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keine Sperre mehr was nun? (Gelesen: 6.258 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag keine Sperre mehr was nun?
11.09.2020 um 15:33:33
 
servus Leute, so meine sperre wurde Anfang 2019 für ungültig geklärt und sofort aufgehoben, jetzt steht es im AZR dass ich eine sperre für 1 tag hatte da die das nicht komplett löschen könnten.

ich habe vor einem Jahr eine  Ablehnung des Visums bekommen weil mein Sohn mich nicht besucht hat. Mein Sohn hätte mich jetzt im September besucht aber wegen Corona ist das grade unmöglich.
wir haben uns dann überlegt ein Visum für Holland zu beantragen und wir würden uns dann für 2 Wochen in holland treffen.

jetzt meine frage könnte vielleicht noch irgendwas im SIS und AZR stehen dass ich Probleme mit dem Visum bekommen könnte? Und was ist der unterschied zwischen SIS und AZR. Stehen auch meine straften von vor 10 Jahren in diesen Systemen und könnte das ein Grund sein mir das Visum zu verweigern?
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reinhard
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Antwort #1 - 11.09.2020 um 16:50:44
 
Gründe, ein Visum zu verweigern, kann es viele geben.

Es kann der Eintrag sein, eine Sperre ist ja sichtbar.

Es kann auch ein Zweifel sein, ob Du nach einem Besuch pünktlich ausreist. Du musst ja bei der Antragstellung Deine Verwurzelung in Kenia belegen.

Wenn Du einen Sohn besuchen willst, den Du jahrelang nicht gesehen hast und der Dich nicht besuchst, wird natürlich danach gefragt. Auch danach, warum Du einen Sohn, der in Deutschland lebt, in den Niederlanden besuchen willst.

Diese Fragen musst Du so gut wie möglich beantworten, und dann wird entschieden.

Schreibt Dein Sohn Dir in dieser Angelegenheit? Vielleicht kannst Du den letzten Brief von ihm auch vorlegen, wenn Dein Sohn damit einverstanden ist.
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Tomford
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.09.2020 um 19:38:08
 
ich schreibe mit meinem Sohn aber auch telefonieren und er ist jedes Wochenende bei mir bzw bei meiner Mutter.

Was meinst du mit die sperre ist sichtbar? obwohl die sperre für rechtswidrig erklärt wurden ist, ist sie noch sichtbar?
Ich wollte ein Facility Visa beantragen, ist bei der niederländischen Botschaft möglich auch wenn ich über 21 bin, so lange ich nachweisen kann dass ich monatlich die miete für die Wohnung hier von meiner Mutter erhalte. Ich wurde dann mit meiner Mutter zusammen fliegen.

Oder ist es einfach besser zu warten bis Dezember weil dann kann mein Sohn nach Kenia?

und kann ich irgendwie einen Antrag stellen um zu sehen was in dem SIS steht? oder steht da genau das gleiche was im AZR steht?
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Vinzent2m
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Antwort #3 - 12.09.2020 um 10:29:49
 
Tomford schrieb am 11.09.2020 um 19:38:08:
und er ist jedes Wochenende bei mir bzw bei meiner Mutter


Verstehe ich nicht! Ich dachte, er könne Dich nicht besuchen und Du lebst doch in Kenia.
Kannst Du noch was zu den Straftaten schreiben. Warst Du deswegen in Haft?
Bist Du aus der Haft heraus abgeschoben worden? Wenn ja, wann war die Abschiebung und wie hoch die Verurteilung?
Wie alt ist eigentlich Dein Sohn?
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Saxonicus
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Antwort #4 - 12.09.2020 um 12:04:43
 
@Tomford
Es macht wenig Sinn, hier einen Beitrag zu eröffnen,
ohne die Vorgeschichte zu erläutern.

Wer sollte sich denn die Mühe machen, Deine alten Beiträge
heraus zu suchen, um sich ein umfassendes Bild von Deiner
Aufenthaltshistorie zu verschaffen?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Tomford
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Antwort #5 - 12.09.2020 um 14:21:16
 
Meine Geschichte ist bisschen durcheinander und kompliziert.

Was bedeutet diese Schreiben für mich? Was steht jetzt im SIS usw?
Ich verstehe das alles nicht irgendwie und momentan ist mein Anwalt nicht mehr tätig
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Tomford
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Antwort #6 - 12.09.2020 um 14:21:51
 
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Antwort #7 - 12.09.2020 um 14:22:16
 
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Antwort #8 - 12.09.2020 um 19:38:21
 
dies bedeutet m. E., dass keine Sperre mehr existiert. Aber das war ja eh schon klar. Vielleicht macht es doch Sinn, mehr Details zu lieern bzw. meine Fragen zu beanworten.
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Tomford
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Antwort #9 - 12.09.2020 um 20:44:29
 
ich wurde nicht wegen meinen Straftaten abgeschoben, das waren kleine Delikten, meine AE wurde nicht verlängert weil ich in dem Zeitpunkt streit mit der mutter meines Kindes hatte und waren nicht mehr zusammen. Später hat sie ihre aussage zurückgezogen aber da hat die Behörde mich schon aufgefordert das Land zu verlassen. gegen dieses Bescheid hat mein Anwalt ein Tag zu spät geklagt also war ich sozusagen ausreisepflichtig. Ich war kurz danach im Gefängnis ohne AE, ich bin aber in dieser Zeit vor das Verwaltungsgericht und da hat die Behörde gesagt sie werden das nochmal überlegen und bin davon ausgegangen dass alles ok wird. Die JVA und STAnwaltschaft hat dann eine 2/3 Entlassung befürwortet und genau ein Tag vor meine Entlassung kam das schreiben dass ich am nächsten Tag zurück muss.

Mein Sohn ist jetzt 14 geworden, also haben wir jetzt eine engere Beziehung als vorher weil er mich aufgesucht hat.

wenn ich sage er ist jedes Wochenende bei mir meine ich in unserem Haus in Deutschland wo meine Mutter ist.
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blubb


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Antwort #10 - 14.09.2020 um 03:54:39
 
Hallo,

im SIS (das ist ein Datensystem für alle Schengenländer zusammen) sollte keine Sperre bzw. "Festnahme Ausweisung/ Abschiebung" mehr vorhanden sein.

Das AZR ist ein rein deutsches Datensystem.
Hier ist und bleibt nachvollziehbar, dass Du abgeschoben wurdest und eine Einreisesperre von einem Tag erlassen wurde.

Eine deutsche Botschaft hätte über das BVA Einblick in beide Datenbanken (SIS + AZR).
Eine z.B. niederländische Botschaft hätte nur Einblick in den Datenbestand des SIS.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Tomford
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Antwort #11 - 14.09.2020 um 08:57:54
 
Danke sehr genau das wollte ich wissen 🙏🏿
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