Risbosome schrieb am 27.09.2020 um 11:40:01:meine zweite Frage: Welche Unterschiede gibt es zwischen die Niederlassung nach §9 und nach §28?
Für den Familienangehörigen eines Deutschen (AE nach § 28, familiäres Zusammenleben) sind zwei Unterschiede bei einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 und nach § 28 (2)
AufenthG meist die wichtigsten.
NE nach § 28 (2)
AufenthG:
1) Eine
NE nach § 28 (2) kann er schon nach 3 Jahren bekommen.
2) Der Lebensunterhalt für die komplette Familie muss langfristig gesichert sein.
NE nach § 9
AufenthG:
1) Eine
NE nach § 9 kann er erst nach 5 Jahren bekommen.
2) Der Lebensunterhalt muss langfristig im Zweifel nur für sich selber und ausländische Familienangehörige (denen er Unterhalt zahlen muss) gesichert sein.
Wenn jemand seit 5 Jahren in Deutschland ist, ist eine
NE nach § 9 eher leichter zu bekommen als eine nach § 28. Wenn du seit 5 Jahren in Deutschland bist, macht der Sachbearbeiter es also zu deinem Besten, wenn er eine
NE nach § 9 prüft. Nicht nur der Lebensunterhalt kann möglicherweise leichter gesichert werden, auch einige Nebenbedingungen müssen nicht mehr nachgewiesen werden ("Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" und ausreichender Wohnraum). Wie Bayraqiano schon geschrieben hat: Wenn man eine
NE hat, hat man immer dieselben Rechte, egal nach welchem Paragraphen man die
NE bekommen hat.
Risbosome schrieb am 27.09.2020 um 11:40:01:und warum sollte es schwierig, die nach §9 zu bekommen?
Das größte Problem bei einer
NE (egal nach welchem Paragraphen) ist meist die Sicherung des Lebensunterhalts. Nach § 9 ist das (wie gesagt) nicht schwieriger als nach § 28 (2), eher im Gegenteil. Wenn man nach 5 Jahren in Deutschland die
NE nach § 9 beantragt, reicht es aus, wenn man für sich alleine (und seine ausländischen Kinder) genug Geld verdient. Denn es darf nicht sein, dass jemand Nachteile dadurch hat, dass er sich nicht von seiner deutschen Frau/seinem deutschen Mann trennt.
Für eine
NE ist immer wichtig, dass man nicht nur aktuell genug Geld verdient wird. Es kommt darauf an, dass die
ABH davon überzeugt ist, dass auch zukünftig der Lebensunterhalt gesichert sein wird. Oft hängt es daran, ob man einen gesicherten Arbeitsplatz hat, zum Beispiel mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Auch ist gut, wenn das Einkommen nicht zu knapp über dem Existenzminimum liegt.
Warum es in deinem konkreten Fall schwierig sein könnte, eine
NE zu bekommen, wissen wir nicht. Dein Sachbearbeiter kennt deine Unterlagen. Du solltest ihn fragen, wo er das Problem sieht. Denn auch wenn du meinst, du erfüllst alle Voraussetzungen: Die Einschätzung, ob der Lebensunterhalt wahrscheinlich auch später gesichert sein wird, macht die
ABH.