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Geburtsurkunde/Reisepass (Gelesen: 2.613 mal)
Themen Beschreibung: Fehlende Identitätsnachweise besorgen
Tinale8391
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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18.09.2020 um 15:26:45
 
Ihr Lieben,
ich brauche dringend Rat und als Neuling auf diesem Gebiet bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Ich bin Deutsche und seit 1 1/2 Jahren mit einem syrischen Flüchtling liiert. Anfang nächsten Jahres soll, laut meiner Ärztin, unser Nachwuchs das Licht der Welt erblicken. Mein Freund hat den subsidiären Schutzstatus zuerkannt bekommen und darf auch arbeiten. Nun bin ich diejenige, die sich mit allem möglichem Antragskram auseinander setzt und dabei habe ich festgestellt, dass er für gewisse Sachen sowohl einen Reisepass als auch eine Geburtsurkunde benötigt. Er hat bei Ankunft in Deutschland ein Ausweisersatzpapier erhalten. Dieses ist inzwischen abgelaufen und die Ausländerbehörde sagt nun, dass er aufgrund einer Gesetzesänderung kein neues Papier vom deutschen Staat bekommt sondern einen Nationalpass aus der syrischen Botschaft bekommen muss. Wir haben aner nicht so viel Geld für einen entsprechenden Pass. Und mein Freund sagt dazu - hier kommt das Problem mit der Geburtsurkunde - dass seine komplette Familie gar nicht in Syrien gemeldet wurde, da sie Kurden sind, die syrische Sprache nicht beherrschen und es wohl in den Dörfern dort auch gar nicht üblich gewesen sei, Geburten oder Hochzeiten offiziell anzumelden. Seine Familie lebt ebenfalls nicht mehr in Syrien, was eine Nachmeldung unmöglich macht. Hat jemand eine Idee, was wir  unternehmen können diesbezüglich? Ich komme langsam um meinen Schlaf, weil ich durch diese ganze Ungewissheit/Hilflosigkeit nur noch in Gedanken mit diesem Thema beschäftigt bin. Anwalt ist aus Geldgründen keine Option, da ja eben der Nachwuchs unterwegs ist. Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 18.09.2020 um 16:09:37
 
Wenn kein Geld da ist für einen Anwalt gibt es sowas wie Beratungsschein / Prozeßkostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe. 10-15€ für einen Beratungsschein werden doch wohl da sein. Google mal, ob er die Voraussetzungen dafür erfüllt. 

Zur Frage selber kann ich nichts sagen. Wenn er nirgendwo in Syrien gemeldet war, keinen Ausweis hat usw. - woher weiß er denn, dass er Syrer ist? Seine Eltern haben auch keine Papiere/Geburtsurkunden oder steht deren Nationalität fest? Sind die auch in D?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 18.09.2020 um 16:26:12
 
Dann frag ihn mal, ob er in Syrien als "Ausländer" (Adschanib) gilt oder als "Illegaler" (Maktumin).

Als Adschanib könnte er eine syrische Geburtsurkunde und einen Pass bekommen, weil Assad zu Beginn des Krieges die gesetzliche Grundlage geändert hat. Er wäre dann aber auch wehrpflichtig.

Er muss auf jeden Fall nachweisen, dass er alles versucht hat, Pass und Geburtsurkunde zu bekommen. Davon ist der Aufenthaltstitel (nach § 25, Absatz 2 als subsidiär Geschützter) nicht abhängig, aber vieles andere (auch für das Kind).

Und für einen unbefristeten Titel, Aufenthaltstitel als Vater, Einbürgerung etc. muss er alles klären und vorlegen.

Geld spielt dabei keine Rolle als Grund, nicht zu tun. Denn er könnte das Geld vom Jobcenter bekommen, ggf. als Darlehen.
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Tinale8391
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.09.2020 um 16:32:25
 
Hallo Lottchen,
danke schon mal für den Tipp mit dem Beratungsschein. Ich werde mir das gleich mal anschauen.
Mein Freund hat als Kind in Syrien gelebt und ist dann mit seiner Familie wegen dem Krieg in die Türkei geflüchtet. Seine Familie lebt immer noch in der Türkei, nur er kam nach Deutschland. Er sagte mir, dass seine Familie keines der dort geborenen Kinder angegeben hat, wohl sind auch die Eltern nicht gemeldet. Schule konnte keiner besuchen, da nicht gemeldet und die Familie auch keine Landessprache (arabisch) spricht. Wenn man es ganz genau nimmt, sind die Eltern nicht mal richtig verheiratet (Trauung via Imam). Geburten fanden immer zu Hause, nicht im Krankenhaus statt. Normalerweise müsste man jetzt davon ausgehen, dass er - genau wie es bei Roma wohl auch der Fall ist - staatenlos ist, da er/seine ganze Familie als Kurden nicht vom syrischen Staat anerkannt/gewollt sind. Aber wie soll man das jemandem gegenüber beweisen oder da irgendwas beantragen?
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Tinale8391
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.09.2020 um 16:41:55
 
reinhard schrieb am 18.09.2020 um 16:26:12:
Geld spielt dabei keine Rolle als Grund, nicht zu tun. Denn er könnte das Geld vom Jobcenter bekommen, ggf. als Darlehen.


