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Mit Schengen Visum C Aufenthaltstitel wegen Familienzusammenführung erreichen (Gelesen: 2.528 mal)
Omavonfuenf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit Schengen Visum C Aufenthaltstitel wegen Familienzusammenführung erreichen
08.10.2020 um 20:02:15
 
Guten Abend,

erst einmal herzlichen Dank für die schnelle Aufnahme und schon mit der Bitte um Schwarmwisssen

Sachverhalt:
Verheiratetes Paar mit 1 gemeinsames Kind .
Er Ausländer, Sie deutsche Staatsangehörige, Kind ebenfalls deutsche Staatsangehörigkeit

Versuchen seit Frühjahr 2020 ein D-Visum zu beantragen, um eine Familienzusammenführung zu erhalten, aufgrund von der Covid 19 Pandemie haben aber die Konsulate erst dauerhaft geschlossen, seit Ende Juli dann nur in eingeschränkter Form aufsuchbar gewesn- dann aber nur für dringende Fälle.

Daher ist der Ehemann nun mit dem C-Visum ( welches er bereits für 5 Jahre hat ) eingereist und versucht nun einen Aufenthaltstitel zu erreichen.
Bei dem Termin zum Antrag wurde alle erforderlichen Nachweise eingereicht, Fingerabdrücke und Bilder gescannt.

Allerdings wurde nicht abschliessend entschieden, wegen C-Visum-
großes Problem wird da von Seite der Behörde als Veto eingelegt.
Antrag soll jetzt geprüft werden.
Leider war der Ton dort sehr streng und Nachfragen, ob denn überhaupt eine Chance besteht, dass man einen Titel erwirkt, nicht
beantwortet.
Man solle jetzt abwarten, Antrag wird geprüft.
Dann noch ein Schreiben erhalten, in welchen steht:
Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis löst keine Fiktionswirkung aus.
Der Aufenthalt im Bundesgebiert ist dem Mann  bis 11.11.erlaubt.


Kann mir jemand mit Erfahrungswerten  weiterhelfen, möchte denen so gerne helfen, da sie so verzweifelt sind.

Ich hoffe so sehr auf Antworten.

Danke
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 09.10.2020 um 07:48:51
 
Wenn alles nach den Regeln abläuft, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Deinen Schilderungen ausgeschlossen.

Bereits die Einreise erfolgte unerlaubt, weil mit dem Ziel des Daueraufenthalts.

Mithin ist der Aufenthalt seit der Einreise unrechtmäßig.

Einzige korrekte Vorgehensweise ist die Ausreise zur Beantragung eines nationalen Visums.
Wenn er mit diesem Vorhaben zur Ausländerbehörde geht und um eine Vorabzustimmung bittet sowie um eine Duldung bis kurz vor dem Termin, dann sollte dieses Zeichen "Ich will das jetzt korrekt machen." auch entsprechend wahrgenommen werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Omavonfuenf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 09.10.2020 um 10:15:33
 
# petersburger

Vielen Dank für die Antwort.

Aber bei der Antragsannahme wurde alles angenommen und soll jetzt geprüft werden.
Soll der Mann jetzt nochmals die Behörde anschreiben und eine Erklärung abgeben, dass er garnicht die  Möglichkeit hatte in der Vergangenheit ein D-Visum zu erlangen, da die dortigen Behörden aufgrund von Covid 19 geschlossen hatten.

Man hat die Familie dort nicht besonders freundlich bearbeitet, nur mit der Aussage, dass der Antrag geprüft wird und man Bescheid bekommt.
Sie wissen nicht wer das prüft, wann geprüft wird und wie lange es dauert bis ein Bescheid kommt.
Sie leben jetzt in der enormen Angst, dass der Mann dann sofort ausreisen muss und man sich lange Zeit nicht mehr sieht.
Ein riesiges Unglück für die Frau und das Kind.
Sollen die mal die deutsche Botschaft kontaktieren oder machen die dann alles noch viel schlimmer?
Fragen über Fragen.

Vielen Dank
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 09.10.2020 um 10:26:37
 
Menschlich ist das alles verständlich. Aber die Gesetze sagen eben was anderes. Er hat kein Anrecht darauf eine AE zu erhalten wenn er mit einem C-Visum eingereist ist. Es steht eindeutig im Gesetz, dass er mit dem richtigen Visum (dem zur FZF) einreisen muss wenn er dafür eine AE haben möchte. Das ist jetzt nun mal nicht der Fall. Jetzt haben wir aber auch Corona, alles ist anders und daher hat er vielleicht eine klitzekleine Möglichkeit, dass die ABH vielleicht doch eine AE erteilt. Die Chancen sind aber eben nicht besonders groß.

