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Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE (Gelesen: 1.293 mal)
Themen Beschreibung: Mann NE § 19a Abs 6 S. 3
Mala_Iva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
03.08.2020 um 14:32:20
 
Hallo Ehemann hat eine NE nach § 19a Abs 6 S. 3 - Ehefrau einen eAT nach § 30 -

wann hat die Ehefrau Anspruch auf eine NE und wann die Kinder? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

DANKE
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
Antwort #1 - 03.08.2020 um 14:59:43
 
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

Zitat:
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

1.
    er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,


Voraussetzungen stehen auch drin
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Mala_Iva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
Antwort #2 - 03.08.2020 um 15:03:05
 
Danke! Also haben die Familienmitglieder nicht irgendwie einen "Sonderstatus" wie der BLAUE KARTE Inhaber selbst: Die Erteilung für die Family da gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen?

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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
Antwort #3 - 03.08.2020 um 21:26:13
 
Mala_Iva schrieb am 03.08.2020 um 14:32:20:
Hallo Ehemann hat eine NE nach § 19a Abs 6 S. 3


Abgesehen davon, dass der §19a AufenthG nur 5 Absätze beinhaltet - ich kann mir nicht vorstellen, dass sich auf dieser Rechtgrundlage eine NE begründet.

Magst Du Deine Abgaben bitte einmal überprüfen?
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann hat der Ehepartner und die Kinder Anspruch auf NE
Antwort #4 - 03.08.2020 um 21:38:06
 
Doch das passt schon. Gemeint ist § 19a Abs. 6 in der bis zum 01.03.2020 geltenden Fassung, nunmehr § 18c Abs. 2 AufenthG.

Für die Familienangehörigen gibt es dennoch keine Priviligierung. Für die Ehefrau gilt § 9, für die Kinder § 35 AufenthG.
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