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Anmeldung / Wohnsitz in D`land ohne AT, nicht EU Bürger (Gelesen: 3.014 mal)
Maennlich
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.09.2020 um 22:47:28
 
Hallo. Setzt die Anmeldung zur Wohnsitznahme in Deutschland zwingend einen AT bei einem nicht EU Bürger voraus? Ich finde im Netz leider keine Antwort. Die betreffende Person ist mit einem Deutschen verheiratet, die Eheschließung fand im nicht EU Ausland statt.
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lottchen
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Antwort #1 - 04.09.2020 um 23:35:03
 
Um einen AT zu bekommen benötigt der Nicht-EU-Bürger eine Anmeldung. Mit der (übersetzten) Eheurkunde zum Bürgeramt  / Einwohnermeldeamt gehen, sich anmelden und danach zur ABH eine AE beantragen. In manchen Städten macht man auch beides bei derselben Behörde.
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Maennlich
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Antwort #2 - 05.09.2020 um 00:58:17
 
Erst die Wohnsitzanmeldung, dann zur ABH wegen AT. Danke das habe ich verstanden. Geht die Wohnsitzanmeldung auch ohne FZF Visum? Das ist eigentlich meine Kernfrage.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 05.09.2020 um 07:43:35
 
Hallo,

das Vorhandensein eines Visums ist nicht erforderlich.
Der Status des Ausländers ist entscheidend, er darf nur kein "Besucher" sein, also einen auf Kurzfristigkeit ausgelegten Aufenthalt innehaben.

Als mit einem Deutschen verheiratete Person dürfte das nicht der Fall sein und daher im Regelfall die Absicht bestehen, "die Wohnung für einen nicht unerheblichen Zeitraum zu benutzen".

Er muss sich anmelden (§17 BMG), erläutert in der Verwaltungsvorschrift zum BMG, insbesondere auch unter 17.1.2.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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deerhunter
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Antwort #4 - 05.09.2020 um 09:16:05
 
Maennlich schrieb am 05.09.2020 um 00:58:17:
Geht die Wohnsitzanmeldung auch ohne FZF Visum? Das ist eigentlich meine Kernfrage. 


Wie ist der Nicht Eu Ausländer denn sonst eingereist? Nicht mit FZV, nicht mit Hochzeitsvisum...also mit Schengenvisum, einem anderen Visum, aus einem Land wo man Visafrei einreisen kann oder illegal?

Darauf kommt auch die Anmeldung an!
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reinhard
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Antwort #5 - 05.09.2020 um 11:43:31
 
Es ist auch von der Staatsangehörigkeit abhängig.

Du müsstest also zunächst möglichst viele Informationen über die Antragstellerin oder den Antragsteller in Erfahrung bringen. Je mehr Informationen Du gibst, desto sicherer ist die Antwort.

Beispiel: Die Person kommt aus Venezuela oder Brasilien. Beide sind visumfrei, aber nur eine kann ohne Visum eine Aufenthaltserlaubnis durch schlichten Antrag bekommen. Die andere müsste einen Asylantrag stellen und hätte nur eine Chance, wenn der begründet wäre.
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lottchen
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Antwort #6 - 05.09.2020 um 11:45:28
 
Man kann die Anmeldung auch einfach versuchen. Hier im Forum haben schon genug Leute geschrieben, die sich anmelden konnten, obwohl es nicht möglich hätte sein sollen.
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Maennlich
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Antwort #7 - 05.09.2020 um 18:12:55
 
Die Person ist Ukrainischer Staatsbürger, reiste "Visafrei" ein, wobei die Einreise nur deshalb erlaubt war, weil ukrainische Eheurkunde vorgelegt werden konnte.
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Timidus
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Antwort #8 - 05.09.2020 um 19:23:19
 
Du brauchsg übrigens keine Bestätigung deines Vermieters, das Formular kannst du als Hautmieter selber ausfuellen und unterschreiben..
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #9 - 05.09.2020 um 19:34:59
 
deerhunter schrieb am 05.09.2020 um 09:16:05:
Wie ist der Nicht Eu Ausländer denn sonst eingereist? Nicht mit FZV, nicht mit Hochzeitsvisum...also mit Schengenvisum, einem anderen Visum, aus einem Land wo man Visafrei einreisen kann oder illegal?

