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Visum zur Jobsuche - Tätigkeit während 18 Monate AE (Gelesen: 807 mal)
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Beiträge: 59

deutschland, Berlin, Germany
deutschland
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Jobsuche - Tätigkeit während 18 Monate AE
20.07.2020 um 11:48:34
 
Hallo zusammen,

ich (nicht EU) beantrage bald ein AE zur Jobsuche nach Abschluss eines Studiums in DE. Ich habe die Möglichkeit; eine Stelle (Junior) zu bekommen, die auf 6 Monate begrenzt ist. Die Stelle könnte als eine Stelle in meinem Bereich zählen.....da bin ich mir aber unsicher. Aber dadurch, dass diese Stelle begrenzt ist, würde ich ungerne direkt ein Visum zum Arbeiten für eine 6-monaitge Stelle beantragen, wenn Jobsuche bis zum 18 Monaten beantragt werden kann.

Kann ich diese Stelle einfach annehmen und sie als eine Tätigkeit ausüben während ich noch einem anderen Job suche? Im Endeffekt muss ich ja auch für diese 18 Monate beweisen, dass ich meinen Lebensunterhalt bestrieten kann. Oder wird diese direkt als einen Job anerkannt und nach den 6 Monaten muss ich irgendwas anders machen/beantragen?

Beste Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Jobsuche - Tätigkeit während 18 Monate AE
Antwort #1 - 20.07.2020 um 18:44:59
 
Du kannst die 18 Monate Jobsuche "nehmen" wenn dein Lebensunterhalt auch für die gesamte Zeit gesichert ist. Während der Gültigkeitsdauer der AE darfst du ohne Einschränkungen arbeiten und dir nebenbei eine weitere, deiner Qualifikation entsprechenden Stelle suchen. 
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