OK, danke auch für diesen Tipp. Aber springt das Jobcenter auch ein, wenn er arbeiten geht? Er hat ja seit 3 Jahren einen Job, er verdient zwar wenig, aber er verdient immerhin selbst etwas.

Und zum Thema Wehrpflicht hätte ich auch noch eine Frage: ich hatte im Netz gelesen, dass viele ausländische Bürger nicht in die eigene Botschaft gehen, weil sie Angst haben, dann vom eigenen Staat eben zur Wehrpflicht eingezogen zu werden oder ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren. Könnte das wirklich passieren? Denn er müsste zur Beantragung von Unterlagen ja persönlich vorstellig werden, wenn ich das korrekt gelesen habe.
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reinhard
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Antwort #5 - 18.09.2020 um 16:49:43
 
Er muss gucken, dass er die Kosten trägt, falls überhaupt welche entstehen. Die Botschaft kann auch ablehnen, aber dann müsste er einen Nachweis davon bringen, notfalls eine Zeugenaussage.

Nein, in der Botschaft wird niemand eingezogen. Höchstens darauf verwiesen, nach Damaskus zu fliegen, um den Pass persönlich zu beantragen.

Den Aufenthaltsstatus könnte riskieren, wer einen blauen Pass hat und dann zur Botschaft fährt. Wer subsidiären Schutz hat, riskiert nichts – riskiert aber viel, wenn er untätig bleibt, das ist tatsächlich seit 1.1.2020 schärfer geregelt. Die Tipps von Landsleuten sind häufig sehr unscharf, er sollte sich bei einer seriösen Beratungsstelle (oder hier) informieren. Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz wird bei den "Szene-Tipps" sehr oft verwechselt, und über das, was in der Botschaft passiert, kursieren viele Märchen.
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Tinale8391
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 18.09.2020 um 17:12:10
 
reinhard schrieb am 18.09.2020 um 16:49:43:
Er muss gucken, dass er die Kosten trägt, falls überhaupt welche entstehen. Die Botschaft kann auch ablehnen, aber dann müsste er einen Nachweis davon bringen, notfalls eine Zeugenaussage.

Nein, in der Botschaft wird niemand eingezogen. Höchstens darauf verwiesen, nach Damaskus zu fliegen, um den Pass persönlich zu beantragen.


Ok, der letzte Teil verschafft mir auch schon etwas Ruhe, vielen dank dafür  Zwinkernd

Laut Ausländerbehörde müssten wir einen schriftlichen Nachweis über die Ablehnung des Nationalpasses bringen, dann bekäme er zumindest vom deutschen Staat nochmal ein Ersatzpapier. Kosten für einen syrischen Nationalpass liegen wohl zwischen 350 und 700 oder 800 Euro. Schon happig, aber das werden wir in Angriff nehmen müssen. Mir hat bisher immer die Sache mit der fehlenden Geburtsurkunde die meisten Sorgen bereitet. Läge die einzige Möglichkeit, eine entsprechende Urkunde zu bekommen, nur darin, dass die Eltern die Geurt nachträglich anzeigen oder gibt es für solche Angelegenheiten auch so etwas wie ein Ersatzpapier? hä?
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Saxonicus
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Antwort #7 - 18.09.2020 um 18:50:10
 
Tinale8391 schrieb am 18.09.2020 um 17:12:10:
Kosten für einen syrischen Nationalpass liegen wohl zwischen 350 und 700 oder 800 Euro. 

Syrischer Reisepass kostet 255 Euro

Inneres und Heimat/Antwort - 27.08.2018 (hib 618/2018)


Berlin: (hib/PK) Die Gebühren für die von der Botschaft der Arabischen Republik Syrien ausgestellten Reisepässe sind nach Einschätzung der Bundesregierung angemessen. Für die Bewertung der Gebührenhöhe sei der internationale Vergleich maßgeblich, heißt es in der Antwort (19/3844) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3657) der Fraktion Die Linke.

Im Vergleich mit anderen Staaten seien die syrischen Passgebühren zwar etwas höher, lägen aber immer noch im Rahmen dessen, was andere Staaten nähmen. Den Angaben zufolge kostet die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses oder der Ersatz eines abgelaufenen Reisepass 255 Euro, der Ersatz eines verlorenen oder beschädigten Reisepasses kostet 300 Euro.

https://www.bundestag.de/presse/hib/567274-567274
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Eduard
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Antwort #8 - 23.09.2020 um 00:20:20
 
reinhard schrieb am 18.09.2020 um 16:49:43:
über das, was in der Botschaft passiert, kursieren viele Märchen.


Mal ganz dumm gefragt, und wenn dann doch was in der Botschaft passiert, greift dann wenigstens das deutsche Strafrecht?

Mir fällt da spontan der Fall Jamal Kashoggi ein... auch das syrische Regime hat wohl mit Menschenrechten nicht viel am Hut...
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Bayraqiano
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Antwort #9 - 23.09.2020 um 08:21:53
 
Eduard schrieb am 23.09.2020 um 00:20:20:
Mal ganz dumm gefragt, und wenn dann doch was in der Botschaft passiert, greift dann wenigstens das deutsche Strafrecht?

Es wäre eine Straftat, die nach § 3 StGB im Inland begangen wurde, aufgrund von §§ 18ff. GVG allerdings ohne prozessuale Folgen.
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