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Hallo ich bin neu Hier (Gelesen: 20.958 mal)
Natasha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #75 - 15.11.2020 um 19:31:09
 
Ich habe den Brief vor einer Woche bekommen und Mittwoch in Landratsamt eingeworfen.  Ich sagte wie es ist, bei Stellungnahme. Ich bin getrennt lebe jetzt mit neuem Mann zusammen, mein Kind geht hier zur Schule. Und ich mache Kurs b2. Ich musste so machen weil ich von alten Wohnsitz keine Bestaetigung bekommen habe. Wie lange dauert es bis ich was als Antwort  bekomme?
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reinhard
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Antwort #76 - 15.11.2020 um 20:53:28
 
Welchen Brief hast Du bekommen? Von wem, was steht drin?

War es die Ankündigung, dass Deine Aufenthaltserlaubnis endet und nicht verlängert wird?

Hast Du in Deiner Stellungnahme irgend einen Grund (nach Aufenthaltsgesetz) angegeben, auf welchen Aufenthaltstitel Du Anspruch hast?

Wenn Du nichts dazu geschrieben hast, kann die Ablehnung morgen kommen. Oder im Februar. Wenn Du eine gute Begründung geschrieben hast und die notwendigen Unterlagagen beigefügt hast, wird es ein paar Wochen dauern.
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Natasha
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Antwort #77 - 15.11.2020 um 22:06:11
 
Brief vom Amt. Ich habe geschrieben wie es ist, was ich zur Zeit mache b2 Kurs. Und mein Kind hier in Schule. Was sollte ich anderes schreiben? Ich habe nicht mehr. Und vom Meldebehoerde bekam ich auch keine Anerkennung also musste ich von meiner gemeldeten Adresse das Einwohnermeldeamt angeben. Da steht Datum ab wan ich gemeldet bin und das nichts dagegenspricht.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #78 - 16.11.2020 um 10:22:48
 
Natasha schrieb am 15.11.2020 um 22:06:11:
Brief vom Amt. 


WELCHES Amt? Ausländerbehörde? Jobcenter? Arbeitsamt? Jugendamt? .... Und was stand drinnen in dem Brief? Wurden nur Fragen gestellt oder wurde etwas angedroht / in Aussicht gestellt?
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Natasha
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Antwort #79 - 16.11.2020 um 17:57:40
 
Ausländeramt, und sie beabsichtigen meine Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlaengern da wegen § 28 ich nicht mehr Familiennachzug erfuelle. Ich soll beigefuegten Antrag auf Verlaengerung und Stellungnahme zur Trennung von Ehemann zurueck schicken. Was ich gemacht habe.
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reinhard
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Antwort #80 - 16.11.2020 um 18:45:04
 
Das heißt aber, die Verlängerung geht nicht.

In Deiner Stellungnahme hättest Du einen neuen Aufenthaltstitel beantragen müssen, falls Du in Deutschland bleiben willst. Das kannst Du immer noch nachholen. Aber wenn Du keinen Grund (nach Aufenthaltsgesetz) vorweisen kannst, endet Dein Aufenthalt im Dezember. Einen neuen Aufenthalt musst Du dann von Russland aus organisieren.

Es kann sein, dass Du eine längere Frist zur Ausreise bekommst, wenn Dein Kind in der Schule noch das Schuljahr abschließen soll – das wäre von der Ausländerbehörde aus allerdings freiwillig, einen Anspruch darauf hast Du nicht.

Heiraten kannst Du nicht, weil Du (noch) verheiratet bist.

Eine Ausbildung müsstest Du im August anfangen, das ist normalerweise der Start. Dann könntest Du ab dem 1. Januar eine Ausbildungsduldung beantragen und ab dem 1. Februar bekommen. Dazu musst Du aber jetzt einen Ausbildungsvertrag abschließen und im Dezember vorlegen, er muss bei der Kammer registriert sein.
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Antwort #81 - 16.11.2020 um 18:54:22
 
Ich habe Antrag gestellt mit den Angaben die ich machen kann. Funktioniert es ist es gut und wenn nicht geht es nicht. Du denkst mit Tochter in Schule kann es funktionieren?

Änderung:
Folgepost eingefügt, bitte Änderungsfunktion nutzen, so lange es möglich ist. Im Übrigen wäre ein themenbezogener Betreff hilfrich, auch für die Suchfunktion.

