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Verordnung vom BMI läuft ab, gibt es eine Neue? (Gelesen: 6.657 mal)
Thaistyle
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10.09.2020 um 22:02:36
 
Servus Leute,

die Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa läuft zum Ende des Monats aus.
Gibt es schon irgendwelche Informationen dazu, ob nochmal verlängert wird?
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flb89
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Antwort #1 - 11.09.2020 um 00:14:38
 
Bisher noch nicht. Vielleicht wird es tatsächlich nicht nochmal verlängert.
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deerhunter
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Antwort #2 - 11.09.2020 um 08:30:42
 
Es gibt ja immer weniger Reisehindernisse, deshalb wird man dieses vermutlich nur noch für schwer erreichbare Ländern verlängern!
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expat
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Antwort #3 - 12.09.2020 um 10:07:40
 
Danke für die Antworten. Ich habe mal vorsorglich meine Frau bei der Ausländerbehörde regeistriert. So lange da keine Rückmeldung kommt, ist ihr Ausfenthalt legal. Ich will ja auch zurück nach Thailand, empfinde aber die Bedingungen Thailands für die Rückkehr als etwas überzogen. Kostenpflichtige Quarantäne in Hotels in Bangkok für 14 Tage, Coronatest vor dem Flug, Krankenversicherung für den Aufenthalt. Pure Geldschneiderei unter Ausnutzung einer erfundenen Pandemie. .
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Saxonicus
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Antwort #4 - 12.09.2020 um 12:15:46
 
Informationen zur Ein- bzw. Rückreise für Thailänder und Deutsche findest Du hier:

https://www.thaikonfrankfurt.de/files/images/galerie/COVID-19%20DE/%E0%B9%81%E0%...
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Antwort #5 - 12.09.2020 um 18:25:55
 
expat schrieb am 12.09.2020 um 10:07:40:
Danke für die Antworten. Ich habe mal vorsorglich meine Frau bei der Ausländerbehörde regeistriert. So lange da keine Rückmeldung kommt, ist ihr Ausfenthalt legal. Ich will ja auch zurück nach Thailand, empfinde aber die Bedingungen Thailands für die Rückkehr als etwas überzogen. Kostenpflichtige Quarantäne in Hotels in Bangkok für 14 Tage, Coronatest vor dem Flug, Krankenversicherung für den Aufenthalt. Pure Geldschneiderei unter Ausnutzung einer erfundenen Pandemie. .   


Wenigstens ist die Einreise möglich. Indonesien lässt z.B. gar keine Ausländer mehr rein. Meine Frau kommt in 2 Wochen wieder zurück nach Deutschland und braucht auch wieder einen Corona PCR-Test. Das kostet jedesmal ca. 130 Euro.
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blubb


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Antwort #6 - 14.09.2020 um 03:57:55
 
expat schrieb am 12.09.2020 um 10:07:40:
Pure Geldschneiderei unter Ausnutzung einer erfundenen Pandemie.


Alles klar, vermutlich könnte man es Dir in diesem Fall eh nicht recht machen. Und die Echsenmenschen und Bill Gates mit ihrer "erfundenen Pandemie" sowieso nicht. Richtig?

Ansonsten: Ich weiß jetzt nicht, was Du unter "bei der ABH registriert" verstehst.
Falls in irgendeiner Form ein Antrag auf einen AT o.ä. damit gemeint ist, könnte Deine Ansicht bzgl. des erlaubten Aufenthalts bis Rückmeldung u.U. zutreffen.
Bei einem schlichten "Hallo, hier bin ich" in irgendeiner Form, die nicht zwingend als Antrag zu verstehen ist, könnte das möglicherweise anders aussehen.
Also Obacht, dass nach dem 30.09. zur erfundenen Pandemie nicht noch eine erfundene Ausreisepflicht oder ein erfundenes Strafverfahren hinzukommt...
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« Zuletzt geändert: 14.09.2020 um 04:11:09 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Thaistyle
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Antwort #7 - 14.09.2020 um 15:04:24
 
Servus Leute, erstmal danke für die Antworten.

