Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge) (Gelesen: 3.996 mal)
Doug
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
23.07.2020 um 13:46:58
 
Moin,

bei einer Beratung zu dem Antrag auf Einbürgerung (nach § 9 StAG) hat die Beamtin eine 36 Rentenversicherungsmonate verlangt. Da wir die meiste Zeit hier Stipendien erhalten haben, stehen uns die 36 Monate noch nicht zur Verfügung. Ich möchte die Einbürgerung aus einer Reihe von Gründen ohnehin beschleunigen, und ich habe mich gefragt, ob es sinnvoll wäre, zu fragen, ob ich den Äquivalent der verbleibenden Monate freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen kann.
Hatte oder kennt jemand eine ähnliche Situation oder hat jemand Vorschläge?
Ich frage hier, da die Behörde (wegen der Pandemie) nur für Notfälle erreichbar ist, aber ich möchte mich darauf vorbereiten, dieses Thema zu beschleunigen, wenn die Bürozeiten wieder normal sind.

Viele Dank,
Doug
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #1 - 24.07.2020 um 03:38:49
 
Doug schrieb am 23.07.2020 um 13:46:58:
ob ich den Äquivalent der verbleibenden Monate freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen kann.


Hallo,

das ist zulässig und keinesfalls ungewöhnlich.
Auch durch freiwillige Zahlungen entsteht der entsprechende Anspruch.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Doug
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #2 - 24.07.2020 um 11:31:24
 
T.P.2013 schrieb am 24.07.2020 um 03:38:49:
Hallo,

das ist zulässig und keinesfalls ungewöhnlich.
Auch durch freiwillige Zahlungen entsteht der entsprechende Anspruch.

Gruß


Vielen Dank!
Ich habe gerade da angerufen und leider ist es für mich keine Möglichkeit. Ich muss dann länger warten.

Grüße,
doug
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #3 - 25.07.2020 um 05:17:21
 
Hat man Dir begründet, weshalb es nicht möglich sein soll, um damit die an eine bestimmten Anzahl von Rentenbeitrags-Einzahlungen geknüpfte entsprechende Vorsorge für das Alter zu gewährleisten?

Ich kenne keine gesetzliche Grundlage für diese Behauptung.

Und auch keine logische - denn welchen Unterschied macht es, wenn du den verbindlichen Anspruch innerhalb von 10 Tagen einmal schlagartig oder innerhalb von 10 Montanen im 1-Monatsabstand herbeiführst?

Ich kann mir nur vorstellen, dass am Telefon ein sogenanntes Missverständnis entstanden sein könnte. Ich plädiere daher immer für schriftliche Kommunikation zu solchen Anliegen, zumindest aber per E-Mail.

Ich würde diese, fernmündlich durch wen auch immer erteilte Auskunft, so sie so erteilt wurde, nicht hinnehmen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #4 - 27.07.2020 um 17:11:57
 
T.P.2013 schrieb am 25.07.2020 um 05:17:21:
Ich kenne keine gesetzliche Grundlage für diese Behauptung.


freiwillige Rentenzahlungen können nur die machen, die nicht bereits Pflichtbeiteräge leisten.
Wenn ich richtig verstanen habe, ist der TS Arbeitnehmenr und damit leistet er bereits Pflichtbeiträge.
Man kann  für die zurückliegenden Monate im vergangenen Jahr, in denen keine Pflichbeiträge geleistet wurden, nachzahlen, aber nur bis zum 31 März. Vorbei
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #5 - 28.07.2020 um 02:35:45
 
So wie ich es verstanden habe, ist er Student,
Zitat: "Da wir die meiste Zeit hier Stipendien erhalten haben..."

Es ist aber korrekt, dass die Möglichkeit davon abhängt, ob er aktuell(!) Arbeitnehmer ist, so wie ich es verstehe.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #6 - 28.07.2020 um 08:34:50
 
Was ich nicht verstehe ist die Forderung nach den Rentenbeiträgen.
Ich wüsste nicht, dass das eine Voraussetzung ist.

Das einzige was sie zeigen würden, wenn es Pflichtbeiträge sind, ist, dass der AST mehr als 3 Jahre einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegengen ist und damit wohl imstande ist "sich und Angehörige zu ernhähren". (freiwillige Beitragsleistungen zeigen dann wieder nicht, wie lange er gearbeitet hat)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #7 - 29.07.2020 um 17:53:50
 
erne schrieb am 28.07.2020 um 08:34:50:
Was ich nicht verstehe ist die Forderung nach den Rentenbeiträgen.
Ich wüsste nicht, dass das eine Voraussetzung ist.


Läuft bei vielen EBHen unter "Unterhaltsfähigkeit", Bereich "ausreichende soziale Absicherung für das Alter" mit unterschiedlichen Forderungen bzgl. Höhe der erworbenen Ansprüche.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #8 - 30.07.2020 um 01:09:24
 
T.P.2013 schrieb am 29.07.2020 um 17:53:50:
Läuft bei vielen EBHen unter "Unterhaltsfähigkeit",


klar

T.P.2013 schrieb am 29.07.2020 um 17:53:50:
Bereich "ausreichende soziale Absicherung für das Alter" mit unterschiedlichen Forderungen bzgl. Höhe der erworbenen Ansprüche.


und das bei "Studenten" (nach Deiner Lesart dieses Sachverhalts hier) bzw. jungen Akademikern in den ersten Monaten ihres Erwerbslebens (meine Lesart) ???
Aus meiner Sicht entbehrt es jeglicher Grundlage in diesem Alter.
Demnach dürften Minderjährige nie eingebürgert werden ... keiner wird entsprechende Rentenanspüche haben.
--> Willkür
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #9 - 31.07.2020 um 23:32:16
 
Ich habe Dir einfach Deine Frage beantwortet, völlig ohne jede Wertung von meiner Seite.
Dass das nunmal so ist, wie von mir geschildert, lässt sich auf diversen Webseiten unterschiedlicher EBHen nachlesen.
Die Bewertung und Haltbarkeit in konkreten Einzelfällen überlasse ich dann den Verwaltungsgerichten.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #10 - 04.08.2020 um 12:46:53
 
Zum Thema Altersvorsorge habe ich vor Jahren mal dieses hier geschrieben:

https://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Mogwai
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Baden-W., Croatia
Baden-W.
Croatia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #11 - 10.08.2020 um 18:38:37
 
Ich bin hier geboren und aufgewachsen, und müsste 5 Jahre Rentenversicherung nachweisen. Von 3 Jahren habe ich noch nicht gehört.

Edit: Eben auf Ralf's Link gewesen. Ich falle wohl unter §8. Vielleicht liege ich dann falsch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Thalia12
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsfrage (Altersvorsorge)
Antwort #12 - 11.08.2020 um 20:33:03
 
Die Einbürgerung nach 9 StAG (Ermessenseinbürgerung) setzt eine ausreichende Altersvorsorge voraus, bei Arbeitnehmern wird diese durch den Rentenversicherungsverlauf nachgewiesen.

36 Beitragsmonate sind tatsächlich nicht gesetzlich vorgeschrieben, diese Regelung findet jedoch analog zu der Erteilung der AE nach dem deutschen Ehegatten aus 28 AufenthG statt, sodass man bei der Ehegatteneinbürgerung nach 9 StAG sich an diese Beitragsmonate hält.

Bei einer Einbürgerung nach 8 StAG werden in der Regel 60 Beitragsmonate gefordert, analog zur Erteilung von Niederlassungserlaubnissen nach dem AufenthG.

Liebe Grüsse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema