Liebe Experten, ich hoffe, dass ihr mir wieder mal ein paar Fragen beantworten könnt, da ich zu hiesigen
ABH leider bisher keinen Kontakt herstellen konnte.
Mein Stiefsohn wird Mitte Oktober 16, seine bisherige
AE läuft einen Tag vor seinem Geburtstag ab, da er dann ja eine
NE bekommen kann (alle Voraussetzungen sind erfüllt, sollte eigentliche keine Problem geben).
1) Bisher haben wir noch keinen Termin bekommen, aber aus anderen Themen hier habe ich entnommen, dass es hinreichend ist, wenn er rechtzeitig schriftlich den Antrag stellt, um so die Fiktionsiwrkung auszulösen - richtig?
2) Das einzige Antragsformular, das ich bei der
ABH zum Download finden kann ist für eine
AE - sollen wir das einfach streichen und
NE schreiben?
3) Auf diesem Formular ist es offenbar nicht vorgesehen, dass Minderjährige diesen Antrag stellen, zumindest gibt es kein Feld "Bei Minderjährigen Unterschrift des / der Sorgeberechtigten" oder so. Es gibt es zwar die Möglichkeit für Kinder die
AE mitzubeantragen, was aber bei uns nicht passt, da mein Mann bereits seit Jahren über eine
NE verfügt.
Soll mein Mann einfach einen entsprechenden Satz daruntersetzen oder reicht hier tatsächlich die Unterschrift des (noch) 15-Jährigen?
3) Sollten wir tatsächlich rechtzeitig vor Ablauf seiner
AE noch einen Termin bekommen und er den Antrag persönlich stellen können, ergibt sich eine weitere Frage: Reicht es, wenn der minderjährige Antragssteller mit mir (und ggf. Unterschrift oder Vollmacht des Vaters) den Termin wahrnimmt oder muss der Vater (alleine sorgeberechtigt) dabei sei? Mein Mann muss dringend für ein paar Wochen in seine Heimat und hat dies aufgrund der Corona-Lage immer wieder verschieben müssen. Eigentlich wollte er seine Abwesenheit so planen, dass er zum Termin bei der
ABH hier ist, aber da sich ja nun dieser Termin selbst nicht planen lässt, muss er irgendwann mal fliegen.
Vielen Dank!