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Familiennachzug aus Afrika (Gelesen: 1.990 mal)
Mulu
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i4a rocks!


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Nürnberg, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.09.2020 um 19:31:44
 
Hallo
Mann, Afrikaner ist seit 6 Jahren in Deutschland und hat seit 2 Jahren einen Aufenthalt nach 18a.
Vor 8 Jahren hat er in Afrika „nur“ in der Moschee geheiratet. Diese Ehe wurde in Deutschland nicht anerkannt. Sie ist dann auch zerbrochen.
Nun möchte er eine Frau in Afrika heiraten und sie hierher holen. Dazu ist er in eine größere Wohnung umgezogen und hat nun beim Einwohnermeldeamt festgestellt, dass seine Exfrau noch als Ehefrau angeben ist. Braucht er nun einen Nachweis, dass die frühere Ehe nicht mehr besteht?
Dankeschön
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.09.2020 um 20:44:18
 
Zunächst ist zu klären, welche rechtlichen Folgen die Eheschließung in der Moschee überhaupt hatte. Dies bemisst sich nach dem Recht des Staates, in dem diese Ehe geschlossen wurde. Ich nehme mal an, beide kommen aus dem selben Staat. Nicht in Deutschland "anerkannt" ist zu unkonkret, da es kein spezielles Verfahren für die Anerkennung einer Eheschließung im Ausland gibt.

Unter Umständen ist eine vorherige Scheidung notwendig.
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Dorkas
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 10.11.2020 um 15:10:06
 
Mir ist nicht ganz klar, woher dass Einwohnermeldeamt denn bitte von der afrikanischen Frau weiß, wenn die noch nie in Deutschland gemeldet war?
Und "normalerweise" werden Ehen, die "nur" in der Moschee geschhlossen sind in Afrika nicht dokumentiert. Woher weiß dass Einwohnermeldeamt also davon??
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.11.2020 um 03:24:16
 
@Dorkas,

das ist doch völlig unerheblich für eine rechtliche Betrachtung des Ist-Zustands.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 11.11.2020 um 09:34:58
 
Würde ich nicht unbedingt sagen. Wenn das keine rechtlich anerkannte Ehe ist (weder hier noch dort) dann muss doch auch keine Scheidung erfolgen bzw. dann wäre die doch für unsere Behörden uninteressant. Da die Meldebehörden bei uns normal keine Ehen auf Zuruf eintragen wäre schon die Frage wie diese Eintragung entstanden ist. Wurde doch ein Dokument vorgelegt? Ist es doch eine "richtige" Ehe? Oder erfolgte die Eintragung doch "auf Zuruf", also lediglich nach eigener Angabe des Mannes? Falls letzteres (vielleicht hat er sich ja irgendeinen Vorteil davon versprochen, wollte diese Frau nachholen o.ä.) hat er sich u.U. ein schönes Eigentor geschossen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.11.2020 um 14:30:13
 
lottchen schrieb am 11.11.2020 um 09:34:58:
Da die Meldebehörden bei uns normal keine Ehen auf Zuruf eintragen,
wäre schon die Frage wie diese Eintragung entstanden ist. Wurde doch
ein Dokument vorgelegt?

Es ist mir nicht erinnerlich, dass ich nach einen Wohnungswechsel bei der
Anmeldung im Einwohnermeldeamt eine Heiratsurkunde vorlegen musste.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 11.11.2020 um 14:53:40
 
Es redet auch niemand von einem Wohnungswechsel. Sondern von der Angabe des Familienstandes bei der (erstmaligen) Anmeldung des Wohnsitzes in D.
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