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Pflege ein Elternteil und bekomme kein Einbürgerung, könnte Hilfe gebrauchen (Gelesen: 4.762 mal)
Onur09
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #15 - 06.09.2020 um 22:00:25
 
Zitat:
- Medizinische Befunde über den Gesundheitszustand deiner Mutter und ihrer Pflegebedürftigkeit
- Eine Bescheinigung des Jobcenters über deine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt
- Eine Erklärung, dass du der einzige Angehörige in Deutschland bist und die Pflege nicht anderweitig möglich ist

Danke werde die unterlagen dazu legen und ich hoffe das das was pozitives bewirkt zur das ich nicht gern hartz 4 empfänger bin.


Zitat:
-Einen Rechtsanwalt halte ich in dieser Stufe noch nicht für sinnvoll. Sollte die Blockade der Behörde, sich überhaupt mit dem Fall zu befassen weiter anhalten, könntest du darüber nachdenken.


was meinen Sie denn mit der Blockade der behörde? hört sich dumm vielleicht an aber könnte ich denn eine blockade bekommen wenn der Antrag abgelehnt wird? Oder heist blocke was anderes? Wie ich sagte bin errlich neu in solchen sachen da ich nie mit sowas zutun hatte.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 07.09.2020 um 00:49:51
 
Mit der "Blockade" ist gemeint, dass die Behörde sich Deiner Angabe nach weigerte, Dir ein Antragsformular auszuhändigen und dessen Bearbeitung im Vorweg ablehnte. Oder wie Bayraqiano schrieb: "sich überhaupt mit dem Fall zu befassen".

Stell den Antrag entsprechend. Nur falls er nicht bearbeitet würde, Du also keine Antwort erhieltest - das wäre mit der "Blockade" gemeint.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Onur09
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #17 - 07.09.2020 um 22:35:26
 
T.P.2013 schrieb am 07.09.2020 um 00:49:51:
Mit der "Blockade" ist gemeint, dass die Behörde sich Deiner Angabe nach weigerte, Dir ein Antragsformular auszuhändigen und dessen Bearbeitung im Vorweg ablehnte. Oder wie Bayraqiano schrieb: "sich überhaupt mit dem Fall zu befassen".

Stell den Antrag entsprechend. Nur falls er nicht bearbeitet würde, Du also keine Antwort erhieltest - das wäre mit der "Blockade" gemeint.

Gruß

Dann heisst es ich würde schon von Anfang an Blockiert denn die haben mich jedes mal am Telefon abgelehnt sobald sie gehört haben das ich hart4 Empfänger bin. Ich werd es dennoch mal die ganzen unterlagen zusammen stellen auch die was der Herr Bayraqiano nannte und mal abgeben wo ich es sehr hoffe das sie es annehmen.

Eine frage hab ich noch was mir mein Mutter fragte und ich weiter an sie weiterleite, würd es denn mir ein Vorteil schaffen wenn ich und mein Mutter gleichzeitig für Einbürgerung ein Antrag erstellen?

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #18 - 07.09.2020 um 22:58:03
 
Onur09 schrieb am 07.09.2020 um 22:35:26:
Ich werd es dennoch mal die ganzen unterlagen zusammen stellen auch die was der Herr Bayraqiano nannte und mal abgeben wo ich es sehr hoffe das sie es annehmen.

Wenn Du darauf bestehst, werden sie Deinen Antrag auch entgegen nehmen.
Falls er abgelehnt wird, musst Du die Kosten oder zumindest einen Teil davon
aber trotzdem bezahlen.
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Onur09
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #19 - 08.09.2020 um 01:21:39
 
Saxonicus schrieb am 07.09.2020 um 22:58:03:
Wenn Du darauf bestehst, werden sie Deinen Antrag auch entgegen nehmen.
Falls er abgelehnt wird, musst Du die Kosten oder zumindest einen Teil davon
aber trotzdem bezahlen.

Ja über die kosten weiß ich bescheid und das beunruhigt mich auch nicht. Nur das halt das die sofort die Blockade geben könnten darüber denke ich viel nach.
Meinen sie wenn mein Mutter auch Einbürgerung geben würde würde es mir Vorteil verschaffen? Denn sie denkt auch darüber nach.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 08.09.2020 um 08:17:18
 
Die Staatsangehörigkeit deiner Mutter spielt für die Einbürgerung keine Rolle. Bei deinem Verfahren wird es um die Frage gehen, ob du den Bezug von ALG II zu vertreten hast (dann keine Einbürgerung) oder eben nicht zu vertreten hast (dann Einbürgerung). Die Einbürgerung deiner Mutter hätte auf diese Frage überhaupt keine Einfluss.

Es bleibt dabei, dass die Behörde den Antrag annehmen und bearbeiten muss (§ 24 VwVfG) und dir im Falle einer Ablehnung auch einen schriftlichen Bescheid mit Begründung zukommen lassen muss (§§ 37, 39 VwVfG). Du solltest dich von den telefonischen Aussagen nicht unnötig einschüchtern lassen. Ansonsten wurdest du hier über die Rechtslage informiert, die Möglichkeiten des Forums sind somit erschöpft. Welche Schlüsse du daraus ziehst, bleibt dir selbst überlassen. Solltest du der Meinung sein, eine Antragstellung durch einen Rechtsanwalt wäre für dich vorteilhaft, wäre einer hinzuzuziehen. Auch dies ist deine Entscheidung.
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Onur09
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #21 - 08.09.2020 um 13:51:31
 
Zitat:
Die Staatsangehörigkeit deiner Mutter spielt für die Einbürgerung keine Rolle. Bei deinem Verfahren wird es um die Frage gehen, ob du den Bezug von ALG II zu vertreten hast (dann keine Einbürgerung) oder eben nicht zu vertreten hast (dann Einbürgerung). Die Einbürgerung deiner Mutter hätte auf diese Frage überhaupt keine Einfluss.

Es bleibt dabei, dass die Behörde den Antrag annehmen und bearbeiten muss (§ 24 VwVfG) und dir im Falle einer Ablehnung auch einen schriftlichen Bescheid mit Begründung zukommen lassen muss (§§ 37, 39 VwVfG). Du solltest dich von den telefonischen Aussagen nicht unnötig einschüchtern lassen. Ansonsten wurdest du hier über die Rechtslage informiert, die Möglichkeiten des Forums sind somit erschöpft. Welche Schlüsse du daraus ziehst, bleibt dir selbst überlassen. Solltest du der Meinung sein, eine Antragstellung durch einen Rechtsanwalt wäre für dich vorteilhaft, wäre einer hinzuzuziehen. Auch dies ist deine Entscheidung.

Ok danke für die hilfen,nun liegt es an deren hände.
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