Hallo zusammen,
meine Freundin hat eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in D, Geld ist vorhanden, Studium läuft, immer alle Fristen eingehalten, ich würde sagen immer alles richtig gemacht und eine wirklich weiße Weste. Sie hat lange dafür gekämpft und zeitweise auch gezittert, aber jetzt läuft es und es soll so bleiben.
Nun will der Bruder in den Niederlanden Asyl beantragen. Wie er das machen will wissen wir noch nicht. Er ist derzeit nicht in NL.
Nun hat meine Freundin Angst, dass sich das Asylverfahren des Bruders in NL negativ auf ihre Aufenthaltserlaubnis in D auswirkt, da irgendwie sicherlich ein Datenabgleich stattfindet und die Verbindung der beiden hergestellt wird, was auch in der Botschaft des Herkunftslandes sicherlich machbar ist.
Ich weiß aus Erzählungen, dass, wenn ein Familienmitglied in einem Schengen-Staat Asyl beantragt, die anderen Familienmitglieder, in diesem Fall also Geschwister und Eltern, kein Schengen-Visum mehr bekommen da die "Gefahr" der Nichtrückkehr zu groß ist. Das wäre schade, denn die gesamte Familie hat bisher immer alle Fristen eingehalten und sich nichts zu schulden kommen lassen. Da haben wir immer drauf geachtet, bloss immer alles korrekt machen.
Zur Info, die gesamte Familie hat die jemenitische Staatsbürgerschaft.
Die Hauptfrage: Muss sich meine Freundin wirklich Sorgen machen?
Und wird den Schwestern und Eltern zukünftig das Schengen-Visum verweigert?