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Aufenthaltstitel (Gelesen: 2.053 mal)
Themen Beschreibung: Wie erhalte ich für meine Lebrnsgefährtin einen befristeten Aufenthaltstitel?
sukram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.09.2020 um 14:01:36
 
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und kenne mich in der oben genannten Angelegenheit garnicht aus.
Ich, Deutscher, meine Lebensgefährtin ist Brasilanerin, ihre Kinder leben in Deutschland, sie sind 23 und 21 Jahre alt mit deutschem Pass.
Was kann ich machen, dass wir in Deutschland zusammenleben können?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Freundliche Grüße

Markus
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.09.2020 um 14:19:30
 
Heiraten.
Alles andere wird wohl kaum funktionieren. Es sei denn sie ist hochqualifiziert. Ist sie das?
Sie dürfte ca. 40-50Jahre alt sein. Damit fallen Studium, Au-Pair, Bundesfreiwilligendienst.. als Grund für einen Aufenthalt aus. Deutsches Baby dürfte auch schwierig sein. Und für ein Sprachkursvisum dürfte die Begründung auch schwerfallen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 15.09.2020 um 14:34:20
 
lottchen schrieb am 15.09.2020 um 14:19:30:
Und für ein Sprachkursvisum dürfte die Begründung auch schwerfallen. 

Die Staatsangehörigen Andorras, Australiens, Brasiliens, El Salvadors, Honduras, Israels, Japans, Liechtensteins, Monacos, Kanadas, Neuseelands, San Marinos, Südkoreas und der USA können ohne Visum ins Bundesgebiet einreisen und können ohne weiteres nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines weiteren Aufenthalts im Bundesgebiet erfolgreich beantragen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.09.2020 um 15:56:30
 
Sprachkurs-AE
Hast Du sonst noch was Hilfreiches zum eigentlichen Thema beizutragen Saxonicus?
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sukram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.09.2020 um 10:49:43
 
Hallo,  vielen Dank für Eure Tipps.
Mit dem Heiraten habe ich gerechnet, das würde ich sehr gerne machen.
Vielleicht kann mir jemand erklären  wie wir mit Heirat,  Sprachkurs, ich denke sie braucht A1, um in Deutschland einen befristeten Aufenthaltstitel zu erhalten, vorgehen können.
Ist eine Heirat in Dänemark einfacher und wird sie noch anerkannt?
Für Kinder sind wir zu alt, leider.
Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 16.09.2020 um 11:36:03
 
A1-Zertifikat: Am besten in Brasilien Deutsch lernen und die Prüfung bestehen. In Deutschland darf sie visumfrei 90 Tage sein, das könnte knapp werden.

Heiraten: Ihr geht zum Standesamt und bekommt zwei Listen mit Dokumenten. Die müsst ihr besorgen, eventuell übersetzen lassen und einreichen. Dann kommt sie ein halbes Jahr später nochmal, und ihr heiratet. In Dänemark ist es nicht einfacher, und wenn Ihr später in Deutschland leben wollt, ist eine deutsche Urkunde einfacher.
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lottchen
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Antwort #6 - 16.09.2020 um 14:24:08
 
Wenn "Zwischenflüge" vermieden werden sollen geht es auch mit 1 Flug. Eheanmeldung machen (dazu muss sie nicht hier sein, sie kann Dir eine Vollmacht schicken), alle Unterlagen einreichen und alles vorbereiten, wenn der Termin feststeht nach D fliegen (Achtung, Brasilien ist Corona-Risikogebiet, vorher erkundigen, unter welchen Bedingungen sie zu dem Zeitpunkt überhaupt einreisen darf, ob und wie lange sie nach der Einreise in Quarantäne muss, ob ein Coronatest erforderlich ist...) und dann den vorher gebuchten A1-Kurs besuchen (wenn es Vor-Ort-Kurse gibt, sonst eben online lernen auch schon vorher in  Brasilien und dann in D nur die Prüfung ablegen falls das in Brasilien nicht möglich ist) und nach der Hochzeit vor Ablauf der 90 Tage eine AE beantragen.
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reinhard
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Antwort #7 - 16.09.2020 um 15:00:53
 
lottchen schrieb am 16.09.2020 um 14:24:08:
(dazu muss sie nicht hier sein, sie kann Dir eine Vollmacht schicken)


Du bekommst diese Vollmacht beim Standesamt. Frag doch nach einer "Beitrittserklärung".
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sukram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 17.09.2020 um 12:47:02
 
Hallo, vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Ich habe dieses gelesen auf der Seite des Auswärtigen Amts: 4) Aufenthaltstitel (auch für Aufenthalte über 90 Tage) können nach der visumfreien Einreise beantragt werden, wenn keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
Stimmt das vielleicht?
Dann könnte meine  Freundin den A1 hier machen.
In Brasilien ist das Goetheinstitut geschlossen.
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 17.09.2020 um 13:20:34
 
sukram schrieb am 17.09.2020 um 12:47:02:
Stimmt das vielleicht?

Wie bereits in meiner Antwort #2 erwähnt, hier der Gesetzestext:

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__41.html
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reinhard
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Antwort #10 - 17.09.2020 um 14:33:57
 
In den 90 Tagen darf sie nicht arbeiten, aber Deutsch lernen.

Sie muss aber zusehen, die Prüfung zu bestehen, bevor die 90 Tage zuende sind. Und bedenken, dass die Zusendung des Prüfungsergebnisses auch vier Wochen dauern kann, sie also faktisch nur 50 bis 60 Tage zur Verfügung hat.

Das Goethe-Institut hat nur die Präsenzkurse ausgesetzt, die Online-Kurse laufen alle. Sie kann also täglich lernen.

Wenn sie einreist und am 80. oder 85. Tag den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellt, bleibt ihr Aufenthalt legal. Manche Ausländerbehörden sind großzügig, dass sie das Zertifikat auch nach dem 90. Tag nachreichen kann. Es klappt also oft, sie kann sich nur nicht darauf verlassen, dass auch ihre zuständige Ausländerbehörde flexibel und geduldig ist.
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namaskaram
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Antwort #11 - 18.09.2020 um 09:16:53
 
Man muss übrigens nicht am Goethe-Institut die Kurse machen. Man muss nur die Prüfung bei einem der anerkannten Institute machen und da gehört das Goethe-Institut dann dazu. Sie muss theoretisch nicht einmal einen Kurs besuchen, wenn sie andere Möglichkeiten des Lernens findet.
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