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Einbürgerung der Tochter aufgrund deutscher Mutter nach Entbindung (Gelesen: 2.270 mal)
5ara bel kosbara
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ägyptisch
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29.09.2020 um 22:25:08
 
Hallo alle zusammen,

ich hätte da Mal eine Frage bezüglich meiner Tochter, die hier in Deutschland geboren und inzwischen 6 Monate alt ist.
Während der Schwangerschaft habe ich für mich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und drei Monate nach Entbindung habe ich die Zusicherung erhalten. Zum Zeitpunkt ihrer Geburt habe ich bereits alle Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt, und zwar sowohl sprachlich als auch die Aufenthaltsdauer. Ich war  bereits über 14 Jahre in Deutschland. Diese waren aber unterbrochen, denn ich bin ebenfalls in Deutschland geboren und bis zum 12 Lebensjahr hier aufgewachsen. Dann war ich für 17 Jahre im Ausland und nun bin ich seit knapp 2 Jahren wieder hier.
Meine Frage nun lautet: Kann meine Tochter jetzt auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, da ich jetzt auch Deutsche bin und zurzeit der Entbindung auch alle Voraussetzungen der Staatsbürgerschaft erfüllt habe?
Ich bedanke mich für jede Anregung im Voraus. Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.09.2020 um 23:27:38
 
Durch Geburt hat sie die dt. StaAng nicht erworben, weder § 4 Abs. 1 noch § 4 Abs. 3 StAG waren zum Zeitpunkt der Geburt erfüllt.

Sollte dein Einbürgerungsverfahren schon abgeschlossen sein, was laut deinem Beitrag der Fall ist, käme für das Kind nur noch eine Ermessenseinbürgerung in Betracht. Siehe hierzu Ziffer 8.1.3.6 StAR-VwV:

Ein minderjähriges Kind, das bei der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll nur dann selbstständig eingebürgert werden, wenn es im Inland mit eine deutschen Staatsangehörigen, der für das Kind sorgeberechtigt ist, in einer familiären Gemeinschaft lebt.

Abweichend von Nummer 8.1.2.1 genügt es, wenn sich das Kind ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet ist. Abweichend von Nummer 8.1.2.2 soll sich das einzubürgernde Kind vor der Einbürgerung seit mindestens drei Jahren im Inland aufhalten. Bei einem Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genügt es in diesem Fall, wenn es unmittelbar vor der Einbürgerung sein halbes Leben im Inland verbracht hat.

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5ara bel kosbara
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ägyptisch
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Antwort #2 - 30.09.2020 um 11:35:47
 
Vielen Dank für diese Antwort.
Habe ich das so richtig verstanden, dass ich ihr erst den Antrag stellen kann, wenn sie drei Jahre alt ist?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.09.2020 um 12:59:14
 
Nein, der Antrag kann jetzt schon gestellt werden.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 30.09.2020 um 19:56:44
 
5ara bel kosbara schrieb am 30.09.2020 um 11:35:47:
Vielen Dank für diese Antwort.
Habe ich das so richtig verstanden, dass ich ihr erst den Antrag stellen kann, wenn sie drei Jahre alt ist?


Guck Dir das Zitat oben noch mal ganz in Ruhe an:

Zitat:
Bei einem Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genügt es in diesem Fall, wenn es unmittelbar vor der Einbürgerung sein halbes Leben im Inland verbracht hat.


Ist Dein Kind jünger als 6 Jahre alt?

hat es mehr als die Hälfte seines bisherigen Lebens in Deutschland verbracht?
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5ara bel kosbara
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ägyptisch
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Antwort #5 - 01.10.2020 um 21:47:12
 
@ reinhard
Es ist 6 Monate alt, hier in Deutschland geboren und ist nie im Ausland gewesen, bzw hat sein ganzes Leben in Deutschland verbracht. Also könnte ich den Antrag auch jetzt schon laut dem Zitat stellen, nicht wahr?  Smiley
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 06.10.2020 um 00:58:19
 
5ara bel kosbara schrieb am 01.10.2020 um 21:47:12:
@ reinhard
Es ist 6 Monate alt, hier in Deutschland geboren und ist nie im Ausland gewesen, bzw hat sein ganzes Leben in Deutschland verbracht. Also könnte ich den Antrag auch jetzt schon laut dem Zitat stellen, nicht wahr?  Smiley


Genau!
Daß Deine Tochter Deine Einbürgerung nur um wenige Monate verpasst hat kann wohl nachgeholt werden.

Deine Staatsangehörigkeit im Profil ist falsch.

Gruß,
Norbert
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