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Visum/Aufenthalt wegen Tätigkeit (Gelesen: 5.096 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #15 - 05.08.2020 um 11:30:00
 
maikside30 schrieb am 05.08.2020 um 11:24:29:
Also heisst es dass die Abschiebekosten für alle fälle begliechen werden müssen? 


Ja.
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Saxonicus
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Antwort #16 - 05.08.2020 um 11:32:29
 
maikside30 schrieb am 05.08.2020 um 11:24:29:
Also heisst es dass die Abschiebekosten für alle Fälle beglichen werden müssen?

Du hättest diese Kosten durchaus vermeiden können, wenn Du der vorher
erlassenen Ausreiseaufforderung nachgekommen wärst.

Da Du das nicht getan hast, ist es nur recht und billig die entstandenen Abschiebekosten auch zurück zu erstatten, die Du durch Dein eigenes
Fehlverhalten verursacht hast.
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lottchen
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Antwort #17 - 05.08.2020 um 11:35:19
 
Saxonicus schrieb am 05.08.2020 um 11:32:29:
Du hättest diese Kosten durchaus vermeiden können, wenn Du der vorher
erlassenen Ausreiseaufforderung nachgekommen wärst.


"Ausreiseaufforderung" wenn man aus dem Knast nach einem Teil der Strafe abgeschoben wird? Sehr witzig.
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reinhard
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Antwort #18 - 05.08.2020 um 11:36:13
 
maikside30 schrieb am 05.08.2020 um 11:24:29:
Also heisst es dass die Abschiebekosten für alle fälle begliechen werden müssen?


Du kannst aber einen Kostenbescheid anfordern und die einzelnen Positionen überprüfen.

Du kannst nur nicht damit rechnen, vergessen zu werden.
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Saxonicus
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Antwort #19 - 05.08.2020 um 11:40:30
 
lottchen schrieb am 05.08.2020 um 11:35:19:
"Ausreiseaufforderung" wenn man aus dem Knast nach einem Teil der Strafe abgeschoben wird? Sehr witzig. 

Niemand kommt ins Gefängnis wenn er sich gesetzeskonform verhält. Es soll einen
Großteil von Menschen geben, die noch kein Gefängnis von innen gesehen haben.
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reinhard
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Antwort #20 - 05.08.2020 um 12:05:33
 
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