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Aufenthaltstitel (Gelesen: 11.577 mal)
Themen Beschreibung: Trennung
Glücklichwerden
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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25.07.2020 um 12:23:20
 
Hallo, meine russische Frau und ich haben im November 2017 geheiratet. Diese Woche erfuhr ich, das sie mich seid 9 Monaten betrogen hat und ist diese Woche auch zum Liebhaber gezogen.
Wie verhällt es sich mit ihrem Aufenthaltstitel. Sie hatte einen für ein Jahr und jetzt einen für 2 Jahre der bis Dezember läuft.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.07.2020 um 12:38:57
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 12:23:20:
Wie verhällt es sich mit ihrem Aufenthaltstitel.


Darüber entscheidet die Ausländerbehörde dann spätestens am Dezember wenn es um die Verlängerung geht. Die Verlängerungsgründe eheliche Lebensgemeinschaft und eigenständiges Aufenthaltsrecht dürften dabei ausscheiden.
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Glücklichwerden
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.07.2020 um 12:43:34
 
Muss sie dann ausreisen im Dezember? Die Scheidung kann ja erst nach dem Trennungsjahr erfolgen sprich im Juli 2021. Muss sie dann nochmal einreisen oder wie funktioniert das. Sie braucht ja Dokumente das sie auch in Russland geschieden werden kann.
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Antwort #3 - 25.07.2020 um 12:45:32
 
Du könntest der ABH die Trennung melden. Wenn sie zu ihrem Freund gezogen ist und sich ordnungsgemäß zu ihm ummeldet erfährt die ABH automatisch davon und wird sicher bei ihr nachfragen. Sie hat z.Z. eine AE aufgrund ihrer Ehe mit Dir. Diese kann nicht verlängert werden wenn ihr getrennt seid. Sie könnte sogar verkürzt werden (ist aber unwahrscheinlich, da sie nur noch ein halbes Jahr läuft). Wenn sie weiter in D bleiben will muss sie einen anderen Grund finden um eine neue AE zu erhalten. Ob sie eine erhält oder nicht wirst Du aus Datenschutzgründen aber nicht erfahren.   

Wenn sie keine neue AE erhält muss sie natürlich ausreisen. Geschieden werden kann man auch wenn man sich im Ausland befindet.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.07.2020 um 12:48:17
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 12:43:34:
Muss sie dann ausreisen im Dezember?


Die Ausländerbehörde wird mögliche und vorgetragene Verlängerungsgründe prüfen. Wenn keine Vorliegen wird sie sie zur Ausreise auffordern, wann genau das passiert kann niemand sagen. Es ist aber so, dass das gesamte Scheidungsverfahren nicht abgewartet werden muss. Dokumente sind auch auf anderen Wegen beschaffbar.



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Antwort #5 - 25.07.2020 um 12:51:48
 
Was wären das für Gründe die sie bräuchte um eine eigene AE zu erhalten?
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Antwort #6 - 25.07.2020 um 13:32:49
 
https://dejure.org/gesetze/AufenthG

Kapitel 2 mal durchlesen.
Falls sie für einen dieser Punkte die Voraussetzungen erfüllt...
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Antwort #7 - 25.07.2020 um 13:55:05
 
Sehr interessant daher war sie so sehr an einer Ausbildung interessiert. Die aber erst im März nächsten Jahres beginnen würde
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Antwort #8 - 25.07.2020 um 15:31:53
 
Nun, wenn sie eine Ausbildung anfängt wäre das natürlich ein Grund, ihr eine neue Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 25.07.2020 um 19:00:33
 
ein neuer Mann mit Geld reicht nicht?
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Antwort #10 - 25.07.2020 um 19:12:16
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 19:00:33:
ein neuer Mann mit Geld reicht nicht?


Nein, solange sie nicht mit ihm verheiratet ist und da sie noch mit Dir verheiratet ist...

