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Hallo ich bin neu Hier (Gelesen: 20.785 mal)
Natasha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hallo ich bin neu Hier
31.08.2020 um 18:59:45
 
Ich moechte gerne hier bleiben bin aber noch mit deutschen verheiratet. Seid drei Monaten getrennt. Was kann ich tun? Lebe jetzt bei meinem Freund und moechte dableiben. Vielleicht heiraten aber ich muss warten.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 31.08.2020 um 19:05:32
 
Dazu müsstest Du noch schreiben:

Wann hast Du geheiratet?
Wann bist Du mit Deinem Mann zusammengezogen?
Wann hast Du eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Wann hast Du Dich getrennt?

Dann kannst Du mit besseren Antworten rechnen, wenn die Informationen genauer sind.
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Natasha
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Antwort #2 - 31.08.2020 um 19:09:56
 
ich habe am 20.11.2017 geheiratet
Mein Visum zu heiraten ging ab 16.11.2017
ich bin auch am 16.11.2017 geflogen zu ihm.
Getrennt habe ich mich vor ungefer 4 Wochen.
Aufenthalttitel ist bis 12.12.2020 jezt den ich habe mit Tochter
Ab November mache ich deutsch Kurs b2 bei Kolping von Arbeitsamt
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reinhard
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Antwort #3 - 31.08.2020 um 19:37:07
 
Dann habt Ihr nicht drei Jahre zusammengelebt. Das ist die Voraussetzung für ein Aufenthaltsrecht als getrennt lebende Ehefrau nach § 31 Aufenthaltsgesetz.

Aber wenn Du eine Tochter hast, kommt es darauf an.

Ist die Tochter mitgebracht aus Russland, also russisch? Dann wird es schwierig, ein neues Aufenthaltsrecht zu bekommen.

Oder ist es eine gemeinsame Tochter? Dann ist die Tochter deutsch.

Dann ändert sich für Dich nichts: "Zusammenleben mit einem Deutschen" (Mann) oder "Zusammenleben mit einer Deutschen" (Tochter) ist ungefähr das Gleiche. Solange Du mit einer von beiden zusammenlebst, ändert sich für Dein Aufenthaltsrecht nichts.

Um besser antworten zu können, musst Du jetzt noch mehr Informationen zur Tochter geben.
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Antwort #4 - 31.08.2020 um 20:15:46
 
Welche Informationen brauchst jetzt du noch? Entschuldige bitte bin nicht so schnell mit schreiben.
Meine Tochter ist von meinem ersten Mann er ist Russe ich bin geschieden von ihm. Auch. Sie ist nicht die Tochter meines deutschen Ehemann. Aber ich habe noch Arbeitslosen geld weil ich von Corona ausgestellt wurde, und Kindergeld und Freund hiilft mir auch. Was kann ich tun?
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reinhard
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Antwort #5 - 31.08.2020 um 20:34:56
 
Dann hast Du nach der Trennung kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland. Dazu hättest Du erst drei Jahre mit Deinem Mann zusammenleben müssen, erst danach kann man auch ein Aufenthaltsrecht nach einer Trennung bekommen.

Da Deine Tochter russisch ist und Du russisch, müsstest Du erst einen Grund haben, der auch im Aufenthaltsgesetz steht.

Arbeitslosengeld oder Kindergeld bekommen ist kein Grund, hier zu leben. Guck mal im Internet, ob es bei Dir im Ort eine Beratungsstelle für Dich gibt, sie müsste "Migrationsberatung" heißen.
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Natasha
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Antwort #6 - 31.08.2020 um 20:40:45
 
Und wenn ich Ehemann überrede kann ich dann wenigstens bis bleiben Trennungsjahr vorbei ist? Ausserdem ich bekomme Kurs von Arbeitsagentur bezahlt ich gehen ab November. Meine Tochter ist doch hier zu Schule. Mein Freund verdient und gibt mir was ich brauche
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Antwort #7 - 31.08.2020 um 20:48:12
 
Gibt es Trick den ich machen kann
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Antwort #8 - 31.08.2020 um 21:32:19
 
Natasha schrieb am 31.08.2020 um 20:48:12:
Gibt es Trick den ich machen kann


Nein, solch einen Trick gibt es nicht. "Getrennt" heißt, er kann in Deutschland leben, Du in Russland, dann seid Ihr ja auch getrennt.

Aufenthaltsrecht in Deutschland: Wenn Du studierst, wenn Du eine Ausbildung machst, wenn Du als Facharbeiterin oder Fachkraft (also mit anerkannter Ausbildung) arbeitest.

Manchmal gibt es Ausländerbehörde, die ein paar Wochen einfach gar nichts machen und Dich in Ruhe lassen. Vielleicht kannst Du mit Hilfe der Migrationsberatung im Ort eine Lösung finden. Bis Ende September passiert (wegen der Corona-Pandemie) sowieso nichts, da das Reisen nicht so einfach möglich ist.
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Antwort #9 - 31.08.2020 um 21:35:39
 
ich werde suchen. Wenn ich schwanger werde geht es dann das ich bleibe?
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Antwort #10 - 31.08.2020 um 21:38:25
 
Ich mache keine Ausbildung oder studieren nicht.. Mein Beruf ist nicht anerkannt hier. Aber meine Tochter sstudiert in Schule. Und ich habe neuen Mann
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Antwort #11 - 31.08.2020 um 21:39:02
 
Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:35:39:
ich werde suchen. Wenn ich schwanger werde geht es dann das ich bleibe?


Kommt darauf an von wem. Wenn der Vater deutsch ist, das Kind auch deutsch, hat das Kind das Recht, in Deutschland geboren zu werden.

Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:38:25:
Ich mache keine Ausbildung oder studieren nicht.. Mein Beruf ist nicht anerkannt hier. Aber meine Tochter studiert in Schule. Und ich habe neuen Mann


Damit bekommst Du kein Aufenthaltsrecht.
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Antwort #12 - 31.08.2020 um 21:40:26
 
Kind würde ich dann von neuen wollen
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Antwort #13 - 31.08.2020 um 21:41:21
 
Also steht nur diese Moeglichkeit?

Ich kann sagen das es von ehemann ist zum Beispiel
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Antwort #14 - 31.08.2020 um 21:46:19
 
Natasha schrieb am 31.08.2020 um 21:41:21:
Also steht nur diese Moeglichkeit?


Das kann ich nicht sagen. Nach dem, was Du bisher geschrieben hast, sehe ich nichts anderes.

Deshalb: Vereinbare einen Termin mit der "Migrationsberatung" an Deinem Ort, die auch Deine Ausländerbehörde besser kennt.

Sonst warte doch auch noch ein paar Tage. Manchmal schreiben hier noch andere, oder andere stellen noch Fragen. Es muss ja nicht alles heute geklärt werden.
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