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Stipendium als Einkommensnachweis beim Antrag auf Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 848 mal)
5ara bel kosbara
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ägyptisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Stipendium als Einkommensnachweis beim Antrag auf Staatsangehörigkeit?
15.09.2020 um 23:09:54
 
Hallo alle zusammen,  Smiley
mein Mann ist Promovent und hat ein Stipendium, wodurch er sich selbst und teilweise auch die Familie finanziert. Er sollte demnächst den Aufenthaltstatus "Familienzusammenführung" bekommen. Darüber hinaus erfüllt er alle Voraussetzungen für den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Das einzige, wovon wir noch nicht ganz sicher sind, ist der Einkommensnachweis.
Kann das Stipendium als Einkommensnachweis gelten?
Vielen Dank für eure Mühe im Voraus. Smiley
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Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Stipendium als Einkommensnachweis beim Antrag auf Staatsangehörigkeit?
Antwort #1 - 17.09.2020 um 10:11:08
 
Gelder aus Stipendien sind auch als Einkommen einzuordnen. Allerdings werden Stipendien in der Regel nur für einen befristeten Zeitraum vergeben. Für die Einbürgerung ist hingegen zumindest eine prognostische Sicherung des Lebensunterhaltes notwendig, die Befristung eines Stipendiums wäre daher problematisch.

Einer Anspruchseinbürgerung würde jedenfalls dann nichts im Wege stehen, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Stipendium gesichert wäre, etwa aufgrund des Einkommens des Ehegatten oder aus Erwerbstätigkeit.
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