Änderung:
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Laengere Frist bedeutet das Duldung oder Aufenthaltstitel?
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« Zuletzt geändert: 16.11.2020 um 21:48:48 von Mick »  
 
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reinhard
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Antwort #82 - 16.11.2020 um 19:12:26
 
Natasha schrieb am 16.11.2020 um 18:54:22:
Ich habe Antrag gestellt mit den Angaben die ich machen kann.


Was für einen Antrag? Du schriebst doch, dass Du keine Voraussetzung erfüllst.

Zitat:
Du denkst mit Tochter in Schule kann es funktionieren?


Nein. Aber manche Ausländerbehörden geben eine Duldung für ein paar Wochen, falls Du es sehr gut begründen kannst, bis wann die Tochter was erreichen wird. Dazu müsstest Du aber erst was schreiben, worum es bei der Tochter gehen könnte.
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Natasha
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Antwort #83 - 16.11.2020 um 19:20:27
 
Ich habe gesschrieben das ich Antrag auf Verlaengerung mit geschickt habe der dem Brief beilag. Problem dabei ist nur das Meldebehoerde neu ist seid August und das ich getrennt lebend der verheiratet habe ankreuzen muessen. Ich habe getrennt genommen obwohl ich noch verheiratet bin. In der Stellungnahme schrieb ich was ich mache und vor habe zu machen. Ich kann nur das angeben was ich momentan weiss

Änderung:
Folgepost eingefügt:


Auf dem Antrag wird nicht nach Voraussetzungen gefragt
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« Zuletzt geändert: 16.11.2020 um 21:46:19 von Mick »  
 
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reinhard
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Antwort #84 - 16.11.2020 um 19:33:50
 
Natasha schrieb am 16.11.2020 um 19:28:25:
Auf dem Antrag wird nicht nach Voraussetzungen gefragt


Die Voraussetzungen stehen im Gesetz. Darauf musst Du Dich in Deiner Antwort beziehen. Es gibt drei Bedingungen, Du musst eine erfüllen und das in Deiner Antwort nachweisen.

1) Ihr habt in Deutschland als Ehepaar länger als 3 Jahre zusammengelebt.

2) Das Zusammenleben war für Dich nicht länger zumutbar, so dass Du Dich vor Ablauf von 3 Jahren trennen musstest. Das ist vor allem bei Gewalt der Fall (Belege vom Krankenhaus beilegen).

3) Du konntest nicht drei Jahre zusammenleben, weil Dein Mann gestorben ist.

Wenn Du keine der drei Bedingungen erfüllt, muss die Ausländerbehörde ablehnen.
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Natasha
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Antwort #85 - 16.11.2020 um 19:42:53
 
Ok ich habe keine der drei Vorausetzungen und Ausbildungsplatz auch noch nicht. Ich werde sehen was kommt und werde berichten. Ausser meinem b2 Kurs und Tochter in Schule aber auch nicht relevante Klasse habe ich nichts.
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Antwort #86 - 14.12.2020 um 18:48:41
 
Ich habe heute angerufen, das Auslaenderamt sagte mir das die Entscheidung noch etwas 2 Wochen dauert. Das klingt doch gut oder? Sollten sie ablehnen ginge es doch viel schneller?
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Antwort #87 - 14.12.2020 um 19:57:42
 
Natasha schrieb am 14.12.2020 um 18:48:41:
Sollten sie ablehnen ginge es doch viel schneller?


Die Bearbeitungszeit hat normalerweise nichts mit einen positiven oder negativen Ergebnis zu tun.

Die Anträge werden abgearbeitet,und Du bist erst in ca. 2 Wochen an der Reihe.

Gruß

Uwe
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Natasha
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Antwort #88 - 14.12.2020 um 20:11:15
 
Uwe hallo, wird er nicht direkt abgelehnt wenn was Fehler hat oder nicht geht?
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uwe1122
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Antwort #89 - 14.12.2020 um 20:17:53
 
Wir wissen doch gar nicht ob überhaupt schon jemand den Antrag bearbeitet hat.

Wie schon geschrieben,aus einer Bearbeitungsdauer kann man keine Schlüsse auf die Entscheidung ziehen.

Gruß

Uwe
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