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Familienangehöriger einer EU-Bürgerin: AE wg. Corona (Gelesen: 1.067 mal)
a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienangehöriger einer EU-Bürgerin: AE wg. Corona
01.09.2020 um 11:59:20
 
Hallo zusammen,

ich habe ein Frage bezgl. meines Aufenthaltsstatus in DE. Ich bin derzeit in DE mit einem AE gemäß §16 Abs. 1. Diese läuft Ende Oktober ab. Nun würde ich mich ganz normal online registrieren und einen Termin abzuwarten, um die AE zu verlängern bzw., in meinem Fall, ändern zu lassen (Ich würde eine AE zur Jobsuche nach erlfogreichem Abschluss des Studiums in DE beantragen).

Nun ist es so, ich heirate eine EU-Bürgerin bevor meine aktuelle AE abläuft (wg. Terminvergabe leider nur zwei Wochen davor). Nun bin ich mir unsicher, was ich tun soll:

1) Ganz normal den Prozess zur AE zur Jobsuche beantragen (dies bedeutet bereits sechs Wochen vorm Ablauf registrieren und dementsprechende Unterlagen senden (z.B. Bestätigung der Uni, Abschluss, Beweis des gesicherten Lebensunterhaltes, etc), oder

2) den Prozess der AE für Ehegatte eines EU-Bürgers beginnen (dafür müsste ich aber, wie erwähnt, bis vor zwei Wochen vorm Ablauf warten, dass wir eine Heiratsurkunde bekommen)

Und wenn 2) die beste Option ist, dann frage ich mich Folgendes:

Wir sind in Berlin wohnhaft. Nun steht auf der Webseite der ABH folgende Hinweise (man muss sich derzeit online registrieren):

Zitat:
Ich bin Familienangehöriger eines EU-Bürgers, eines Schweizers oder eines Staatsangehörigen des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und besitze eine Staatsangehörigkeit aus einem Drittstaaten. Sollte ich dieses Formular ausfüllen?
- Nein, bitte registrieren Sie sich nicht.
- Sollten Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltsrecht haben, sprechen Sie bitte erst nach Wiederherstellung des normalen Dienstbetriebes vor. Wir bitten um Verständnis, das wir aktuell auf Grund der pandemischen Ausbreitung des Corona-Virus keine Bedienung für Sie anbieten können.
- Seien Sie aber bitte unbesorgt. Sie genießen im Grundsatz ein Freizügigkeitsrecht in Deutschland von Gesetzes wegen. Sie können somit jeder Erwerbstätigkeit nachgehen.
- Sollte Ihr Arbeitgeber/ Vermieter/ andere Behörde Rückfragen haben, verweisen Sie bitte auf die aktuellen Informationen auf unserer Website. Bitte informieren Sie sich selbst auch regelmäßig auf unserer Website. Wir halten Sie hier sowohl über die Aufnahme des Dienstbetriebes als auch über sonstige aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.
- Für Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die zum Beispiel ihr Recht auf eine Beschäftigung dokumentieren wollen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte möglichst per E-Mail oder postalisch unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars. Zur Bearbeitung benötigt werden die Heirats- oder Geburtsurkunde, bei einer Beschäftigung der Arbeitsvertrag, sowie Passkopien der Eheleute oder Eltern.
Die Anträge werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten geprüft und Sie erhalten per Post eine Antragsbescheinigung gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz – FreizüG/EU.


Die gelb markierte Punkte sind wo ich denke, dass eine Antwort stecken könnte. Ich bin mir aber hier unsicher. Wenn ich das richtig verstehe, werden derzeit solche Anträge nicht bearbeitet (richtig?). Würde dann nur reichen, dass die Heiratsurkunde ein Datum vor dem Ablauf der derzeitigen AE hat, um irgendwann in der Zukunft wenn Betrieb nochmal normal läuft, zu beweisen, dass ich mich in der Zeit rechtmäßig in DE aufgehalten habe? Oder wie ist es denn geregelt? Oder bedeutet diese Stelle: Zitat:
Für Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die zum Beispiel ihr Recht auf eine Beschäftigung dokumentieren wollen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen.
..dass ich doch den Antrag zur Erstellung der Karte beantragen kann?