Darauf kommt auch die Anmeldung an! 


Wo steht das?

@Maennlich, ich habe oben im Beitrag #3 doch das BMG und die zugehörige Verwaltungsvorschrift verlinkt.

Ich zitiere:

17.1.1 Beziehen einer Wohnung
... Eine Berechtigung zur Benutzung ist dabei unerheblich. ... Zusätzlich muss die Absicht bestehen, die Wohnung für einen nicht unerheblichen Zeitraum zu benutzen.


17.1.2 Meldepflicht

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person die Wohnung in rechtlich zulässiger Weise bewohnt. Die meldepflichtige Person muss sich auch dann fristgemäß anmelden, wenn sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis nicht besitzt.

Man muss als Ehepartner eines Deutschen sicherlich keinen Asylantrag stellen, und genau so sicher kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit oder die Art des Visums / der Einreise (ggf. visumfrei) an, um seinen melderechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Das BMG regelt das Melderecht, nicht ein Aufenthaltsrecht.

Deine Fragestellung war:
"Setzt die Anmeldung zur Wohnsitznahme in Deutschland zwingend einen AT bei einem nicht EU Bürger voraus?"
Antwort lautet: Nein.

Deine Fragestellung war:
"Geht die Wohnsitzanmeldung auch ohne FZF Visum?"
Die Antwort lautet: Grundsätzlich ja.

Ich lasse mich aber mit seriösen Quellen gerne anderweitig belehren, falls erforderlich.

Die Frage ist also eher, ob der ukrainische Ehepartner ohne das erforderliche FZF-Visum einen AT bekommt. In normalen Zeiten würde er es nicht bekommen, sondern müsste das Visumverfahren nachholen.
Das ist aber Aufenthaltsrecht, nicht Melderecht.

Und es kann sehr gut sein, dass einzelne Meldebehörden bei ausländischen Staatsangehörigkeiten unsicher sind und gerne eine Stellungnahme einer ABH hätten, unabhängig davon, ob gesetzlich vorgesehen oder nicht.
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Mokka
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Antwort #10 - 05.09.2020 um 20:10:20
 
Hallo deerhunter,
Zitat:
Wie ist der Nicht Eu Ausländer denn sonst eingereist? Nicht mit FZV, nicht mit Hochzeitsvisum...also mit Schengenvisum, einem anderen Visum, aus einem Land wo man Visafrei einreisen kann oder illegal?

Darauf kommt auch die Anmeldung an!


Sei doch froh, wenn sich jeder, der nach Deutschland kommt anmeldet, dann kann die Polizei bei vorliegen einer Straftat einfacher ermitteln.

LG
Mokka

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Antwort #11 - 05.09.2020 um 23:23:30
 
Mokka schrieb am 05.09.2020 um 20:10:20:
Sei doch froh, wenn sich jeder, der nach Deutschland kommt anmeldet, dann kann die Polizei bei vorliegen einer Straftat einfacher ermitte


Hast Du noch Fragen,oder möchtes Du nur provozieren?

Sorry für OT,aber ich konnte mir diesen Kommentar nicht verkneifen.

Griesgrämig
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Saxonicus
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Antwort #12 - 06.09.2020 um 09:08:53
 
T.P.2013 schrieb am 05.09.2020 um 19:34:59:
einzelne Meldebehörden bei ausländischen Staatsangehörigkeiten unsicher sind und gerne eine Stellungnahme einer ABH hätten, unabhängig davon, ob gesetzlich vorgesehen oder nicht.

Da hast Du sicher recht.

Von meiner Frau, seinerzeit im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung, verlangte
die Dame vom Meldeamt eine Zustimmungserklärung der ABH zum Umzug.

Die Angelegenheit konnte damals erst unter Hinzuziehung des Amtsleiters
geklärt werden.

Man kann also nicht immer kompetentes Wissen von allen Mitarbeitern
einer Behörde erwarten. 
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Maennlich
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Antwort #13 - 08.09.2020 um 00:04:11
 
Ich danke euch, insbesondere T.P.2013
Meine Frage wurde fundiert beantwortet.

Grüße und bleibt gesund.
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