Hallo,
Mein Freund (Inder) hat in Deutschland einen technischen Master gemacht und arbeitet hier Vollzeit im Mangelberuf seit Oktober 2019, im Januar 2020 wurde seine blaue Karte ausgestellt.
Durch die Sonderregelung könnte er ja mit einem
B1 Sprachzertifikat nach 21 Monaten schon eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Zählen diese 21 Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses oder ab Ausstellung der blauen Karte?
Ich habe auch gelesen dass die
ABH nicht alle Sprachzertifikate anerkennen. Ist TELC
B1 allgemein anerkannt (das kann man hier in der ländlichen Region machen) und welche Tests sonst? Wie alt darf das Zertifikat bei der Antragstellung höchstens sein?
Außerdem wird manchmal ein "Nachweis über Kenntnisse der Gesellschaftsordnung" als Voraussetzung für die
NE genannt. Sowas würde man ja im Integrationskurs bekommen, den hat er nicht gemacht, das muss man ja nicht als Student. Ist er dann auch von diesem Nachweis ausgenommen weil er hochqualifiziert ist oder muss er irgendwo eine Prüfung ablegen, wie man das sonst nach dem Integrationskurs machen würde, nur eben ohne Kurs? Ist das der gleiche Test wie der Einbürgerungstest?
Momentan ist in seiner Firma wegen Corona Kurzarbeit und er arbeitet nur 80% und bekommt Kurzarbeitergeld. Hat das Auswirkungen auf den Zeitpunkt ab dem man die
NE beantragen kann?
Vielen Dank für die Hilfe,
Shana