles ist anders und daher hat er vielleicht eine klitzekleine Möglichkeit, dass die
ABH vielleicht doch eine
AE erteilt. Die Chancen sind aber eben nicht besonders groß.
Omavonfuenf schrieb am 09.10.2020 um 10:15:33:Soll der Mann jetzt nochmals die Behörde anschreiben und eine Erklärung abgeben, dass er garnicht dieMöglichkeit hatte in der Vergangenheit ein D-Visum zu erlangen, da die dortigen Behörden aufgrund von Covid 19 geschlossen hatten.
Das dürfte der
ABH bereits bekannt sein.
Omavonfuenf schrieb am 09.10.2020 um 10:15:33:Sie wissen nicht wer das prüft, wann geprüft wird und wie lange es dauert bis ein Bescheid kommt.
Das ist normal. Prüfen wird ein Bearbeiter und der wird prüfen, wenn er Zeit dazu hat. Und ggf. das Ganze mit seinem Vorgesetzten besprechen.
Omavonfuenf schrieb am 09.10.2020 um 10:15:33:Sollen die mal die deutsche Botschaft kontaktieren oder machen die dann alles noch viel schlimmer?
Um was zu erreichen? Er ist doch jetzt hier in D und hat hier einen Antrag eingereicht.
Von Rechts wegen muss er ausreisen. Die Familie kann jetzt nur abwarten. Wenn sein Antrag abgelehnt wird muss er bis 11.11. ausreisen. Dann sollte er das machen, was Petersburger vorgeschlagen hat. Vorher hier um eine
Vorabzustimmung bitten. Auch darauf hat er kein Anrecht, aber vielleicht kommt ihm die
ABH zumindest damit entgegen. Dann ist das Wichtigste einen Termin auf der deutschen Botschaft in seinem Land zu bekommen um den Antrag auf das richtige Visum dort abgeben zu können. Wenn er die
Vorabzustimmung da vorlegen kann kann das Ganze dann sehr schnell gehen.