Und letzte Frage: wenn ich warte, dass ich die Heiratsurkunde bekomme (wie gesagt, ist geplant, dass alles nur zwei Wochen vorm Ablauf stattfindet), würde es dann reichen, die Unterlagen zu senden? Oder ist dies zu kurzfristig? Mir ist es tatsächlich nicht soooo wichtig, wenn die Aufenthalstkarte wg. Ehe EU-Bürgers nicht direkt Ende Oktober bei mir auftaucht (dafür würden sie wahrscheinlich eine Fiktionisbescheinigung oder etwas anders austellen, gehe ich davon aus). Mir ist es nur wichtig, dass alles rechtmäßig passiert und keine Lücken gibt bzw. irgendwelche Probleme auftauchen.

Gerne beantworte ich Näheres in Detail wenn etwas unklar ist.

Vielen lieben  Dank im Voraus für die Informationen!

arv9191


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reinhard
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Antwort #1 - 01.09.2020 um 12:31:47
 
Ich würde ganz normal die AE zur Arbeitssuche beantragen.

Für alles andere ist die Zeit ein bisschen knapp, und die Ausländerbehörde in Berlin ist sowieso nicht immer die schnellste. Und Du hast ja kein Problem: Mit der neuen AE bist Du legal hier, mit einer abgeleiteten Freizügigkeit bist Du doppelt legal hier. Kannst Du später immer noch regeln, falls Dir das wichtig ist.
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.09.2020 um 13:18:02
 
reinhard schrieb am 01.09.2020 um 12:31:47:
Ich würde ganz normal die AE zur Arbeitssuche beantragen.

Für alles andere ist die Zeit ein bisschen knapp, und die Ausländerbehörde in Berlin ist sowieso nicht immer die schnellste. Und Du hast ja kein Problem: Mit der neuen AE bist Du legal hier, mit einer abgeleiteten Freizügigkeit bist Du doppelt legal hier. Kannst Du später immer noch regeln, falls Dir das wichtig ist.


Ja, das war auch meine erste Vermutung, dass ich das so lieber machen soll. Ok, vielen Dank! Dann mache ich den Prozess zur Jobsuche ganz normal und danach schaue ich.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 01.09.2020 um 13:46:54
 
a919191a schrieb am 01.09.2020 um 11:59:20:
Nun ist es so, ich heirate eine EU-Bürgerin bevor meine aktuelle AE abläuft (wg. Terminvergabe leider nur zwei Wochen davor). 

In Deutschland/der EU darf man immer nur eine Frau heiraten, da müsstest Du Dich erst einmal von Deiner französischen Frau  scheiden lassen.

a919191a schrieb am 23.09.2017 um 13:55:00:
- Meine Frau ist Französin

Dann hast Du doch eine abgeleitete Freizügigkeit durch Deine französische Ehefrau oder stimmt da so einiges gar nicht, was Du bisher erzählt hast?
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.09.2020 um 13:49:54
 
Was für eine Art die Fragen zu stellen.....

Zur Info...es geht um die gleiche Person.
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lottchen
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Antwort #5 - 01.09.2020 um 14:48:51
 
Ich würde auf alle Fälle die AE beantragen. Was machst Du denn sonst wenn (aus welchen Gründen auch immer) die Hochzeit nicht stattfindet oder verschoben werden muss?
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.09.2020 um 11:13:36
 
lottchen schrieb am 01.09.2020 um 14:48:51:
Ich würde auf alle Fälle die AE beantragen. Was machst Du denn sonst wenn (aus welchen Gründen auch immer) die Hochzeit nicht stattfindet oder verschoben werden muss?


Ja genau, ist leider nicht unwahrscheinlich. Werde so machen.
Danke für die Antwort!
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