Ich habe heute mit der Ausländerbehörde telefoniert, der nette Herr hat sich alles angehört und sich wohl auch meine Verpflichtungserklärung und ihr Visum nochmal am PC angesehen und meinte dann, das Sie wohl dann Ende September ausreisen müsste.
Ich habe dann geantwortet das dies unmöglich ist, da man keine Flüge auf normalen Weg nach Thailand buchen kann.
Darauf bekam ich als Antwort, wenn dem so ist, soll ich mich nochmal Ende September melden, da er zur Zeit auch keine Infos hat, wie es weiter geht und sich bis dahin ja vielleicht noch was ändern kann, z.B. eine neue Verordnung oder auch verfügbare Flüge...aber zur Zeit hat er keine Informationen dazu.
Das ist mein aktueller Stand der Dinge.
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flb89
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Antwort #8 - 14.09.2020 um 15:17:16
 
Was heißt denn eigentlich, man kann keine Flüge auf normalem Weg buchen? Ich habe mit Swoodoo nach Flügen für Ende September gesucht und finde da sehr viele Flüge. Mit Qatar oder Emirates sind die Flüge nicht mal teuer und dauern auch nur 15-16 Stunden. An den Corona-Tests wirst du vermutlich auch im nächsten Jahr noch nicht vorbeikommen. 14 Tage Quarantäne sind nervig, aber verschmerzbar. Ich kann verstehen, dass du bzw. deine Frau lieber in Deutschland bleiben würde. Aber seien wir doch mal ehrlich: die Situation lässt es definitiv zu, dass sie zurück nach Thailand reist. Vielleicht hast du Glück und die Ausländerbehörde drückt ein Auge zu. Aber mach dir da lieber keine Hoffnungen.
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reinhard
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Antwort #9 - 14.09.2020 um 15:25:25
 
Thaistyle schrieb am 14.09.2020 um 15:04:24:
und meinte dann, das Sie wohl dann Ende September ausreisen müsste.

Das ist mein aktueller Stand der Dinge.


Dann sollte sie so vorgehen:

1) nach einem Verzicht auf ein Visum fragen.

falls das abgelehnt wird,

2) nach einer Vorabzustimmung zum Visum fragen.

und dann mit oder ohne Vorabzustimmung ausreisen.
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Thaistyle
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Antwort #10 - 14.09.2020 um 18:04:18
 
Solche Flüge sind vielleicht buchbar, aber es bringt einen überhaupt  nix, solch einen Flug zu buchen, da man ein Certificate of Entry benötigt, dieses bekommt man aber nur von der Thailändischen Botschaft, wenn diese alles selbst organisieren, dazu gehört ebenfalls der Flug.
Dann muss man natürlich die ganzen Gesundheitszeugnisse vorweisen, pünktlich natürlich und erst dann wird man wirklich mitgenommen, wenn man dabei irgendwas nicht pünktlich hat, ist die Kohle zum wiederholten Male weg.
Bei meiner Freundin kommt erschwerend eine Behinderung dazu, was die 14 Tage Zwangsquarantäne in meinen Augen unzumutbar macht.
Also wenn es nicht unbedingt sein muss, würden wir lieber einen anderen Weg gehen, als diesen einzig momentan möglichen Weg.
Danke für die Tipps, wir werden nun bis Ende September warten und uns dann wieder mit der Behörde in Verbindung setzen.
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Antwort #11 - 14.09.2020 um 18:43:53
 
Thaistyle schrieb am 14.09.2020 um 18:04:18:
Also wenn es nicht unbedingt sein muss, würden wir lieber einen anderen Weg gehen, als diesen einzig momentan möglichen Weg.

Ein Widerspruch in sich.

Wenn es derzeit keinen anderen Weg gibt, dann werdet
Ihr ihn wohl oder übel auch (be)nutzen müssen.
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expat
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Antwort #12 - 15.09.2020 um 12:24:06
 
Die Ausländerbehörde in Berlin, an die ich eine Anfrage gerichtet habe, hat auf diese Anfrage auch unbestimmt geantwortet, dass man zur Zeit nichts sagen könne.
Bei einer anderen Stelle der Ausländerbhörde habe ich die Nachricht bekommen, dass bis zur endgültigen Entscheidung der Aufenhalt meiner Frau gesichert sen. Nach der Registrierung auf der Webseite wurden Kopien der Passseiten angefordert (pdf), die ich auch geschickt und noch eine Kopie der Heiraturkunde hinzugefügt habe.
Die erpresserische "Lösung" der Thai-Regierung zur Rückkehr möchte ich nicht gerne unterstützen. Ich bin in der glücklichen Lage, in Berlin eine Eigentumswohnung zur Verfügung zu haben. Wäre das nicht so, müsste ich wohl auf die Erpressung eingehen.       
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Antwort #13 - 15.09.2020 um 13:03:59
 
expat schrieb am 15.09.2020 um 12:24:06:
Die erpresserische "Lösung" der Thai-Regierung zur Rückkehr
möchte ich nicht gerne unterstützen.

Niemand verlangt von Dir nach Thailand zurückzukehren.

So wie ich es verstanden habe, geht es doch wohl um den
weiteren Aufenthalt Deiner Frau hier in Deutschland und
dazu musst Du mit der Ausländerbehörde kooperieren.
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Antwort #14 - 15.09.2020 um 16:23:19
 
Saxonicus schrieb am 15.09.2020 um 13:03:59:
Niemand verlangt von Dir nach Thailand zurückzukehren.

