Krosi schrieb am 23.09.2020 um 23:18:44:Wie ist das überhaupt geregelt, weil ich lese im Internet, er soll den Lebensunterhalt sichern. Was kann hier passieren?
Hallo,
Sozialleistungen sollen von Personen, die ihr Freizügigkeitsrecht wahrnehmen, nicht in Anspruch genommen werden, öffentliche Leistungen "nicht über Gebühr" beansprucht werden.
Wohngeldbezug ist insofern meines Wissens grundsätzlich schädlich.
Ihm würde jetzt ja, nach 5 Jahren, das Daueraufenthaltsrecht gem. §4a FreizügG/EU bescheinigt werden.
Dafür ist es aber erforderlich, dass er die 5 Jahre auch durchgängig freizügigkeitsberechtigt war.
Und genau das
könnte durch den dauerhaften Bezug von Wohngeld bestritten werden.
Es
könnte der Verlust des Freizügigkeitsrechts nach §5 FreizügG/EU festgestellt werden.
Wie gesagt:
Könnte. Und lediglich meine Sicht der Dinge und vielleicht ein Worst-Case-Szenario. Wobei meiner Erfahrung nach bei EU-Bürgern und ihren Angehörigen durch die Behörden oft nicht die Mühsal in Kauf genommen wird, den Prozess der Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts in Angriff zu nehmen und zudem das Freizügigkeitsrecht nicht meine Kernkompetenz darstellt.
Dies nur als erster Gedanke, möglicherweise erhältst Du weitere, valide Meinungen dazu.
Gruß