Alina 85 schrieb am 19.08.2020 um 21:19:07:Doch er hatte vorher eine Ausweisung von 6 Jahren erhalten , dagegen sind wir vorgegangen und haben ein Vergleich von 6 auf 3 Jahre vor Gericht beschlossen.
Dann wird es klarer. Drei Jahre sind also schon der Kompromiss.
Deswegen schrieb ich, Du solltest lieber erstmal schildern, worum es geht. Sonst sind die Antworten wenig präzise, sondern halb geraten.
Zitat:Ich werde einfach mal der Ausländerbehörde schreiben denn es ist wirklich schwieriger für mich mit den Kinder geworden....Und wenn die Schulen wieder schließen, hab ich keine Betreuung für meine Kinder, da ich arbeiten muss .
Das hat aber keine Auswirkungen. Er hat ja eine Sperre, nur er kann den Antrag stellen. Oder hast Du eine Vollmacht?
Aber falls die Ausländerbehörde Dir antwortet, hast Du schon mal einen Anhaltspunkt, ob es eine Chance gibt.
Er muss sich schon mal darauf einstellen, dass vor einer Wieder-Einreise 2022 (oder früher?) ein Drogentest gefordert werden könnte.