Hallo Zusammen,
ihr habt wohl bereits mit verschiedenen Ausländerbehörden zu tun gehabt. Vielleicht könnt ihr mir die Frage beantworten wie diese eigentlich arbeiten.
Folgender Fall:
Schwiegervater ist mit einem Arbeitsvisum für Fachkräfte eingereist. Dann Aufenthaltstitel beantragt. Da er der deutschen Sprache nicht mächtig war, wurde er von der
ABH zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet.
Irgendwann hat er sich dann in der Schule angemeldet. Bald sollte der Aufenthaltstitel aber ablaufen und er musste einen neuen beantragen. Er hat aber den Landkreis gewechselt bzw. neuer Wohnsitz. Also war eine andere Ausländerbehörde zuständig.
Beim Beantragen des Titels mussten wir uns aber was anhören, von der neuen
ABH.
Wieso er an einem Integrationskurs teilnimmt. Er hätte doch keine Erlaubnis, da er zum Arbeiten in Deutschland wäre.
Naja, dann den Kurs wieder abgebrochen.
Nun fragt man sich, wie die einzelnen Ausländerbehörden arbeiten? Die erste
ABH hat ihn zum Integrationskurs verpflichtet. Die 2te
ABH verlangte von ihm, dass er den Kurs sofort abbricht.
Da wird man nicht schlau daraus.
Ich hab mir mal das Gesetz § 44 abs. 1
AufenthG durchgelesen. Dort steht doch aber "Anspruch an einem Kurs" und nicht, dass man verpflichtet wird. Wieso hat ihn dann die 1te
ABH dazu verpflichtet? Ist das rechtens?
Welche
ABH hat denn nun recht?