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Rückflug nach Mexiko wegen Visum FZ (Gelesen: 6.233 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 30.11.2020 um 12:09:06
 
Die Nachricht wird an die Botschaft versandt.

Du kannst selbst beim "Bürgerservice" vom Bundesverwaltungsamt anrufen, wo alle Vorgänge verwaltet werden. Du benötigst dazu die Vorgangsnummer, das ist die lange Zahl auf der Quittung. Die können Dir sagen, wer was verschickt hat. Sie wissen aber nur, ob die Ausländerbehörde die Antwort abgeschickt hat – sie können die Mail nicht öffnen und vorlesen. Aber dann weißt Du zumindest, wer jetzt dran ist.
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DerRalf
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Antwort #16 - 30.11.2020 um 13:09:38
 
Perla10 schrieb am 30.11.2020 um 11:35:29:
Wird das nach Mexiko versandt?

Die Zustimmung der ABH erfolgt elektronisch, liegt also der Botschaft sofort vor. Dann muss die Botschaft entscheiden. Wenn sie entschieden hat, wird sie deinen Mann kontaktieren.
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Perla10
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i4a rocks!


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Antwort #17 - 30.11.2020 um 17:15:27
 
Vielen Dank Reinhard! Mein Mann hat mir gerade ein Foto der Quittung geschickt und oben ist eine ganz lange Nummer, die mit DEU beginnt. Ich werde es morgen beim Bundesverwaltungsamt versuchen.

Besten Dank auch Ralf!
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Perla10
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Antwort #18 - 08.12.2020 um 10:59:46
 
Es hat geklappt  Smiley. Er hat das Visum im Pass erhalten und einige Zettel mit Informationen zu Covid 19 und Einreise. Leider steht aber garnicht dabei, wie es weitergeht. Müssen wir zuerst zur Ausländerbehörde oder erst in der Gemeinde anmelden?
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lottchen
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Antwort #19 - 08.12.2020 um 11:41:10
 
Gratulation!
Erst Wohnsitz in D nehmen, dann AE beantragen. Ohne Wohnsitz kann keine AE beantragt werden.
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i4a rocks!


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Antwort #20 - 12.12.2020 um 16:21:23
 
Vielen Dank lottchen!  Smiley
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i4a rocks!


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Antwort #21 - 18.01.2021 um 08:02:18
 
Liebes Forum,

die ABH hat mir den Antrag zur "Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" per E-Mail gesandt und mich gebeten, dass wir ihn zum Termin gleich ausgefüllt mitnehmen.

Bei Punkt 4.2 sollte  man nochmal angeben den "Zweck des Aufenthalts in Deutschland".
Sollte hier nochmals die Familienzusammenführung angegeben werden?

Außerdem muss auch angekreuzt werden unter "Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts" ob dieser entweder 'dauerhaft 'ODER für 'immer ' beabsichtigt ist.
Hier bin ich nicht ganz sicher was der Unterschied ist, oder ob dies irgendwie einen Einfluss darauf hat, welche Erlaubnis dann ausgestellt wird?
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lottchen
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Antwort #22 - 18.01.2021 um 10:26:31
 
"Zweck des Aufenthalts in Deutschland": Zusammenleben mit Ehefrau und Kindern
"Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts": ich sehe keinen Unterschied bei 'dauerhaft 'ODER für 'immer ', das hat auch keinen Einfluß auf die AE

Wenn Dein Mann eine 3-jährige AE haben möchte sollte er das auch explizit irgendwo auf den Antrag draufschreiben, wenn das Formular diese Frage nicht stellt.
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Perla10
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Antwort #23 - 18.01.2021 um 11:49:56
 
Vielen Dank nochmals lottchen  Smiley!

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