Liebe Leute,
da ich aufgrund meines Jobverlustes die V.A.E verlassen muss, hat meine Frau ein D1 Visum zur
FZF (gemeinsame Reise mit mir) beantragt. Meine Frau ist nicht EU Bürgerin.
Zum Antragszeitpunkt hatte sie einen bestandenen
A1 Test, der gut 2 Jahre alt war, der vor Einreichung des Antrags auch anerkannt wurde. Jetzt aber hat sich das Konsulat gemeldet, und möchte ein Interview zum Sprachnachweis führen.
Heisst das praktisch gesehen, dass das Konsulat selbst noch einmal eine
A1 Prüfung vornimmt, oder prüft das Konsulat nur noch einmal, ob ein ausreichendes Hör- und Sprechverständnis vorliegt? Eine Antwort würde helfen einzuschätzen, wie intensiv meine Frau und ich in die Vorbereitung reingehen.
Einerseits sind wir froh, dass das Konsulat meine Frau nicht gleich zum Goethe
A1 Test schickt, andererseits fragen wir uns, ob mit diesem Interview das Thema Sprachkenntnisse abschliessend abgehandelt ist, womöglich negativ.
Vielen Dank für die Hilfe!
Michael