Lidija schrieb am 05.09.2020 um 11:14:19:aber deutsch ist etwas anderes und es wird sehr darauf beharrt keine Integrations- sondern gleich eine Assimiliationsleistung zu erreichen.
tatsächlich?
wie passt das zu Deiner Aussage, dass du nur Leute kennst, die sich haben einbürgern lassen, ohne sich "deutsch" zu fühlen bzw, "deutsch sein zu wollen"
reinhard schrieb am 06.09.2020 um 11:44:07:Ja, Du müsstest nachweisen, dass Du die fremde Staatsangehörigkeit brauchst, weil Du sonst nicht erben, keine Immobilien besitzen oder Firmen besitzen darfst, weil Du sonst für jede Reise ein wochenlanges Visumverfahren durchmachen musst, aber oft kurzfristig reisen musst –
und ohne die fremde Staatsangehörigkeit jedes Jahr 25.000 Euro verlierst.
das habe ich anders verstanden. Das sind alles Gründe für eine andere Staatsangehörigkeit, nicht eine einzige für die Beibehaltung der deutschen.
(das wären die Gründe für die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, aber der zug ist abgefahren ... und offenbar haben sie auch nicht gegriffen, sonst hätte die
TS das schon geltend gemacht)
reinhard schrieb am 06.09.2020 um 11:44:07:Nach dem Gesetz ist die doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung eine Ausnahme, die begründet werden muss. In der Realität ist es die Mehrheit.
mit oder ohne Berücksinchtigung der Staaten, die nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen?
Wenn mit: natürlich, logisch und verständlich,
Wenn ohne: glaube ich nicht, dass es so ist