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Antrag NE Stiefsohn (Gelesen: 1.720 mal)
stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.08.2020 um 16:06:29
 
Liebe Experten, ich hoffe, dass ihr mir wieder mal ein paar Fragen beantworten könnt, da ich zu hiesigen ABH leider bisher keinen Kontakt herstellen konnte.

Mein Stiefsohn wird Mitte Oktober 16, seine bisherige AE läuft einen Tag vor seinem Geburtstag ab, da er dann ja eine NE bekommen kann (alle Voraussetzungen sind erfüllt, sollte eigentliche keine Problem geben).

1) Bisher haben wir noch keinen Termin bekommen, aber aus anderen Themen hier habe ich entnommen, dass es hinreichend ist, wenn er rechtzeitig schriftlich den Antrag stellt, um so die Fiktionsiwrkung auszulösen - richtig?

2) Das einzige Antragsformular, das ich bei der ABH zum Download finden kann ist für eine AE - sollen wir das einfach streichen und NE schreiben?

3) Auf diesem Formular ist es offenbar nicht vorgesehen, dass Minderjährige diesen Antrag stellen, zumindest gibt es kein Feld "Bei Minderjährigen Unterschrift des / der Sorgeberechtigten" oder so. Es gibt es zwar die Möglichkeit für Kinder die AE mitzubeantragen, was aber bei uns nicht passt, da mein Mann bereits seit Jahren über eine NE verfügt.

Soll mein Mann einfach einen entsprechenden Satz daruntersetzen oder reicht hier tatsächlich die Unterschrift des (noch) 15-Jährigen?

3) Sollten wir tatsächlich rechtzeitig vor Ablauf seiner AE noch einen Termin bekommen und er den Antrag persönlich stellen können, ergibt sich eine weitere Frage: Reicht es, wenn der minderjährige Antragssteller mit mir (und ggf. Unterschrift oder Vollmacht des Vaters) den Termin wahrnimmt oder muss der Vater (alleine sorgeberechtigt) dabei sei? Mein Mann muss dringend für ein paar Wochen in seine Heimat und hat dies aufgrund der Corona-Lage immer wieder verschieben müssen. Eigentlich wollte er seine Abwesenheit so planen, dass er zum Termin bei der ABH hier ist, aber da sich ja nun dieser Termin selbst nicht planen lässt, muss er irgendwann mal fliegen.

Vielen Dank!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.08.2020 um 19:09:04
 
1) Richtig.

2) Es ist an sich nicht vorgeschrieben, ein bestimmtes Formular zu verwenden. Es muss nur ersichtlich sein, dass eine NE beantragt wird. Die beabsichtigte Vorgehensweise halte ich aber für völlig ausreichend.

3) Der Antrag muss durch den Vater erfolgen, § 80 Abs. 1 und 4 AufenthG. Die Unterschrift des Minderjährigen auf den Antrag selbst ist rechtlich irrelevant.

4) Dies gilt es mit der ABH zu klären. M.E. ist die persönliche Anwesenheit des Vaters alleine zur Vorsprache nicht erforderlich, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt.
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stefo
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Antwort #2 - 25.08.2020 um 20:35:08
 
Danke Bayraqiano. Dann warten wir noch ein bisschen, ob sich die ABH rechtzeitig auf meine Terminanfrage meldet und stellen ansonsten den Antrag schriftlich.
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stefo
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Antwort #3 - 04.10.2020 um 21:40:19
 
Liebes Forum, hier die weitere Entwicklung: Vor einigen Wochen bekamen wir eine Antworts-Email mit der Info, dass zur Zeit an alle, deren AE demnächst abläuft, Briefe verschickt würden mit Termin zur Antragsstellung und, falls der Termin nach Ablauf der Gültigkeit liegt, einer Bescheinigung, die alles regelt, also einer Fiktionsbescheinigung, nehme ich an.
Inzwischen sind einige Wochen vergangen ohne den angekündigten Brief und nun sind es nur noch 10 Tage bis die AE abläuft und die Email alleine als Nachweis scheint mir zu wenig.

Frage: Reicht es als Nachweis für die Antragsstellung aus, wenn wir ihn per Einschreiben schicken oder müssen wir ohne Termin persönlich hin und uns irgendwie den Eingang bestätigen lassen? Den Berichten in der Zeitung zufolge bilden sich dort bereits 2 Stunden vor Öffnung lange Schlangen in denen Leute mitunter den ganzen Tag verbringen...

Vielen Dank schon mal.
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reinhard
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Antwort #4 - 04.10.2020 um 22:04:06
 
Im Prinzip reicht die Antragstellung.

Einschreiben ist eine Möglichkeit, bei den meisten Ausländerbehörden reicht ein Zettel im Briefkasten, sie vermerken es dann.
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stefo
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Antwort #5 - 06.10.2020 um 20:14:45
 
Heute ist der Brief von der ABH gekommen: Termin im Januar, Bescheiningung über Fortbestand der bisherigen AE lag bei. Berechtigt nicht zum Verlassen des Landes bzw. zur Wiedereinreise, aber für dieses Jahr sind ohnehin keine Auslandsreisen mehr geplant. Also alles gut - danke für eure Hilfe.
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