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Einbürgerungsfragen (Gelesen: 1.620 mal)
Tiroler
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i4a rocks!


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22.07.2020 um 09:30:46
 
Guten Morgen zusammen
habe hier eine Kubanische bekannte, die schon den Antrag für die Einbürgerung gestellt hat und mir folgende Frage gestellt hat.
Sie wohnt in Deutschland seit 1997 und lebt mit Ihren Lebensgefährten seit 2002 zusammen. (er ist Ledig und Sie ist geschieden)
Aus diese Beziehungen sind 2 Kinder geboren (15 und 13), beide Kindern haben nur die Deutsche Staatsbürgerschaft

Die Dame arbeitet in einer Bäckerei seit 1999 und da Sie Teilzeit ist, verdient Sie in Monat ca. 1000 Euro Netto und ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis

Nun hat Sie Einbürgerungantrag gestellt und die ABH fragt ob Sie Kindesunterhalt bekommt, ob Sie ALG2 Bezieht oder Unterhaltvorschuss vom Jugendamt

Nun die Frage, was soll Sie machen?
Einfach erklären dass Sie mit den Vater der Mädchen zusammenlebt und er sich um den Unterhalt kümmert?

Oder muss Sie die Steuererklärung vom Freund (Vater der Kinder) abgeben?

Ich habe mal gelesen, dass eine Erklärung vom den Vater reicht, wo er sagt, die leben im selben Haushalt und das er sich um den Unterhalt der Kinder kümmert.

Danke im voraus für die Hilfen


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reinhard
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Antwort #1 - 22.07.2020 um 11:19:25
 
Die Erklärung vom Vater reicht erstmal.

Falls es dann weitere Fragen gibt (sein Einkommensnachweis wird dann wohl gefordert), bekommt sie Post.
Es wäre gut, wenn sie alle Rückfragen schriftlich per Brief beantwortet, damit sie immer nachweisen kann, welche Informationen sie genau geliefert hat. Mündliche Antworten können nicht nachgewiesen werden.
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Tiroler
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Antwort #2 - 22.07.2020 um 11:24:40
 
Ja ok, danke für die Antwort
die Erklärung ist er bereit zu schreiben

Eine Kopie der Einkommensteuer eher nicht, so wie ich es verstanden habe, ist er dazu verpflichtet?
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reinhard
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Antwort #3 - 22.07.2020 um 13:14:52
 
Ohne Einkommensnachweis wird die Einbürgerung vielleicht abgelehnt. Muss man gucken.

Nein, er ist nicht verpflichtet, ihr die Einbürgerung zu ermöglichen. Aber das werden die beiden ohnehin ohne uns diskutieren. Post mit der Anforderung von Unterlagen geht an sie, sie muss dann antworten.
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Thalia12
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Antwort #4 - 13.08.2020 um 21:25:11
 
Verpflichtet ist er nicht dazu, seine eigenen Einkommensnachweise einzureichen. Allerdings verdient sie nicht genug um den Lebensunterhalt alleine für sich und die Kinder sicherzustellen, sodass man als EBH die Einbürgerung nicht befürworten würde. Somit würde ich empfehlen dass auch er sein Einkommen offen legt.

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