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Wohnraum, Sicherung der Lebensunterhalts bei FZF zu Deutschen (Gelesen: 710 mal)
peopeo
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Beiträge: 1

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wohnraum, Sicherung der Lebensunterhalts bei FZF zu Deutschen
23.08.2020 um 10:06:46
 
Ich grüße euch
nachdem ich für einige Zeit stiller Leser war und das Forum durchstöbert und trotzdem keine passenden Antworten auf meine Fragen gefunden habe, melde ich mich nun zu Wort  Zunge
Konkret geht es um den Antrag auf ein Eheschließungsvisum meiner Verlobten. Ihr Kind soll auch mitkommen. Nach meiner Recherche müssten Deutsche keine Nachweise über ausreichenden Wohnraum sowie über Sicherung des Lebensunterhalts vorlegen.
Ich bin Freiberufler und wegen Corona sieht die Auftragslage derzeit sehr schlecht aus und ich befürchte, dass dies den Visumsantrag gefährden könnte.
Meine Frage ist: Gibts da Ausnahmen, wo die Behörde diese Nachweise trotzdem verlangen kann und darf? Mich hat das sehr gewundert, weil ich hier gelesen habe, dass auch wenn man von Hart IV lebt, darf man seine/n Verlobte/n trotzdem nach Deutschland holen. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an, sondern durch Einbürgerung. Macht es da vielleicht den Unterschied?
In meinem Freundeskreis kenne ich auch einen Freund (deutsch von Geburt an), der seinen Partner (Drittstaatler) geheiratet hat und auch bei ihm wurden diese Nachweise verlangt. Ich bin etwas verwirtt.
vielen Dank schon mal für eure Hilfe.  Zwinkernd
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraum, Sicherung der Lebensunterhalts bei FZF zu Deutschen
Antwort #1 - 23.08.2020 um 10:33:37
 
peopeo schrieb am 23.08.2020 um 10:06:46:
nachdem ich für einige Zeit stiller Leser war und das Forum durchstöbert und trotzdem keine passenden Antworten auf meine Fragen gefunden habe


Komisch, denn dieses Standardproblem tritt regelmäßig auf.

Insofern gilt, dass bei geplanter Eheschließung der Lebensunterhalt zwischen Einreise und Eheschließung gesichert sein muss. Nur dieser Zeitraum ist relevant. Danach kommt es bei Nachzug zu Deutschen nicht mehr auf die Sicherung des LU an.

Ein weiteres Thema wäre das ausländische Kind, dessen Lebensunterhalt muss gesichert sein, da es zu seiner ausländischen Mutter zieht und im Verhältnis Ausländer zu Ausländer keine Priviligierung besteht.
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DerRalf
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Beiträge: 247

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraum, Sicherung der Lebensunterhalts bei FZF zu Deutschen
Antwort #2 - 23.08.2020 um 11:25:16
 
Also wenn du deine Verlobte im Ausland heiratest, ist Sicherung des LU für das Visum zur Familienzusammenführung irrelevant, da sie bereits mit einem Deutschen verheiratet ist.

Willst du deine Verlobte hier heiraten, dann muss der LU gesichert sein, da du oder deine Verlobte ja "Nein" sagen könnte beim Standesamt. Also ihr doch nicht heiratet.

Es spielt keine Rolle, dass du eingebürgert wurdest. Durch die Einbürgerung bist du "vollwertiger" Deutscher. Nicht wie in manchen anderen Ländern, wo du z.B. bestimmte Ämter nur bekleiden darfst, wenn du gebürtiger Staatsbürger bist. In Deutschland gibt es keine Staatsbürger erster und zweiter Klasse.

Für das Kind deiner Verlobten muss der LU auf jeden Fall gesichert sein.
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