Gruß,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 25.07.2020 um 19:22:15
 
Was würdet Ihr tun, Steine in den weg legen oder sie noch lassen
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Antwort #12 - 25.07.2020 um 19:56:02
 
Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen... "Ich würde" ist Quatsch... Jeder ist da emotional anders drauf... Willst DU Dich für etwas rächen oder nicht?
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Glücklichwerden
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 25.07.2020 um 20:50:31
 
Rächen naja ich liebe sie ja immer noch aber sie sollte schon nicht auf meine kosten mit einem anderen ein neues Leben anfangen. Ihr Tochter ist ja auch da und hat schrecklich geweint als sie mit ihr gehen musste. Andere Schule etc. Ich denke eh ich bleibe auf den Kosten für Verträge die sie geschlossen hat sitzen wenn sie gehen muss. Aber ja klar natürlich sollte sie büßen für das was sie getan hat
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Antwort #14 - 26.07.2020 um 11:11:56
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 20:50:31:
Aber ja klar natürlich sollte sie büßen für das was sie getan hat 


Na dann das volle Programm...Anzeige bei der ABH usw.   Hast du für das Kind eine VE abgegeben?
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Glücklichwerden
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 26.07.2020 um 11:22:37
 
Führ ihr Kind, ich denke nicht. Nur Familienkrankenversichert ist ihr Kind bei mir
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reinhard
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Antwort #16 - 26.07.2020 um 11:39:20
 
Falls sie einen Aufenthaltstitel aus anderem Grund bekommt,
und sich von Dir scheiden lässt...


... könnte sie ihren neuen Freund heiraten. Dann hast Du weniger oder keine Unterhaltspflicht mehr, falls es Dir darum geht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #17 - 26.07.2020 um 12:33:36
 
sagen wir so sie soll damit nicht durchkommen
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Antwort #18 - 26.07.2020 um 13:36:16
 
Es liegt nicht groß in Deinem Einflußbereich, ob sie "damit durchkommt". Das Einzige, was Du tun kannst, ist, der ABH die Trennung zu melden. Alles andere geht Dich nichts mehr an, was ihr Aufenthaltsrecht betrifft.

Wenn Du keine VE für ihr Kind abgegeben hast hast Du in dieser Richtung schon mal kein Problem (finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kind). Nur falls Du arbeitest und sie nicht (oder weniger verdient), dann kann sie Trennungsunterhalt von Dir verlangen. Geh rechtzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres zum Anwalt und reiche die Scheidung ein, damit die Ehe nicht länger dauert als nötig (incl. Zahlung Trennungsunterhalt).   
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Antwort #19 - 26.07.2020 um 18:08:43
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 19:22:15:
Was würdet Ihr tun, Steine in den weg legen oder sie noch lassen 


Abhaken, "Mund abwischen". Keine Steine in den Weg legen und ruhig kooperativ sein, aber eigene Interessen durchaus offensiv vertreten (Trennungsunterhalt, etc.).
Ist für die seelische Ausgeglichenheit aller Beteiligten das Beste, Rache und "Sie soll damit nicht durchkommen" bringt niemandem etwas, auch Dir am Ende nicht in einem Rosenkrieg.
Ansonsten, wie schon geraten, der ABH die Trennung ruhig mitteilen und danach sich selbst neu sortieren. Auf jeden Fall einen klaren Trennstrich ziehen.

Ende der Lebensberatung Zwinkernd
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #20 - 30.07.2020 um 09:57:16
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 20:50:31:
Rächen naja ich liebe sie ja immer noch aber sie sollte schon nicht auf meine kosten mit einem anderen ein neues Leben anfangen.


Wieso auf Deine Kosten? inwiefern belastet Dich das finanziell?

Zitat:
Aber ja klar natürlich sollte sie büßen für das was sie getan hat


Sie war und ist nicht Dein Eigentum oder Dir in irgendeiner Form verpflichtet. Klar ist das ganze blöd gelaufen, aber Gefühle können sich ändern.