So wie ich es verstanden habe, geht es doch wohl um den
weiteren Aufenthalt Deiner Frau hier in Deutschland und
dazu musst Du mit der Ausländerbehörde kooperieren.

Da hast du etwas nicht verstanden. Erstens habe ich die Ausländerbehörde längst kontaktiert und zweitens wollen wir uns gar nicht mehr in Deutschland aufhalten, sind aber dazu gezwungen. 
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Antwort #15 - 15.09.2020 um 19:05:46
 
expat schrieb am 15.09.2020 um 16:23:19:
...zweitens wollen wir uns gar nicht mehr in Deutschland aufhalten, sind aber dazu gezwungen.

Die Wiedereinreisemodalitäten nach Thailand sind doch bekannt 
und die Einreise wäre gegeben, eine Rückreise ist also möglich.

Das sie infolge der Corona-Pandemie etwas umständlicher ausfallen
als sonst üblich, mag Dir nicht gefallen (anderen ebenfalls nicht),
wird sich aber zunächst kaum vermeiden und vorerst auch
nicht ändern lassen.
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Antwort #16 - 15.09.2020 um 21:01:00
 
Das denke ich auch. Es wird sich erstmal nichts ändern. Und wenn ihr sowieso in Thailand bleiben wollt, wieso dann nicht in den sauren Apfel beißen und die Tests und Quarantäne über sich ergehen lassen?
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Antwort #17 - 16.09.2020 um 07:22:10
 
flb89 schrieb am 15.09.2020 um 21:01:00:
Das denke ich auch. Es wird sich erstmal nichts ändern. Und wenn ihr sowieso in Thailand bleiben wollt, wieso dann nicht in den sauren Apfel beißen und die Tests und Quarantäne über sich ergehen lassen?

Mir erscheint das Verfahren zur Rückführung ziemlich riskant. Zunächst hat man eine überflüssige Krankenversicherung abzuschließen. Dann muss man für 14 Tage ein Hotel mieten und wahrscheinlich den Flug bezahlen. Damit ist aber noch nicht gesichert, dass man tatsächlich nach Thailand gelangt, denn wenn die kurz vor dem Flug erforderliche Testung, die ja ziemlich unsicher ist, falsch oder richitg positiv ergibt, dann bleibt man in Deutschland, hat aber geschätzte 4000 € in den Sand gesetzt.   
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Antwort #18 - 16.09.2020 um 17:30:54
 
Ich frage mich wie du auf 4000 Euro kommst  hä?
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Antwort #19 - 16.09.2020 um 21:07:26
 
Gibt es nocht Fragen zur Rechtslage? Alles Andere bitte gerne per PN unter Euch.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #20 - 17.09.2020 um 13:22:51
 
Zur Sache:
Lt. aktuellen Infos wird die VO nicht verlängert. Es wird
grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Rückkehr
möglich ist. Ggf. werden Einzelfälle anders zu bewerten
sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 21.09.2020 um 13:20:29
 
Das BMI auf Nachfrage:

Die per Rechtsverordnung (zuletzt: 2. Schengen-COVID-19-V) getroffene Regelung zur Legalisierung des Aufenthalts von Inhabern von Schengen-Visa, die auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen des internationalen Reiseverkehrs nicht in jedem Fall rechtzeitig in ihre Heimatstaaten zurückkehren konnten, wird zum 30. September 2020 auslaufen.

Grund dafür ist, dass sich die internationalen Reisemöglichkeiten insgesamt erheblich verbessert haben. Ein Einreiseverbot für eigene Staatsangehörige gibt es nach den verfügbaren Informationen derzeit in keinem Staat mehr. Für eine weitere Verlängerung der Regelung besteht damit keine Grundlage.

Wer sich jetzt noch mit einem abgelaufenen Schengen-Visum in Deutschland aufhält, sollte daher sich bietende Möglichkeiten zur Ausreise auch nutzen.
(.......)

In den wenigen Fällen, in denen Inhabern abgelaufener Schengen-Visa auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Ausreise weiter unmöglich sein sollte, kann mit den bestehenden Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, bis eine Ausreise möglich ist. So können bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde Duldungen erteilt werden.
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Antwort #22 - 03.11.2020 um 22:18:46
 
Hallo zusammen,

ich würde den Beitrag aus gegebenem Anlass gerne noch einmal hochholen. Meine Schwiegermutter kommt aus Russland und nicht mehr die jüngste/gesündeste. Sie hat ein Mehrjahres-Visum welches noch lange gültig ist, müsste aber aufgrund der 90-Tage-Regelung bald ausreisen.

