reinhard schrieb am 17.08.2020 um 13:10:48:Du beantragst einfach eine Aufenthaltserlaubnis als Studentin, Antragstellung im September reicht. Du schreibst, dass Du die Belege dafür nachreichst. Dann bleibt Dein Aufenthalt erstmal legal, es gilt die "Fiktion" (und Du kannst eine Fiktionsbescheinigung bekommen).
Heiraten: Du kannst auch da eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, musst aber die Heiratsurkunde einreichen. Und die Aufenthaltserlaubnis bekommst Du nur, wenn sein Einkommen ausreicht, um Euch beide ohne Hilfe von Behörden zu unterhalten. Auch da müsstest Du schreiben, dass Du die Unterlagen nachreichst.
Hallo reinhard, vielen Dank für deine Nachricht. Das hilft mir sehr weiter.
Da sich das mit der Ehe noch mehrere Wochen hinziehen wird, bis ich die Heiratsurkunde erhalte, bleibt mir ja erstmal nur der Weg mit dem Studium. Da richte ich mich direkt an meine zuständige Ausländerbehörde nehme ich an?
Gibt es noch andere Methoden um an die Aufenthaltserlaubnis unter Ehe zu bekommen? Mein Verlobter hat jetzt länger gearbeitet, möchte aber ab Herbst ebenfalls studieren, sodass wir erstmal kein bzw. 450€ Einkommen haben. Finanziell sind wir aber auf dem Bankkonto gut aufgestellt, allerdings eben ohne Einkommen dann. Für meinen Sprachkurs reichte hierfür ein "Blocked Account", wo ich pro Monat 850€ einzahle und diese dann gesperrt sind. Das gab es neben den Voraussetzungen wo jemand für mich bürgt.
Soweit ich das verstanden habe, kann ich als verheiratete Frau ebenfalls in Deutschland arbeiten, das würde mit dem Studentenvisum nicht klappen.
Mit freundlichen Grüßen
Maryia