Zitat:
Sehr interessant daher war sie so sehr an einer Ausbildung interessiert. Die aber erst im März nächsten Jahres beginnen würde


Ich würde mal davon ausgehen, dass Sie die Ausbildung deswegen macht um etwas zum Familieneinkommen beizutragen und finanziell unabhängiger zu sein. Ich vermute mal sie stand in Ihrer Heimat auch finanziell auf eigenen Beinen.

Man kann aber natürlich auch vom schlechtesten ausgehen, da ist jeder halt anders gestrickt.
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reinhard
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Antwort #21 - 30.07.2020 um 11:37:57
 
Moderation:

Könntet Ihr Euch ab jetzt wieder auf rechtliche Fragen und Antworten auf rechtliche Fragen konzentrieren?

Wer was verdient hat, können und wollen wir in diesem Forum nicht klären.

(Moderation Ende)
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Antwort #22 - 01.08.2020 um 15:55:07
 
Sie will eine eingene Wohnung mit ihrer Tochter, was ist denn dann mit abschiebung und den ganzen Verträgen?
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Antwort #23 - 01.08.2020 um 16:09:59
 
Glücklichwerden schrieb am 01.08.2020 um 15:55:07:
Sie will eine eingene Wohnung mit ihrer Tochter, was ist denn dann mit abschiebung und den ganzen Verträgen? 


Hat sie denn eigenes Einkommen für eine Wohnung? Möglicherweise bist du, im Rahmen des Trennungsunterhaltes, zur Zahlung verpflichtet! Das kann dir dein Anwalt sagen...und nach Anzeige bei der ABH könnte sich ja das auslaufen der AE beschleunigen...aber das weiß niemand
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Antwort #24 - 01.08.2020 um 18:26:10
 
Ich muss denke ich normal nichts zahlen, da ich schon für ein anderes Kind aus früherer ehe Unterhaltsplichtig bin und das nicht zu 100% da mein einkommen dafür etwas zu niedrig ist. Sie erhällt momentan Arbeitslosengeld 1 fleissig war sie ja
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Antwort #25 - 02.08.2020 um 12:04:14
 
Glücklichwerden schrieb am 01.08.2020 um 15:55:07:
Sie will eine eingene Wohnung mit ihrer Tochter, was ist denn dann mit abschiebung und den ganzen Verträgen?


Abschiebungen sind sehr selten. Wir haben über eine Million Ausreisen pro Jahr, aber nur 20.000 Abschiebungen.

Das wird im Einzelfall besprochen, was dann mit Verträgen ist. Dazu müsste sie sich auch hier anmelden, wir wissen ja gar nicht, welche Verträge welche Kündigungsfrist haben und ob tatsächlich 2021 oder 2022 eine Abschiebung droht.
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Antwort #26 - 02.08.2020 um 12:34:49
 
Das heisst dann wohl ich war nur Werkzeug
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Antwort #27 - 24.08.2020 um 18:44:43
 
Sie will sich nicht scheiden lassen, hat das irgendeinen Einfluss? Sie sagte vor dem Amt das sie es versuchen will mit mir. Umgemeldet ist sie noch nicht.Ausländeramt weiss bescheid. Kann ich es verhindern das sie da bleibt?
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Antwort #28 - 24.08.2020 um 19:53:12
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 20:50:31:
Ihr Tochter ist ja auch da... 

deerhunter schrieb am 26.07.2020 um 11:11:56:
Hast du für das Kind eine VE abgegeben? 

Glücklichwerden schrieb am 26.07.2020 um 11:22:37:
Für ihr Kind, ich denke nicht.

lottchen schrieb am 26.07.2020 um 13:36:16:
Wenn Du keine VE für ihr Kind abgegeben hast hast Du in dieser Richtung schon mal kein Problem (finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kind).

