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Eheschließung in Dänemark zwischen Nicht-EU-Bürger und Deutschem (Gelesen: 1.111 mal)
Themen Beschreibung: Sehr schwierige Situation mit Overstay
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung in Dänemark zwischen Nicht-EU-Bürger und Deutschem
03.09.2020 um 12:22:34
 
Liebe info4alien-Community,

dies ist mein erster Post und ich hoffe, Ihr könnt mir vielleicht ein bisschen helfen. Ich habe das Forum in den letzten Tagen bereits ausführlich nach hilfreichen Infos durchforstet, aber bisher nicht wirklich etwas zu unserer speziellen Situation gefunden.

Mein Freund ist 19, US-amerikanischer und mexikanischer Staatsbürger, spricht bereits Deutsch auf hohem Niveau und lebt seit ziemlich genau einem Jahr in Deutschland. Ich bin 23, deutscher Staatsbürger und Student. Sein Traum war schon immer, in Deutschland zu studieren, arbeiten und zu leben. Zu diesem Zweck hat er letzten August einen einjährigen Studienvorbereitungskurs angefangen, um seine Chancen zu erhöhen, mit seinem High School Diploma an einer deutschen Hochschule angenommen zu werden. Diesen Kurs hat er allerdings nach der Hälfte - im Januar - abgebrochen, da er ihm weder fachlich noch in Hinsicht auf seine Chancen so sehr weitergeholfen hätte, wie anfangs gedacht. Sein Plan war dann eigentlich, einen Minijob zu finden, und sich an einer Hochschule in den Niederlanden einzuschreiben, jobmäßig kam dann allerdings die Corona-Pandemia dazwischen, wie Ihr Euch sicher denken können. In Maastricht wurde er zwar angenommen, die Schule erwartet allerdings eine horrend hohe Bürgschaft eines US-amerikanischen Verwandten/Bekannten, seine Familienangehörige besitzen allerdings nur die mexikanische Staatsbürgerschaft. Lange Rede kurzer Sinn, im Moment hat er leider weder einen Job, noch einen Studienplatz und ist seit Januar mehr oder weniger illegal hier, da sein Visum meines Wissens ja nur solange galt wie er den Kurs absolvierte, allerdings hat sich auch noch niemand von offizieller Seite bei ihm gemeldet.

Ich bin natürlich kein Experte in Sachen Visa, vor allem da alles ja nur elektronisch war, ohne dass ich mal irgendein Dokument mit genauen Angaben in der Hand hatte. Trotzdem ist mir bewusst, dass es sich um einen ziemlich langen Overstay handelt, was natürlich sehr schlecht ist. Und so hat er natürlich keine Möglichkeit, legal zu arbeiten, geschweige denn zu studieren. Ich habe ihm einen Heiratsantrag gemacht und wir haben vor, in Dänemark zu heiraten, da dies ja wohl deutlich unkomplizierter ist, als in Deutschland. Trotzdem brauchen ja auch die dänischen Behörden einen Nachweis über ein gültiges Schengen-Visum oder zumindest einen Stempel im Reisepass, was auch noch ein Problem ist, da er aus irgendeinem Grund bei seiner Einreise über London gar keinen bekommen hat. Ehrlich gesagt habe ich gar keine Ahnung, ob das mit der Heirat in Dänemark so überhaupt irgendwie klappen kann und ob sie dann in Deutschland anerkannt wird, falls bekannt wird, dass sein Visum vorher nicht mehr gültig war.

Ich weiß, die Situation ist ziemlich verfahren, hat jemand Erfahrungen mit den dänischen Behörden oder hat schon mal etwas ähnliches durchgemacht? Gibt es Schritte, die wir vor dem Antrag in Dänemark unternehmen sollten? Macht unser Vorhaben überhaupt Sinn oder ist die Lage völlig aussichtslos und er muss erstmal ausreisen?

Ich danke Euch vielmals im voraus für Eure Hilfe!
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 03.09.2020 um 12:28:34
 
Er ist vor 1 Jahr visumsfrei eingereist und hat danach nie eine AE hier beantragt? Oder hat er eine AE und wenn, nach welchem Paragrafen und bis wann ist sie gültig?
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 03.09.2020 um 13:39:47
 
Danke für Deine Antwort.

Er ist vor einem Jahr mit einem Touristenvisum eingereist. Anschließend hat er ein Studentenvisum beantragt, was auch bewilligt wurde. Allerdings hat den ganzen Papierkram seine damalige Hochschule hier erledigt und er hat bisher niemals irgendwelche Papiere zurück bekommen. Ich habe ihm gerade geraten, die Schule nochmals zu kontaktieren, damit wir wissen, wie lang das Visum wirklich genau gültig war.
Eine AE hat er allerdings nie beantragt, nur die beiden Visa.
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erne
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Antwort #3 - 03.09.2020 um 13:50:03
 
kontaktverbot schrieb am 03.09.2020 um 13:39:47:
Er ist vor einem Jahr mit einem Touristenvisum eingereist.


Als US Amerikaner braucht er kein Touristenvisum, er kann visafrei einreisen ... er wird daher auch kaum ein Touristenvisum bekommen haben.

kontaktverbot schrieb am 03.09.2020 um 13:39:47:
Anschließend hat er ein Studentenvisum beantragt,


er persönlich?
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reinhard
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Antwort #4 - 03.09.2020 um 13:51:31
 
Ein Touristenvisum kann er nicht bekommen, weil US-Bürger und Mexikaner visumfrei sind.

Ein Studentenvisum kann er nicht beantragen, weil man das im Inland nicht beantragen kann.

Erkundige Dich mal bei ihm, was tatsächlich Sache ist. Mit solchen Informationen kann man keine Fragen beantworten. Frag ihn am besten, ob er eine Plastikkarte hat, auf der "Aufenthaltstitel" steht. Dann schreib uns die erste Zahl, die im unteren Drittel steht.
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 03.09.2020 um 14:49:40
 
Vielen Dank für Eure Zeit bisher und sorry für die ungenauen Angaben! Das Ganze ist alles noch ziemlich neu für mich und ich war bei den ganzen Antragsstellungen auch nicht dabei.
Ich melde mich wieder, wenn ich präzisere Infos habe.
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 03.09.2020 um 19:16:51
 
reinhard schrieb am 03.09.2020 um 13:51:31:
Ein Touristenvisum kann er nicht bekommen, weil US-Bürger und Mexikaner visumfrei sind.

Als US-Bürger kann er visumsfrei nach Deutschland einreisen und muss innerhalb
von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis
ist unabdingbar, wenn er längerfristig (über 90 Tage hinaus) oder gar dauerhaft in Deutschland bleiben will. Sie wird zunächst für bis zu maximal drei Jahren oder dem Ende der Passgültigkeit erteilt.
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