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Auf was sollte man sich einstellen, wenn man zum A1 Sprachnachweis in's Konsulat eingeladen wird? (Gelesen: 780 mal)
Themen Beschreibung: A1 Interview
MichaelW
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auf was sollte man sich einstellen, wenn man zum A1 Sprachnachweis in's Konsulat eingeladen wird?
24.08.2020 um 15:10:51
 
Liebe Leute,
da ich aufgrund meines Jobverlustes die V.A.E verlassen muss, hat meine Frau ein D1 Visum zur FZF (gemeinsame Reise mit mir) beantragt. Meine Frau ist nicht EU Bürgerin.
Zum Antragszeitpunkt hatte sie einen bestandenen A1 Test, der gut 2 Jahre alt war, der vor Einreichung des Antrags auch anerkannt wurde. Jetzt aber hat sich das Konsulat gemeldet, und möchte ein Interview zum Sprachnachweis führen.
Heisst das praktisch gesehen, dass das Konsulat selbst noch einmal eine A1 Prüfung vornimmt, oder prüft das Konsulat nur noch einmal, ob ein ausreichendes Hör- und Sprechverständnis vorliegt? Eine Antwort würde helfen einzuschätzen, wie intensiv meine Frau und ich in die Vorbereitung reingehen.
Einerseits sind wir froh, dass das Konsulat meine Frau nicht gleich zum Goethe A1 Test schickt, andererseits fragen wir uns, ob mit diesem Interview das Thema Sprachkenntnisse abschliessend abgehandelt ist, womöglich negativ.
Vielen Dank für die Hilfe!
Michael

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auf was sollte man sich einstellen, wenn man zum A1 Sprachnachweis in's Konsulat eingeladen wird?
Antwort #1 - 24.08.2020 um 16:32:43
 
Das Konsulat will nur gucken, ob die Deutschkenntnisse, die es vor zwei Jahren gab, noch da sind oder alle verschwunden.

Sprecht ab jetzt nur noch Deutsch, dann sollte es klappen.

Eigentlich sollen sie bei einer Rückkehr eines Deutschen, der mit seiner Frau gemeinsam einreisen will, gar nichts verlangen. Ihr könntet also auch die Forderung der Auslandsvertretung selbst bestreiten, wenn Ihr wollt.
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.08.2020 um 18:17:01
 
reinhard schrieb am 24.08.2020 um 16:32:43:
Eigentlich sollen sie bei einer Rückkehr eines Deutschen, der mit seiner Frau gemeinsam einreisen will, gar nichts verlangen.


Warum? Von seinem Freizügigkeitsrecht hat der Deutsche doch keinen Gebrauch gemacht wenn er nicht in einem anderen EU-Land gelebt hat. Was gibt es denn noch für einen Grund?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.08.2020 um 20:25:12
 
Wenn ausländische Fachkräfte herkommen, kann die Ehefrau auch ohne A1 mit. Deshalb wird es bei Deutschen, die als Fachkräfte im Ausland (Golfstaaten) waren, eigentlich parallel gehandhabt, steht aber nicht direkt im Gesetz.

Aber bei den Bedingungen in § 30 Aufenthaltsgesetz steht das für ausländische Fachkräfte drin.
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