Das solltest Du aber schon genau wissen, denn wenn Du eine VE für das Kind abgegeben haben solltest, dann bist Du auch verpflichtet zu zahlen bis das Kind wieder ausreist oder sich ein anderer findet der dafür einsteht.
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Antwort #29 - 25.08.2020 um 08:03:19
 
Glücklichwerden schrieb am 24.08.2020 um 18:44:43:
Sie will sich nicht scheiden lassen, hat das irgendeinen Einfluss?


Nein, wenn du dich scheiden lassen willst reicht das

Glücklichwerden schrieb am 24.08.2020 um 18:44:43:
Sie sagte vor dem Amt das sie es versuchen will mit mir. Umgemeldet ist sie noch nicht


Du musst dem Amt klar sagen, dass du das nicht mehr mchtest und sie abmelden, wenn sie nicht mehr dort wohnt

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Antwort #30 - 25.08.2020 um 13:43:34
 
Glücklichwerden schrieb am 24.08.2020 um 18:44:43:
Sie will sich nicht scheiden lassen, hat das irgendeinen Einfluss? Sie sagte vor dem Amt das sie es versuchen will mit mir. Umgemeldet ist sie noch nicht.Ausländeramt weiss bescheid. Kann ich es verhindern das sie da bleibt?



Vor 4 Wochen zog sie zum neuen Mann. Spätestens seit dann ist eure Ehe gescheitert. Warst du schon bei Anwältin wegen Scheidung? Dort würde ich an deiner Stelle angeben, dass die Ehe schon vor 9 Monaten gescheitert ist (Liebhaber, Fremdgehen) und seither getrennt in der gleichen Wohnung gelebt wurde.  Wenn es gut geht bist du ab heute gerechnet in 6 - 9 Monaten rechtskräftig geschieden. Alles was den AT deiner Ex angeht, geht dich nichts (mehr) an. Sie reiste auf Grund eines erfüllten Paragrafen ein. Ist der nicht mehr erfüllt ( die Ehe ), so ist auch der Aufenthalt nicht mehr erfüllt. Eine Umwandlung von Paragraf 4711 auf 0815 ist meiner Erfahrung nach nur äußerst selten anwendbar. Eigentlich gar nicht. Wenn sie geschieden und den Neuen heiratet, muss sie ausreisen und erneut mit Visum hier einreisen. Ich habe das Ganze vor 3 Jahren durchgemacht. Zwar unter anderen Vorzeichen, aber aufenthaltsrechtlich das Gleiche
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Antwort #31 - 26.08.2020 um 03:09:41
 
Moin,

in der Antwort von "Maennlich" steht leider einiges Unzutreffendes drin, bzw. nicht ausreichend Differenziertes.

"dass die Ehe schon vor 9 Monaten gescheitert ist (Liebhaber, Fremdgehen) und seither getrennt in der gleichen Wohnung gelebt wurde"

"Getrennt in der gleichen Wohnung" bedeutet aber auch, dass z.B. getrennt gewirtschaftet wurde, keine gemeinsamen Mahlzeiten, jeder wäscht und bügelt die eigene Wäsche, kein ehelicher Beischlaf, etc.
Das muss belegt oder gemeinsam erklärt werden.
Wenn sie nicht mitspielt und ein solches "getrennt leben in gleicher Wohnung" zu recht oder unrecht abstreitet, wird sich kein Familienrichter darauf einlassen.
Sollte man dran denken.

"Sie reiste auf Grund eines erfüllten Paragrafen ein. Ist der nicht mehr erfüllt ( die Ehe ), so ist auch der Aufenthalt nicht mehr erfüllt. Eine Umwandlung von Paragraf 4711 auf 0815 ist meiner Erfahrung nach nur äußerst selten anwendbar. Eigentlich gar nicht. Wenn sie geschieden und den Neuen heiratet, muss sie ausreisen und erneut mit Visum hier einreisen."

