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Niederlassungserlaubnis nach §28 Aufenthalt (kompliziert) (Gelesen: 814 mal)
Wilhelm_Licht
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Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: RUS
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis nach §28 Aufenthalt (kompliziert)
22.07.2020 um 20:47:04
 
Guten Tag,

ich habe ein Aufenthaltstitel §28 (meine Ehe ist Deutsch) und wir sind mehr als 3 Jahre zusammen und wohnen in NRW

Ich plane nach Berlin zu zihen und da arbeiten um Geld zu sparen.
Meine Ehe kommt auch zu mir aber später (nach 6 oder 12 Monate), wenn wir genug Geld für eine große Wohnung gespart haben.

Bin auch noch nicht sicher wie soll ich die Wohnung in Berlin registrieren: als Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz? Ich plane auch am Wochenende (nicht aber jedes) meine Ehe besuchen und sie besucht mich auch. Unsere Ehe wird immer aktuell.

Die Fragen sind:

Was passiert mit meinem Aufenthaltstitel wenn ich nach Berlin ziehe?

Darf ich für eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn ich in Berlin wohne und meine Ehe in NRW?

Vielen Dank im Voraus

Wilhelm Licht




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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis nach §28 Aufenthalt (kompliziert)
Antwort #1 - 23.07.2020 um 09:24:39
 
Wilhelm_Licht schrieb am 22.07.2020 um 20:47:04:
Was passiert mit meinem Aufenthaltstitel wenn ich nach Berlin ziehe?

wenn das ein Nebenwohnsitz ist: nichts.

Wilhelm_Licht schrieb am 22.07.2020 um 20:47:04:
Darf ich für eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn ich in Berlin wohne und meine Ehe in NRW? 


ja

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Grundsätzlich:
das Ehepaar muss *einen gemeinsamen* Erstwohnsitz haben, damit §28 greift.
Nebenwohnsitze wegen Arbeit oder Ausbildung stören nicht.

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