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Geburt meines Kind im Ausland (Gelesen: 3.121 mal)
deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #15 - 01.09.2020 um 19:13:41
 
Tina05 schrieb am 01.09.2020 um 14:37:36:
Da hat er aber in Deutschland schon die Vaterschaft anerkannt - die UP erfolgt erst, wenn für das Kind ein deutscher Pass beantragt werden soll. Vaterschaftsanerkennung in Deutschland, Standesamt, Notar, Jugendamt, dann alle Unterlagen an die Botschaft in Manila, dort soll die Mutter zustimmen... 


Die Vaterschaft ist rechtlich erst anerkannt bei der offiziellen zustimmung der Mutter. Bevor dieses in der DAV Manila gemacht wird, gibt es eine UP (weiß ich 100%, weil gerade für einen Kumpel durch gemacht)! Also nicht ganz so einfach wie du denkst!

es gab mal einen Deutschen der einige dutzend Kinder aus den Philippinen "anerkannt" hat und die Kinder & Mütter mittels Sozialhilfe nach D brachte. Da schaut man sehr genau hin
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Mokka
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 04.09.2020 um 11:17:25
 
Hallo,

ich habe mich mit den Thema Vaterschaftsanerkennung intensiv befasst bezüglich der Einbürgerung meiner Ehefrau und Stieftochter.

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1586784662

Einbürgerungszusicherung für beide bekommen. HAPPY!

Bei einem Treffen auf dem Jugendamt machte die Mitarbeiterin folgende Aussage.

Ihre Dokumente sind vollständig und in Ordnung. Ich kann die Vaterschaft sofort beurkunden.
Und wenn die Mutter jetzt die Zustimmung unterschreibt, sind sie der rechtliche Vater einer bezaubernden Tochter.

Ich habe dann um Bedenkzeit gebeten.

Mein Nachbar (Deutscher) verheiratet mit einer Philippina bat mich nachzufragen, wie es sich mit einer Vaterschaftsanerkennung verhält, wenn das Kind noch im Ausland lebt. Ursprünglich wollte er das Kind adoptieren, aber die bürokratischen Hürden sind für ihn zu hoch, und er hat sehr schlechte Erfahrungen mit der DAV in Manila gemacht, so hat er es mir erzählt.

Die Mitarbeiterin vom Jugendamt darauf angesprochen sagte zu mir.
Ende des Jahres gehe ich in den Ruhestand. Wenn die Dokumente vollständig und in Ordnung sind, beurkunde ich die Vaterschaftsanerkennung, denn das Jugendamt ist keine Stasi oder Polizeibehörde. Dann ist DAV am Zug.

Ich muss Tina05 vollkommen zustimmen.
https://www.lsvd.de/de/ct/1443-Zur-moeglichen-Strafbarkeit-der-Anerkennung-der-V...
Dort werden die Anmerkungen von Tina05 gut erklärt.

Zitat:
Dazu wird die Botschaft in Manila eine UP veranlassen, die ca. 6 Monate dauert und von euch bezahlt werden muss! Erst danach gibt es den deutschen Pass!


Was ist eine Urkundenüberprüfung? Woher weißt du das? Wo steht das?

Zitat:
Da es eine UP gibt, wird das "Problem" auf alle Fälle auffallen und die DAV in Manila, die recht "streng" ist, könnte einen DNA Test fordern.
Normal bleibt hier nur eine internationale Adoption, welche aus den Philippinen recht aufwendig und langwierig ist!


Dass die DAV sehr streng ist weiß ich aus den Medien. Tausende Philippinas warten jahrelang auf ein Visum.

Zitat:
Aber nicht auf den Philippinen...da dort ein "unsicheres" Urkundenwesen herrscht, gibt es bei VA immer eine UP. Dabei kommt der Familienstand raus und auch die Verwandtschaft mit der Ehefrau


Das tut nichts zur Sache.

Zitat:
Die Vaterschaft ist rechtlich erst anerkannt bei der offiziellen zustimmung der Mutter. Bevor dieses in der DAV Manila gemacht wird, gibt es eine UP (weiß ich 100%, weil gerade für einen Kumpel durch gemacht)! Also nicht ganz so einfach wie du denkst!


In jedem 2. Post von dir lese ich das Wort Urkundenüberprüfung und die Abkürzung UP. Das ist mir gerade nur so aufgefallen. Hast du was mit der UP Urkundenüberprüfung zu tuen?

Liebe Grüße an alle

Mokka


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uwe1122
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Warwick Streamer Stage
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Antwort #17 - 04.09.2020 um 11:37:52
 
Mokka schrieb am 04.09.2020 um 11:17:25:
Was ist eine Urkundenüberprüfung? Woher weißt du das? Wo steht das?


Die Botschaft musste feststellen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Gerichtsurteile) aus den Philippinen bis auf weiteres nicht gegeben sind.

https://manila.diplo.de/ph-de/service/ueberpruefung-philippinischer-urkunden/189...
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« Zuletzt geändert: 04.09.2020 um 12:35:07 von Daddy » 
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Saxonicus
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Antwort #18 - 04.09.2020 um 12:03:37
 
Mokka schrieb am 04.09.2020 um 11:17:25:
Was ist eine Urkundenüberprüfung? 
Wo steht das?

Hier:
https:
//manila.diplo.de/ph-de/service/ueberpruefung-philippinischer-urkunden/1891042
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blubb


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Antwort #19 - 05.09.2020 um 07:05:42
 
Trotzdem wird nur im worst case die vorgelegte Urkunde der Mutter und des Kindes geprüft, nicht der familiäre Hintergrund des Vaters, der die Vaterschaft anerkennen will.

Die Ausführungen von Tina05 sind in jeder Hinsicht absolut zutreffend.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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