Das ist so nicht zwangsläufig richtig.
Falls Ihre AE nicht widerrufen wird, bleibt sie gültig für den Aufenthalt, unbeachtlich dessen, dass die Ehe noch besteht oder nicht.
Wenn sie während der Gültigkeit dieser AE z.B. erneut heiratet, muss sie auch nicht ausreisen und mit einem neuen Nationalen Visum wieder einreisen.

Gruß
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #32 - 28.08.2020 um 20:01:30
 
Also wie gesagt wie will nicht weg. Sie bat mich nichts zu ändern. Ansich ist es mir egal wo sie lebt aber irgendwie hab eich doch da gefühl das ich Rache nehmen muss. Ich kann das Spiel doch nicht mitspielen nur weil ich sie mag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #33 - 28.08.2020 um 20:02:50
 
Augenthalt hat sie noch bis 17.12. geheiratet haben wir 24.11
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Antwort #34 - 28.08.2020 um 20:16:51
 
Du hast die Meinungen hier gelesen. Entscheiden musst Du schon selbst ob Du die Trennung der ABH meldest oder nicht. Vor Ablauf ihrer AE muss sie aber einen Antrag stellen, diese zu verlängern (wenn sie bis dahin keine AE aus anderem Grund beantragen kann). Dann musst Du schriftlich bestätigen dass Eure eheliche Gemeinschaft weiter fortbesteht. Und das würde ich mir an Deiner Stelle sehr genau überlegen, ob ich das tue. Denn das wären schlicht und einfach Falschangaben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #35 - 28.08.2020 um 20:30:55
 
Muss ich da mit zur Ausländerbehörede? Weil faschangeben werde ich nicht machen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #36 - 29.08.2020 um 11:19:38
 
Glücklichwerden schrieb am 28.08.2020 um 20:30:55:
Muss ich da mit zur Ausländerbehörede? Weil faschangeben werde ich nicht machen


Wenn ihr getrennt seid, musst Du gar nichts.

Getrennt heißt: Sie kommt alleine zurecht, Du kannst alles ignorieren, was mit ihrem Aufenthaltsrecht zu tun hat.
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Antwort #37 - 29.08.2020 um 11:40:58
 
Glücklichwerden schrieb am 28.08.2020 um 20:30:55:
Muss ich da mit zur Ausländerbehörede? Weil Faschangeben werde ich nicht machen

Mit der Trennung hat sich die Angelegenheit für Dich erledigt.

Alles weitere ist nun nur noch eine Sache zwischen der ABH und Deiner Frau.
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Glücklichwerden
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Antwort #38 - 30.08.2020 um 20:29:32
 
Wie stehen die Chancen das sie gehen muss? Wenn sie nur ALG 1 hat
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Antwort #39 - 30.08.2020 um 21:22:23
 
Glücklichwerden schrieb am 30.08.2020 um 20:29:32:
Wie stehen die Chancen das sie gehen muss? Wenn sie nur ALG 1 hat


Zwischen 1 Prozent und 99 Prozent.

Sie müsste hier erst einmal schreiben, welche Voraussetzungen sie hat und was sie beantragt hat.
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Antwort #40 - 30.08.2020 um 21:27:55
 
Sie hat ALG1, eine Wohnung bei ihre m Freund das war es Ab september macht sie schule B2. Beantragt hat sie noch nichts
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Antwort #41 - 30.08.2020 um 22:06:57
 
Glücklichwerden schrieb am 30.08.2020 um 21:27:55:
Sie hat ALG1, eine Wohnung bei ihre m Freund das war es Ab september macht sie schule B2. Beantragt hat sie noch nichts



Wenn sie nichts beantragt hat, kann ich nichts über die Chancen sagen.
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Antwort #42 - 01.09.2020 um 19:16:07
 
Deine Frau scheint dir möglicherweise noch ein Kind eines anderen "unterschieben" zu wollen, um in Deutschland bleiben zu können...Be Careful

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Antwort #43 - 15.11.2020 um 20:50:11
 
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