Liebe Forumsmitglieder,
Meine Ehegattin, US-Staatsbürgerin und ich, deutscher Staatsbürger, leben im Moment in Mexiko. Wir denken daran, in den nächsten 6 Monaten dauerhaft nach Deutschand umzusiedeln. Soweit ich gelesen habe auf der Webseite der deutschen Botschaft Mexico City ist dies eine der erlaubten Einreisezwecke nach Deutschland für Drittstaatsangehörige.
Ich habe gelesen, dass nach Paragraph 41 Aufenthaltsverordnung US-Bürger kein Visum zur Familienzsammeführung brauchen, sondern dass ein
AT nach Einreise in D innerhalb von 90 Tagen bei der
ABH beantragt werden muss. Auch habe ich gelesen, dass ein Nachweis genügender Geldmittel in diesem Fall nicht notwendig ist.
Des weiteren habe ich irgendwo gelesen (leider kann ich mich nicht entsinnen, wo), dass ein Sprachnachweis im Falle von privilegierten Drittstaatsangehörigen (Paragraph 41), die visafrei einreisen dürfen, nicht zur Erteilung des
AT zur Familienzusammenführung in diesem speziellen Fall gefordert wird. Natürlich werden wir trotzdem zusehen, dass vorher soviel deutsch wie möglich gelernt wird. Es geht mir nur darum genau im Bilde darüber zu sein, was in unserem Falle gesetzlich notwendig ist, und was nicht.
Meine Frage: ist das Obige korrekt vom Gesetzlichen her und können wir so verfahren?
Vielen Dank für eure Kommentare