Ich grüße euch
nachdem ich für einige Zeit stiller Leser war und das Forum durchstöbert und trotzdem keine passenden Antworten auf meine Fragen gefunden habe, melde ich mich nun zu Wort
Konkret geht es um den Antrag auf ein Eheschließungsvisum meiner Verlobten. Ihr Kind soll auch mitkommen. Nach meiner Recherche müssten Deutsche keine Nachweise über ausreichenden Wohnraum sowie über Sicherung des Lebensunterhalts vorlegen.
Ich bin Freiberufler und wegen Corona sieht die Auftragslage derzeit sehr schlecht aus und ich befürchte, dass dies den Visumsantrag gefährden könnte.
Meine Frage ist: Gibts da Ausnahmen, wo die Behörde diese Nachweise trotzdem verlangen kann und darf? Mich hat das sehr gewundert, weil ich hier gelesen habe, dass auch wenn man von Hart IV lebt, darf man seine/n Verlobte/n trotzdem nach Deutschland holen. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an, sondern durch Einbürgerung. Macht es da vielleicht den Unterschied?
In meinem Freundeskreis kenne ich auch einen Freund (deutsch von Geburt an), der seinen Partner (Drittstaatler) geheiratet hat und auch bei ihm wurden diese Nachweise verlangt. Ich bin etwas verwirtt.
vielen Dank schon mal für eure Hilfe.