Hallo,
Ich besitze russische Staatsbürgerschaft und habe eine Niederlassungserlaubnis nach §19a Abs.6
AufenthG.
Meine Stiefschwester ist auch Russin, sie ist vor 3 Jahren mit einem nationalen Visum als Sprachschülerin eingereist, absolvierte danach Sprachkursen und Studienkolleg, und bekam ein Studienplatz an einer deutschen Uni. Sie hat einen Aufenthaltstitel nach §16 Abs.1
AufenthG, den sie mithilfe einer von mir unterschriebenen Verpflichtungserklärung erhalten hat. Wir wohnen zusammen, meistens auf meine Kosten, meine Schwester arbeitet ab und zu als Werkstudentin. Wir haben seit unserer Einreise keine Art von soziale Hilfe beantragt/bekommen.
Das Problem liegt daran, dass meine Schwester psychisch krank ist (schwere Depression und bipolare Störung). Ihr Zustand hat sich in der letzten Zeit verschlechtert; sie befindet sich in einer ambulanten Behandlung, kann aber schon lange nicht mehr studieren.
Im nächsten Jahr muss sie eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels beantragen. Sie ist immer noch an der Uni immatrikuliert, aber die
ABH wird 100% eine Frage über ihre Studienleistungen stellen, auf die es keine Antwort gibt. Ich fürchte, dass die Verlängerung aus diesem Grund abgelehnt wird.
In Russland haben wir nichts und niemanden, eine Rückkehr wäre für sie tödlich. Hier kümmere ich um sie, bezahle für ihre Versicherung, passe auf, dass sie ihre Tabletten nimmt, bringe sie zum Arzt usw. Vielleich könnte sie einen neuen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen bekommen? Ich hoffe, wenn es ihr besser geht, würde sie ihr Studium fortsetzen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand empfehlen könnte, was ich für meine Schwester tun kann.