Omavonfuenf schrieb am 09.10.2020 um 10:15:33:
Soll der Mann jetzt nochmals die Behörde anschreiben und eine Erklärung abgeben, dass er garnicht dieMöglichkeit hatte in der Vergangenheit ein D-Visum zu erlangen, da die dortigen Behörden aufgrund von Covid 19 geschlossen hatten. 

Das dürfte der ABH bereits bekannt sein.

Omavonfuenf schrieb am 09.10.2020 um 10:15:33:
Sie wissen nicht wer das prüft, wann geprüft wird und wie lange es dauert bis ein Bescheid kommt.

Das ist normal. Prüfen wird ein Bearbeiter und der wird prüfen, wenn er Zeit dazu hat. Und ggf. das Ganze mit seinem Vorgesetzten besprechen.

Omavonfuenf schrieb am 09.10.2020 um 10:15:33:
Sollen die mal die deutsche Botschaft kontaktieren oder machen die dann alles noch viel schlimmer?

Um was zu erreichen? Er ist doch jetzt hier in D und hat hier einen Antrag eingereicht.

Von Rechts wegen muss er ausreisen. Die Familie kann jetzt nur abwarten. Wenn sein Antrag abgelehnt wird muss er bis 11.11. ausreisen. Dann sollte er das machen, was Petersburger vorgeschlagen hat. Vorher hier um eine Vorabzustimmung bitten. Auch darauf hat er kein Anrecht, aber vielleicht kommt ihm die ABH zumindest damit entgegen. Dann ist das Wichtigste einen Termin auf der deutschen Botschaft in seinem Land zu bekommen um den Antrag auf das richtige Visum dort abgeben zu können. Wenn er die Vorabzustimmung da vorlegen kann kann das Ganze dann sehr schnell gehen.

 
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Omavonfuenf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 17.10.2020 um 10:55:05
 
hallo zusammen,

vielen Dank für die Anworten.

kurzer Zwischenstand, der Antrag ist wohl genehmigt wurden und es soll der Ausweis gedruckt werden bei der Bundesdrukcerei.

Die Familie ist sehr glücklich

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blubb


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Antwort #5 - 17.10.2020 um 17:09:19
 
Moin,

gratuliere.
Es ist aber tatsächlich so, dass dies regulär nicht möglich gewesen wäre.
In diesem Fall dürfte die besondere Lage wegen der Coronapandemie zu Gunsten des Antragstellers eine Rolle gespielt haben. Es ist zur Zeit noch / wieder eine Menge möglich und Praxis, was sonst nicht möglich gewesen wäre.
Aber man muss auch mal gewinnen können Zwinkernd
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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nixwissen
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Antwort #6 - 18.10.2020 um 22:25:23
 
Moin,

Angesichts eines solchen Falls kann man sich tatsächlich fragen, warum diese Praxis bei eindeutigen Fällen nicht zur Regel werden sollte. Oft ist das richtige Visum ja wirklich nur eine scheinbar sinnlose Formalie.
Angesichts der Pandemie hat man schon längst in vielen Bereichen sehr positiv umgedacht, z.B. Homeoffice. Warum also nicht auch hier?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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blubb


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Antwort #7 - 19.10.2020 um 02:07:01
 
Weil es als Ausnahme dem rechtsstaatlichen Prinzip der Einzelfallwürdigung entspricht.
Weil es gesetzlich nunmal als Regelfall nicht vorgesehen ist.
Es gibt schlicht auch keine Notwendigkeit zu normalen Zeiten, diese bewährte Praxis einer Unterscheidung der Visaarten und der bewährten Praxis des nationalen Visums als Voraussetzung zur Zuwanderung zu ändern.
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reinhard
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Antwort #8 - 19.10.2020 um 15:30:05
 
Der Unterschied ist doch:

Mit dem Antrag auf ein D-Visum beantragt man auch die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Dieser Antrag (nicht der fürs C-Vium) wird an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Nur wenn diese zustimmt, darf das Visum gegeben werden.

Es ist innerhalb der Systematik des Gesetzes sinnvoll, während des Visumverfahrens zu entscheiden, ob eine Aufenthaltserlaubnis gegeben wird. Sonst müsste die Botschaft durchwinken, und hier haben wir dann irgendwann eine Menge Leute mit abgelaufenem Visum und abgelehnter Aufenthaltserlaubnis.
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