Nein, nicht jeder kann eine Ausbildung nach Belieben machen. So muss in vielen Fällen die Bundesagentur für Arbeit zustimmen, bevor die
ABH eine Aufenthaltserlaubnis erteilen darf. Grundlage für eine Zustimmung: Es muss der deutschen Wirtschaft zugute kommen und darf dem Arbeitsmarkt nicht schaden. Also wird in diesen Fällen geschaut, ob man evtl. in Deutschland lebenden Bürgern oder EU-Bürgern die Ausbildungsstelle wegnehmen würde. Es gibt aber auch Konstellationen, unter denen eine Zustimmung der BA nicht erforderlich ist. Am besten sagst du, was du planst, dann kann man dir Näheres sagen.
Beim Alter gibt es (soweit ich weiß) keine feste rechtliche Grenze. Aber einerseits kann ein höheres Alter Ausbildungsbetriebe abschrecken. Andererseits könnte sich die Ausländerbehörde wohl auch überlegen, ob es sich für die deutsche Wirtschaft lohnt, jemanden hier ausbilden zu lassen, wenn dann voraussichtlich nicht mehr so viel Berufsjahre absolviert werden können bis zur Rente.
Welche Schulbildung/welcher Schulabschluss gefordert wird, hängt von der Art der Ausbildung ab. Hier gelten v.a. die Voraussetzungen, die die jeweiligen Berufsverbände für ihre Auszubildenden vorsehen. Neben den möglichen formalen Voraussetzungen (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss) will man hier natürlich auch relativ sicher gehen, dass der Azubi in der Lage sein wird, dem Unterricht in der Berufsschule zu folgen, und dass er generell gute Chancen hat, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Da du im Forum "Ausweisung" zur Aufhebung deiner
Einreisesperre und zur Verfolgungsverjährung deiner Haftstrafe geschrieben hast, solltest du auch bedenken, dass ein "Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung" nach § 16
AufenthG ist:
"Die Ausgestaltung erfolgt so, dass die Interessen der öffentlichen Sicherheit beachtet werden."
Grundsätzliches findest du in diesen Gesetzen:
§ 16
AufenthG:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16.html§ 16a Abs. 1
AufenthG:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16a.html