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Promotion mit Studium Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.850 mal)
boris1212
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: albanien
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31.07.2020 um 15:46:25
 
Hallo,

Ich werde sehr bald eine Promotion in einem Unternehmen beginnen. Dazu hat mich die Personalabteilung um die Aufenthaltserlaubnis gebeten. Im Moment habe ich nur eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten, aber sie sagten, dass diese Erlaubnis nicht mehr gültig ist, seit ich mein Studium beendet habe. Sie sagten mir auch, dass ich eine neue Aufenthaltserlaubnis brauche, aber angesichts der gegenwärtigen Situation ist es fast unmöglich, ein neues Visum zu bekommen. Kann ich Ihrer Meinung nach die Promotion mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten beginnen, da ich glaube, dass das Gesetz es mir erlaubt, 120 Tage pro Jahr mit einem Studentenvisum zu arbeiten? Vielleicht ist die Entscheidung der Personalabteilung falsch.

Vielen Dank.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 31.07.2020 um 17:56:33
 
boris1212 schrieb am 31.07.2020 um 15:46:25:
Sie sagten mir auch, dass ich eine neue Aufenthaltserlaubnis brauche, aber angesichts der gegenwärtigen Situation ist es fast unmöglich, ein neues Visum zu bekommen. 

Ein Visum können Sie nur im Ausland bei einer deutschen Auslandsvertretung bekommen. Eine neue/andere Aufenthaltserlaubnis (zur Promotion) müssen Sie
bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen.
https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-politik-gesetzgebung...
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.07.2020 um 22:04:21
 
boris1212 schrieb am 31.07.2020 um 15:46:25:
Dazu hat mich die Personalabteilung um die Aufenthaltserlaubnis gebeten.



Das ist richtig. Dazu ist die Firma auch verpflichtet.

Zitat:
Im Moment habe ich nur eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten, aber sie sagten, dass diese Erlaubnis nicht mehr gültig ist, seit ich mein Studium beendet habe.



Das wissen wir nicht. Du solltest das wissen, es steht drauf.

Zitat:
Sie sagten mir auch, dass ich eine neue Aufenthaltserlaubnis brauche, aber angesichts der gegenwärtigen Situation ist es fast unmöglich, ein neues Visum zu bekommen.


Ein Visum braucht Du tatsächlich nicht, das dauert wirklich über ein Jahr.

Aufenthaltserlaubnis kannst Du heute schriftlich beantragen und morgen den Brief bei der Ausländerbehörde einstecken.

Zitat:
Kann ich Ihrer Meinung nach die Promotion mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten beginnen, da ich glaube, dass das Gesetz es mir erlaubt, 120 Tage pro Jahr mit einem Studentenvisum zu arbeiten?


Mit einem Studentenvisum darfst Du nicht arbeiten.
Aber mit einer Aufenthaltserlaubnis schon: 120 ganze oder 240 halbe Tage.

Falls Deine Aufenthaltserlaubnis noch gilt, darfst Du das. Falls nicht, darfst Du das nicht. Aber wenn Du den Antrag morgen einsteckst, bekommst Du vielleicht zumindest ein Mail mit einer Antwort.

Visum und Aufenthaltserlaubnis sind zwei verschiedene Dinge, es sind verschiedene Behörden dafür zuständig. Bei Dir geht es um eine Aufenthaltserlaubnis, dafür ist die Ausländerbehörde zuständig.
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boris1212
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: albanien
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Antwort #3 - 02.08.2020 um 13:41:14
 
Hallo.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich glaube ich war nicht klar. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten, die im Dezember 2020 abläuft. Aber die Personalabteilung sagt mir, dass diese Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gültig ist, weil ich meinen Abschluss gemacht habe und die Promotion ohne eine neue Aufenthaltserlaubnis (und Arbeitserlaubniss) nicht fortsetzen darf. Ich denke, dass sie falsch sind, aber sie ändern ihre Meinung nicht. Griesgrämig
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 02.08.2020 um 14:14:44
 
boris1212 schrieb am 02.08.2020 um 13:41:14:
Hallo.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich glaube ich war nicht klar. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten, die im Dezember 2020 abläuft. Aber die Personalabteilung sagt mir, dass diese Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gültig ist, weil ich meinen Abschluss gemacht habe und die Promotion ohne eine neue Aufenthaltserlaubnis (und Arbeitserlaubniss) nicht fortsetzen darf. Ich denke, dass sie falsch sind, aber sie ändern ihre Meinung nicht. Griesgrämig


Aber nur Du kannst nachsehen, ob Deine Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Steht da drauf (oder im Beiblatt) "erlischt wenn..."?

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boris1212
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: albanien
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Antwort #5 - 03.08.2020 um 10:42:17
 
Nochmals vielen Dank für die Antwort. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis sind bis Dezember gültig, aber ich habe jetzt meinen Abschluss gemacht. Sind sie noch gültig, obwohl ich meinen Abschluss gemacht habe? Ich meine, kann ich die Promotion mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten beginnen?
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lottchen
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Antwort #6 - 03.08.2020 um 10:51:38
 
reinhard schrieb am 02.08.2020 um 14:14:44:
Aber nur Du kannst nachsehen, ob Deine Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Steht da drauf (oder im Beiblatt) "erlischt wenn..."?


Die Frage musst Du schon beantworten wenn Dir jemand helfen soll.
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