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Ehevisum oder Studentenvisum - Keine Antwort von Ausländerbehörden (Gelesen: 960 mal)
Themen Beschreibung: Visa, Ausländer
Maryiaa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Belarus
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17.08.2020 um 12:15:31
 
Hallo liebe Mitglieder,

mein Name ist Maryia, ich bin aus Belarus, und im Oktober 2018 als Au-Pair nach Deutschland gekommen. Im Oktober 2019 habe ich dann für 6 Monate ein FSJ angefangen und im April mit einem Sprachkurs in Berlin, welcher bis Ende September noch geht.
Mein aktueller Aufenthaltstitel läuft noch bis zum 21.09.2020 (da mein alter Pass an dem Tag abgelaufen wäre). Nun wollte ich mit dem Studium anfangen, vermutlich Studienkolleg, da ich die Prüfung zu C1 nicht mehr schaffe.
Aufgrund Corona verschiebt sich sowohl das Studium auf Oktober, auch dauert die Bewerbungsphase dieses Jahr länger, sodass ich noch keine Bestätigung für die Ausländerbehörde vorlegen kann. Ich habe auch schon meine Situation der Ausländerbehörde geschildert, allerdings bekomme ich keine Antwort auf meine Mails. Termine und Anrufe sind momentan auch nicht möglich.

Am 25.08. haben mein Verlobter und ich unseren Termin zur Anmeldung unserer Ehe im Standesamt. Da wir beide Ausländer sind, dauert der ganze Prozess auch deutlich länger als sonst(über den 21.09 hinaus). Bekomme ich hier sonst schon ein Ehevisum, welches ich bei der Ausländerbehörde vorlegen kann? Sobald wir verheiratet sind, kann ich ja dann in Deutschland bleiben.

Ich weiß gerade nicht, was ich tun kann und soll. Hilfe von den Behörden bekomme ich leider nicht. Daher freue ich mich über Hilfe hier.

Bei Fragen über mich stehe ich gerne bereit.

Vielen Dank vorab.
Maryia
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reinhard
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Antwort #1 - 17.08.2020 um 13:10:48
 
Ein Visum kannst Du überhaupt nicht bekommen, das gibt es nur bei der deutschen Botschaft in Belarus, es ist für die Einreise. Du bist aber schon hier.

Du beantragst einfach eine Aufenthaltserlaubnis als Studentin, Antragstellung im September reicht. Du schreibst, dass Du die Belege dafür nachreichst. Dann bleibt Dein Aufenthalt erstmal legal, es gilt die "Fiktion" (und Du kannst eine Fiktionsbescheinigung bekommen).

Heiraten: Du kannst auch da eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, musst aber die Heiratsurkunde einreichen. Und die Aufenthaltserlaubnis bekommst Du nur, wenn sein Einkommen ausreicht, um Euch beide ohne Hilfe von Behörden zu unterhalten. Auch da müsstest Du schreiben, dass Du die Unterlagen nachreichst.

Was klappt, ist egal. Als Studentin hat Du etwas weniger Rechte, aber das ist für eine startende Studentin kaum zu merken. Falls später beides genehmigt wird, bekommst Du trotzdem nur eine Karte.
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Maryiaa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.08.2020 um 13:34:43
 
reinhard schrieb am 17.08.2020 um 13:10:48:
Du beantragst einfach eine Aufenthaltserlaubnis als Studentin, Antragstellung im September reicht. Du schreibst, dass Du die Belege dafür nachreichst. Dann bleibt Dein Aufenthalt erstmal legal, es gilt die "Fiktion" (und Du kannst eine Fiktionsbescheinigung bekommen).

Heiraten: Du kannst auch da eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, musst aber die Heiratsurkunde einreichen. Und die Aufenthaltserlaubnis bekommst Du nur, wenn sein Einkommen ausreicht, um Euch beide ohne Hilfe von Behörden zu unterhalten. Auch da müsstest Du schreiben, dass Du die Unterlagen nachreichst.


Hallo reinhard, vielen Dank für deine Nachricht. Das hilft mir sehr weiter.
Da sich das mit der Ehe noch mehrere Wochen hinziehen wird, bis ich die Heiratsurkunde erhalte, bleibt mir ja erstmal nur der Weg mit dem Studium. Da richte ich mich direkt an meine zuständige Ausländerbehörde nehme ich an?

Gibt es noch andere Methoden um an die Aufenthaltserlaubnis unter Ehe zu bekommen? Mein Verlobter hat jetzt länger gearbeitet, möchte aber ab Herbst ebenfalls studieren, sodass wir erstmal kein bzw. 450€ Einkommen haben. Finanziell sind wir aber auf dem Bankkonto gut aufgestellt, allerdings eben ohne Einkommen dann. Für meinen Sprachkurs reichte hierfür ein "Blocked Account", wo ich pro Monat 850€ einzahle und diese dann gesperrt sind. Das gab es neben den Voraussetzungen wo jemand für mich bürgt.

Soweit ich das verstanden habe, kann ich als verheiratete Frau ebenfalls in Deutschland arbeiten, das würde mit dem Studentenvisum nicht klappen.

Mit freundlichen Grüßen
Maryia
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reinhard
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Antwort #3 - 17.08.2020 um 14:15:04
 
Nein, einen Aufenthaltstitel wegen der Ehe bekommen Ausländerin und Ausländer erst, wenn sie den Lebensunterhalt inkl. Wohnung selbst verdienen. Bis dahin bleibt Ihr Studentin und Student.

Ihr müsst dann bei jeder Verlängerung (immer um ein Jahr) das volle Sperrkonto vorzeigen. Ihr dürft zwischendurch was abgeheben, aber bei der Verlängerung muss es wieder voll sein. Im Studium dürft Ihr beide 120 ganze oder 240 halbe Tage arbeiten, müsst aber auch die Prüfungen schaffen.

Falls Du eine AE wegen der Ehe hast, darfst Du umbegrenzt arbeiten – aber neben dem Studium schaffst Du sowieso nicht mehr als 240 halbe Tage. Insofern: Es ist eigentlich egal.
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