Da aktuell in Russland vielerorts das Gesundheitssystem kurz vor dem Zusammenbruch steht bzw. schon zusammengebrochen ist und Medikamente auch teilweise nicht mehr verfügbar sind, möchte meine Frau ihre Mutter in der aktuellen Situation ungerne dem Risiko einer Heimreise aussetzen.

Die Corona-Verordnung besteht ja nicht mehr, aber reicht das oben aus, um aus humanitären Gründen eine Verlängerung zu beantragen? Der Gesundheitszustand ist nachweisbar und das Alter ist ja eh bekannt. Alle weiteren Voraussetzungen wie Unterhaltssicherung, KV sind gelöst.

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen!

LG
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Antwort #23 - 03.11.2020 um 22:37:30
 
Hallo,

ob eine Verlängerung aus humanitären Gründen (in Form z.B. einer Duldung etc.) möglich ist, hängt allein vom Ermessen der zuständigen ABH ab.
Die Hürden sind eher hoch, aber vielleicht nicht völlig hoffnungslos. Aber das wirst Du nur im Austausch mit der ABH verbindlich erfahren.

Gruß
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Antwort #24 - 07.11.2020 um 11:38:04
 
Hallo zusammen,

die Rückmeldung der ABH war leider negativ. Es gibt die Möglichkeit der Rückreise, die Dame sei auch reisefähig insofern keine Verlängerung. Dass es vor Ort in der Heimat aktuell keine medizinische Versorgung mehr gibt, der Corona-Virus noch stärker grassiert als hierzulande UND die Dame zweifelsohne zur Risikogruppe gehöre, spiele keine Rolle.

Wenn das wirklich der gesetzliche Rahmen ist und es da keine Möglichkeiten gibt, ohne Kosten für den Staat den Aufenthalt aufgrund der gesundheitlichen Risiken zu verlängern, dann bin ich wirklich sprachlos.

Oder haben wir einfach Pech mit unserer ABH in Berlin?

LG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 07.11.2020 um 13:22:17
 
Die maßgebliche Regelung in § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erlaubt einen solchen Aufenthalt nur unter der Bedingung, dass der Aufenthalt in Deutschland aufgrund dringenden humanitären oder persönlichen Gründen vorübergehend erforderlich ist. Ein Aufenthalt ist auch dann nicht vorübergehend, wenn er von einer völlig ungewissen und in zeitlicher Hinsicht nicht absehbaren Entwicklung abhängig gemacht wird. Hier schon fraglich, ob angesichts von COVID-19 der Aufenthalt vorübergehend sein kann. Analog zu § 26 Abs. 1 Satz 1 AufenthG geht man etwa von einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten aus. In der aktuellen Situation, welche dynamisch ist und deren Ende nicht absehbar ist, kann man nicht von einem vorübergehenden Aufenthalt sprechen. Daher würde die Erteilung einer AE auf dieser Grundlage schon ausscheiden.

Es ist ferner fraglich, ob überhaupt ein dringender persönlicher oder humanitärer Grund vorliegt. Die vorgetragenen Gründe ist aus objektiver Sicht eher von allgemeiner Natur. Ob es in Russland überhaupt keine (privaten) Behandlungsmöglichkeiten gibt, selbst mit Hilfe von finanziellen Zuwendungen der hier lebenden Verwandten, erscheint nicht überzeugend. Daher würde es wohl auch an einer weiteren Tatbestandsvoraussetzung scheitern.
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Antwort #26 - 07.11.2020 um 14:25:08
 
Conan_80 schrieb am 07.11.2020 um 11:38:04:
Dass es vor Ort in der Heimat aktuell keine medizinische Versorgung mehr gibt,

Diese pauschale Aussage ist so auch unglaubhaft.

Wir brauchen nicht darüber zu sinnieren, dass das russische "kostenlose" Medizinsystem an deutschen Standards nicht gemessen werden kann.
Und sicher wird es Orte oder Gebiete in RUS geben, wo die Versorgung deutlich schlechter ist als anderswo in RUS.

Euer Vortrag muss sich jedoch daran messen lassen, dass wir AV ebenso wie die Ausländerbehörden ständig Fragen erhalten, was mit der Sechsmonatsfrist aus § 51 Abs. 1 Nr. 7 geschehen kann - man möchte derzeit lieber in RUS bleiben als nach Deutschland zurückzureisen.

Und dass es ständig Fragen aus Deutschland gibt "Ich möchte ... in RUS besuchen, kann ich dann wieder nach Deutschland zurück?"

Solche Fragen gibt es in überraschend hoher Zahl von Angehörigen der Risikogruppen.


Sicher schadet es nicht, vorsichtig zu sein. Vielleicht auch übervorsichtig.
Das kann aber ebensowenig wie pauschale Aussagen dazu führen, dass gesetzliche Vorgaben zurückzustehen haben.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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