Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Freizügigkeit als NON EU Bürger (Gelesen: 3.917 mal)
Themen Beschreibung: gilt die in einem anderen EU Ausland erteilte Freizügigkeit in Deutschland
Mala_Iva
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freizügigkeit als NON EU Bürger
22.07.2020 um 22:37:07
 
Deutsche Staatsangehöriger lebt in Holland - bosnische Staatsangehörige hat aufgrund des Deutschen Ehepartner in Holland einen Aufenthalt bekommen aufgrund dem EU Familienmitglied. Wie wäre das jetzt, wenn man nach Deutschland ziehen würde - welchen Aufenthalt bekommt die NON EU Bürgerin mit der bosnischen Staatsangehörogkeit? Darf die Ausländerbehörde einen an die Botschaft verweisen? Gibt es eine Vorgabe wie lange man in HOlland leben musste, die sagen, wenn man keine 5 Jahre da war - pech dann gibt es keinen Aufenthalt für die bosnische Staatsangehöroge - stimmt das? Wie ist die Rechtsalge?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #1 - 23.07.2020 um 06:56:23
 
Mala_Iva schrieb am 22.07.2020 um 22:37:07:
keine 5 Jahre da war - pech dann gibt es keinen Aufenthalt für die bosnische Staatsangehöroge - stimmt das? Wie ist die Rechtsalge?


Hat ein Unionsbürger in einem anderen Mitgliedstaat seine Freizügigkeit wahrgenommen, kann auch sein Ehegatte (Drittstaatsangehöriger) im Falle der Rückkehr in den Heimatstaat des Unionsbürgers seine abgeleitete Freizügigkeit wahrnehmen. Es handelt sich dabei um sogenannte "Rückkehrerfälle". Hierzu gibt es bereits entsprechende Urteile des EuGH (z.B. Singh Az. C-370/90 vom 07.07.1992 oder Eind C-291/05 vom 11.12.2007).

Es muss sich aber um eine echte Wahrnehmung einer Freizügigkeit handeln. Der Aufenthalt in dem anderen Mitgliedstaat muss von einer gewissen Dauerhaftigkeit sein. Ein lediglich kurzer Besuchsaufenthalt in dem anderen Mitgliedstaat reicht dafür nicht aus.

Also der ABH glaubhaft machen, dass in dem anderen Mitgliedstaat über einen längeren Zeitraum die  Freizügigkeit wahrgenommen wurde (Mietverträge, Arbeitsvertrag, Aufenthaltstitel des Ehegattten usw.).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mala_Iva
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #2 - 23.07.2020 um 07:35:37
 
wann spricht man von einer gewissen Dauerhaftigkeit? In diesem Fall sind es einige Monaten, genau kann ich das nicht sagen, mich selbst hat es nur interessiert. Der Familie wurde gesagt, dass man keinen Anspruch hat - aus diesem Grund meine Frage. Ich bedanke mich für die Antwort
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #3 - 23.07.2020 um 09:30:26
 
wie hat diese Familie die Freizügigkeit in Holland ausgeübt?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Mala_Iva
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #4 - 23.07.2020 um 11:05:59
 
wie meinen Sie das? Leben in Holland alle beide und die Frau arbeitet in Holland der Mann in Deutschland
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #5 - 23.07.2020 um 14:09:55
 
Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 11:05:59:
wie meinen Sie das? Leben in Holland alle beide und die Frau arbeitet in Holland der Mann in Deutschland 


Wie lange hat der Deutsche in Holland gelebt und gearbeitet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #6 - 23.07.2020 um 14:47:12
 
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1590391425

Der Fall hier ist ähnlich. Nur hier geht es nicht um den Ehepartner, sondern um den Elternteil. Aber beide Male um die Frage, ob Freizügigkeit vorliegt. Solange der Deutsche nur seinen Wohnsitz ins Ausland verschiebt und weiterhin in D arbeitet ist die Frage, inwieweit er damit tatsächlich seine Freizügigkeit ausgeübt hat. Im hier geschilderten Fall wurde das offenbar verneint und die Bosnierin darauf verwiesen, bei der deutschen Botschaft im Ausland ein Visum zur FZF zu beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #7 - 23.07.2020 um 17:43:29
 
Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 11:05:59:
Leben in Holland alle beide und die Frau arbeitet in Holland


hat sie eine Aufenthaltskarte als Angehörige eines EU-Bürgers?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Mala_Iva
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #8 - 23.07.2020 um 21:14:07
 
erne schrieb am 23.07.2020 um 17:43:29:
hat sie eine Aufenthaltskarte als Angehörige eines EU-Bürgers?


In Holland JA
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mala_Iva
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #9 - 23.07.2020 um 21:17:03
 
Wie sieht es aus - kann man in der Deutschen Botschaft auch einen Antrag zur Familienzusammenführung zum deutschen stellen? Wenn es nicht machbar ist, dass man als "Rückkehrer" geht kann man einen Antrag stellen? Muss der Mann sich in Deutschland anmelden oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #10 - 27.07.2020 um 17:33:00
 
Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 21:17:03:
kann man in der Deutschen Botschaft auch einen Antrag zur Familienzusammenführung zum deutschen stellen?

ja natürlich

Mala_Iva schrieb am 23.07.2020 um 21:17:03:
Muss der Mann sich in Deutschland anmelden oder? 


Er muss in D bereits leben oder aber der Ausländer zieht mit ihm zusammen nach D.
Wenn der Deutsche im Ausland verbleibt, wo ist dann eine "Zusammenführung"?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Mala_Iva
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #11 - 27.07.2020 um 22:55:29
 
Sollte es keine Möglichkeit geben als "Rückkehrer" einen AT in Deutschland zu bekommen, deswegen die Frage ob die Frau auch in der Deutschen Botschaft in Holland einen Antrag zur Familienzusammenführung stellen kann?

Der Mann würde sich dann natürlich in Deutschland anmelden
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freizügigkeit als NON EU Bürger
Antwort #12 - 27.07.2020 um 23:21:15
 
Mala_Iva schrieb am 27.07.2020 um 22:55:29:
ob die Frau auch in der Deutschen Botschaft in Holland einen Antrag zur Familienzusammenführung stellen kann? 


sofern sie da ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ja
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema