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Beibehaltungsgenehmigung nach Einbürgerung (Gelesen: 5.382 mal)
Lidija
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Antwort #15 - 06.09.2020 um 12:47:58
 
reinhard schrieb am 06.09.2020 um 11:44:07:
Ja, Du müsstest nachweisen, dass Du die fremde Staatsangehörigkeit brauchst, weil Du sonst nicht erben, keine Immobilien besitzen oder Firmen besitzen darfst, weil Du sonst für jede Reise ein wochenlanges Visumverfahren durchmachen musst, aber oft kurzfristig reisen musst –

und ohne die fremde Staatsangehörigkeit jedes Jahr 25.000 Euro verlierst.

Dann muss Du noch nachweisen, dass Du die deutsche Staatsangehörigkeit brauchst, z.B. für Deinen Beamtenstatus, und Dir den Verlust wegen der fremden Einbürgerung nicht leisten kannst.

Du musst also irgendwelche "harten" Fakten nennen, irgendeine Verbundenheit oder innere Einstellung wird nach dem Gesetz nicht akzeptiert.

Es gibt tatsächlich den Widerspruch: Nach dem Gesetz ist die doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung eine Ausnahme, die begründet werden muss. In der Realität ist es die Mehrheit.

Aber dieses Forum soll dafür gut sein, die Rechte zu erklären, Fragen zu beantworten. Es ist nicht der Sinn des Forums, die existierenden Gesetze zu beurteilen oder zu kritisieren. Übrigens sollten hier auch nicht Deine Wünsche oder Gefühle kommentiert werden. Aber nicht alle Regeln in Internet-Foren werden jederzeit zu 100 Prozent eingehalten, damit müssen wir wohl leben.


Vielen Dank für die sachlichen Antworten, nur so kann ich und eventuell auch andere interessierte Mitglieder die Regeln verstehen, die in Gesetzen verankert sind.

Zum Thema Gefühle: ich nehme es keinem übel meine "Überlegungen" auch auf dieser, eher weniger sachlichen Ebene zu kommentieren. Ich glaube, das ist normal...Im Forum sind ja zum Glück Menschen und keine Roboter unterwegs.  Laut lachend

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Antwort #16 - 06.09.2020 um 20:50:21
 
Lidija schrieb am 05.09.2020 um 11:14:19:
aber deutsch ist etwas anderes und es wird sehr darauf beharrt keine Integrations- sondern gleich eine Assimiliationsleistung zu erreichen. 


tatsächlich?
wie passt das zu Deiner Aussage, dass du nur Leute kennst, die sich  haben einbürgern lassen, ohne sich "deutsch" zu fühlen bzw, "deutsch sein zu wollen"

reinhard schrieb am 06.09.2020 um 11:44:07:
Ja, Du müsstest nachweisen, dass Du die fremde Staatsangehörigkeit brauchst, weil Du sonst nicht erben, keine Immobilien besitzen oder Firmen besitzen darfst, weil Du sonst für jede Reise ein wochenlanges Visumverfahren durchmachen musst, aber oft kurzfristig reisen musst –

und ohne die fremde Staatsangehörigkeit jedes Jahr 25.000 Euro verlierst.

das habe ich anders verstanden. Das sind alles Gründe für eine andere Staatsangehörigkeit, nicht eine einzige für die Beibehaltung der deutschen.
(das wären die Gründe für die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, aber der zug ist abgefahren ... und offenbar haben sie auch nicht gegriffen, sonst hätte die TS das schon geltend gemacht)

reinhard schrieb am 06.09.2020 um 11:44:07:
Nach dem Gesetz ist die doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung eine Ausnahme, die begründet werden muss. In der Realität ist es die Mehrheit.


mit oder ohne Berücksinchtigung der Staaten, die nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen?
Wenn mit: natürlich, logisch und verständlich,
Wenn ohne: glaube ich nicht, dass es so ist

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Antwort #17 - 07.09.2020 um 08:34:41
 
erne schrieb am 06.09.2020 um 20:50:21:
mit oder ohne Berücksinchtigung der Staaten, die nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen?

Natürlich "mit". Steht ja auch als Ausnahme von der
grundsätzlichen Voraussetzung in § 12 StAG.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #18 - 07.09.2020 um 18:57:22
 
erne schrieb am 06.09.2020 um 20:50:21:
tatsächlich?
wie passt das zu Deiner Aussage, dass du nur Leute kennst, die sich  haben einbürgern lassen, ohne sich "deutsch" zu fühlen bzw, "deutsch sein zu wollen"


Eine Staatsbürgerschaft wird durch Einbürgerung zum Glück nicht aufgrund von Laune oder Gefühlen und Emotionen vergeben. Es gibt Anforderungen, die zu erfüllen sind. Sich "Deutsch fühlen" war keine. Wäre mir neu bzw. musste ich zumindest nicht erbringen.  Augenrollen Augenrollen Augenrollen
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Antwort #19 - 07.09.2020 um 20:22:09
 
Das Pingpong zu dem Thema bitte per PN weiter führen. Danke!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #20 - 21.09.2020 um 18:31:26
 
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